Risikomanagement: Unterschied zwischen den Versionen

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Für den Umgang mit Risiken und die Implementierung eines Risikomanagements gibt es im Bereich der Privatwirtschaft verschiedene rechtliche Grundlagen und Normen, wie zum Beispiel das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich  (KonTraG) (Vanini, 2002, S. 2). Die Anwendungsfelder, in denen ein Risikomanagementsystem erforderlich beziehungsweise sinnvoll ist, sind jedoch weitaus vielfältiger. Die Auseinandersetzung mit Risiken findet mitunter in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Sektors statt. Ebenso ist der Umgang mit Risiken in diversen Gebieten der Kriminologie erforderlich. Da es sich um eine interdisziplinäre Wissenschaft handelt, existieren Schnittstellen zu unterschiedlichsten Themenfeldern. Im Bereich des Strafvollzugs werden beispielsweise regelmäßig Einschätzungen zu Rückfallrisiken von Straftätern vorgenommen.  
Für den Umgang mit Risiken und die Implementierung eines Risikomanagements gibt es im Bereich der Privatwirtschaft verschiedene rechtliche Grundlagen und Normen, wie zum Beispiel das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich  (KonTraG) (Vanini, 2002, S. 2). Die Anwendungsfelder, in denen ein Risikomanagementsystem erforderlich beziehungsweise sinnvoll ist, sind jedoch weitaus vielfältiger. Die Auseinandersetzung mit Risiken findet mitunter in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Sektors statt. Ebenso ist der Umgang mit Risiken in diversen Gebieten der Kriminologie erforderlich. Da es sich um eine interdisziplinäre Wissenschaft handelt, existieren Schnittstellen zu unterschiedlichsten Themenfeldern. Im Bereich des Strafvollzugs werden beispielsweise regelmäßig Einschätzungen zu Rückfallrisiken von Straftätern vorgenommen.  


Ein möglichst professioneller Umgang mit Risiken kann durch die Implementierung eines prozesshaften und standardisierten Ablaufs gewährleistet werden. Bei dem sogenannten Risikomanagementprozess handelt es sich um das in Phasen gegliederte Kernelement zum Umgang mit Risiken in der Praxis. Dadurch werden weitestgehend einheitliche Standards vorgegeben, wie man Risiken begegnen kann. Er beinhaltet die systematische und kontinuierliche Beschäftigung mit potenziellen Risiken und gliedert sich in folgende vier Phasen: die  Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung und -überwachung (Martin/ Bär, 2002, S.89). Dieser Prozess findet Anwendung im wirtschaftlichen Sektor, doch auch in anderen Bereichen bedarf es einer ähnlichen Systematik. In Zusammenhang mit empirischen angelegten Methoden sollten in jedem Fall gewisse wissenschaftliche Standards wie zum Beispiel das Anlegen von Datenbasen und statistische Evaluationen durchgeführt werden, um einen möglichst rationalen und professionellen Umgang mit Risiken zu gewährleisten (Nedopil, 2013, S. 436.).
Ein möglichst professioneller Umgang mit Risiken kann durch die Implementierung eines prozesshaften und standardisierten Ablaufs gewährleistet werden. Bei dem sogenannten Risikomanagementprozess handelt es sich um das in Phasen gegliederte Kernelement zum Umgang mit Risiken in der Praxis. Dadurch werden weitestgehend einheitliche Standards vorgegeben, wie man Risiken begegnen kann. Er beinhaltet die systematische und kontinuierliche Beschäftigung mit potenziellen Risiken und gliedert sich in folgende vier Phasen: die  Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung und -überwachung (Martin/ Bär, 2002, S.89). Dieser zyklisch verlaufende Prozess findet Anwendung im wirtschaftlichen Sektor, doch auch in anderen Bereichen bedarf es einer ähnlichen Systematik. In Zusammenhang mit empirischen angelegten Methoden sollten in jedem Fall gewisse wissenschaftliche Standards wie zum Beispiel das Anlegen von Datenbasen und statistische Evaluationen durchgeführt werden, um einen möglichst rationalen und professionellen Umgang mit Risiken zu gewährleisten (Nedopil, 2013, S. 436.).


==Kriminologische Relevanz==
==Kriminologische Relevanz==
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== Beispiele zum Umgang mit Risiken==
== Beispiele zum Umgang mit Risiken==
Der Umgang mit Ungewissheit ist beispielsweise im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung von Sicherheitsbehörden etabliert. In Zusammenhang mit dem Themenfeld des islamistischen Terrorismus handelt es sich nach Aussage des amtierenden Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes um ein risikogeneigtes Arbeitsfeld, in dem Risiken zu realen Ereignissen werden und Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Bei der Einschätzung und Bewertung von Hinweisen zu Anschlagsplänen oder Ähnlichem sowie bei der Beurteilung von sogenannten Gefährdern ist das Vorhandensein eines Risikomanagements unabdingbar (Maaßen, 2017).  
Der Umgang mit Ungewissheit ist beispielsweise im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung von Sicherheitsbehörden etabliert. In Zusammenhang mit dem Themenfeld des islamistischen Terrorismus handelt es sich nach Aussage des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, um ein risikogeneigtes Arbeitsfeld, in dem Risiken zu realen Ereignissen werden und Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Bei der Einschätzung und Bewertung von Hinweisen zu Anschlagsplänen oder Ähnlichem sowie bei der Beurteilung von sogenannten Gefährdern ist das Vorhandensein eines Risikomanagements unabdingbar (Maaßen, 2017).  


Weiterhin ist die Beschäftigung mit Risiken unter anderem bei der Prävention zukünftiger Straftaten, im Bereich der Resozialisierung von Straftätern und im Maßregelvollzug immanent. Im Zentrum steht die grundsätzliche Frage, wer unter welchen Bedingungen straffällig wird und wie man dies verhindern kann. Betrachtet werden hierbei verschiedene Aspekte von delinquentem Verhalten, wie zum Beispiel Zeitpunkt und-ort, Umstände und Risikoverhalten. Bei der Prognoseforschung und -begutachtung wurde lange Zeit die sogenannte intuitive Methode angewendet. Diese Methode ist jedoch geprägt durch Unzulänglichkeiten wie beispielsweise Ungenauigkeit, da Delinquenz nicht per se vorhersehbar ist. Es können lediglich Risikofaktoren benannt werden, die wiederum mit Delinquenz in Verbindung gebracht werden können. Man unterteilt diese in statische und dynamische Faktoren, wodurch auch eine genauere Einschätzung der Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten möglich ist (Nedopil, 2013, S. 435 ff.).  
Weiterhin ist die Beschäftigung mit Risiken unter anderem bei der Prävention zukünftiger Straftaten, im Bereich der Resozialisierung von Straftätern und im Maßregelvollzug immanent. Im Zentrum steht die grundsätzliche Frage, wer unter welchen Bedingungen straffällig wird und wie man dies verhindern kann. Betrachtet werden hierbei verschiedene Aspekte von delinquentem Verhalten, wie zum Beispiel Zeitpunkt und-ort, Umstände und Risikoverhalten. Bei der Prognoseforschung und -begutachtung wurde lange Zeit die sogenannte intuitive Methode angewendet. Diese Methode ist jedoch geprägt durch Unzulänglichkeiten wie beispielsweise Ungenauigkeit, da Delinquenz nicht per se vorhersehbar ist. Es können lediglich Risikofaktoren benannt werden, die wiederum mit Delinquenz in Verbindung gebracht werden können. Man unterteilt diese in statische und dynamische Faktoren, wodurch auch eine genauere Einschätzung der Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten möglich ist (Nedopil, 2013, S. 435 ff.).  
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