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Das zweite wesentliche Element für die Deliktsbegehung ist das Fehlen eines ausreichenden Schutzes vor Kriminalität für das Tatziel. Instanzen formeller und informeller Kontrolle können sowohl menschliche Akteure aber auch Alarmanlagen, Überwachungskameras oder andere technische Kontrollsysteme sein. Einige Beispiele für “capable guardians” sind: | Das zweite wesentliche Element für die Deliktsbegehung ist das Fehlen eines ausreichenden Schutzes vor Kriminalität für das Tatziel. Instanzen formeller und informeller Kontrolle können sowohl menschliche Akteure aber auch Alarmanlagen, Überwachungskameras oder andere technische Kontrollsysteme sein. Einige Beispiele für “capable guardians” sind: | ||
*Polizei | |||
*Sicherheitsdienste | |||
*Nachbarschaftliche Überwachungspatrouillen | |||
*Türsteher | |||
*aufmerksames Personal | |||
*Mitarbeiter | |||
*Freunde | |||
*Nachbarn | |||
*Videoüberwachung | |||
Schutzvorrichtungen müssen neben der Existenz auch den gewünschten Effekt nach sich ziehen, d.h. ist beispielsweise eine Überwachungskamera installiert, aber nicht richtig ausgerichtet, stellt sie keine geeignete Schutzmöglichkeit dar. Oder der „Wächter“ kann unaufmerksam und ungeschult sein, so dass es trotz der Anwesenheit zum Auftreten von Verbrechen kommt. | Schutzvorrichtungen müssen neben der Existenz auch den gewünschten Effekt nach sich ziehen, d.h. ist beispielsweise eine Überwachungskamera installiert, aber nicht richtig ausgerichtet, stellt sie keine geeignete Schutzmöglichkeit dar. Oder der „Wächter“ kann unaufmerksam und ungeschult sein, so dass es trotz der Anwesenheit zum Auftreten von Verbrechen kommt. |
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