Risikomanagement

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Risikomanagement

Als Risikomanagement wird der systematische Prozess des Umgangs mit Risiken und die damit einhergehenden Maßnahmen bezeichnet.

Etymologie

Der Ursprung des Wortes "Risiko" ist nicht abschließend geklärt und wird in der Literatur auf verschiedene Sprachstämme zurückgeführt. In einigen Quellen wird das Wort aus dem Griechischen "riza" für "Wurzel" und vom arabischen Wort "risc" für "Schicksal" abgeleitet (Romeike/ Finke, 2003, S.483). Häufiger wird der Wortursprung in der italienischen Sprache verortet. Grundlagen hierfür stellen die italienischen Verben "rischiare" und "risicare" dar, was übersetzt "etwas wagen, herausfordern" bedeutet (Wieske, 2012, S. 41 f.). In diesem Kontext werden Verbindungen zu der Seefahrt deutlich, da der Begriff "rischio" im Sinne von "Wagnis" oder "Gefahr" in Niederschriften aus dem 16. Jahrhundert zu finden ist. Er wurde verwendet, um spezifische Gefahren und Unsicherheiten zu beschreiben, die mit der Seefahrt einhergingen (Proske, 2004, S. 32).

Wörtlich steht der Terminus "Management" in unmittelbarem Zusammenhang mit dem englischen Verb "to manage" für "handhaben, leiten, verwalten" (Schubert, 2001, S.46). Das englischsprachige Wort hat sich im deutschen Sprachgebrauch mittlerweile fest etabliert. Ursprünglich stammt der Ursprung des Wortes jedoch aus dem Lateinischen. Der Begriff lässt sich vom lateinischen Substantiv "manus" für "Hand" und vom Verb "agere", was übersetzt "handeln" oder "tun" bedeutet, ableiten (Wolf, 2010, S.43). Als zusammenhängender Begriff aus dem Lateinischen bedeutet "manu agere" übersetzt "mit den Händen lenken". Gegenwärtig existiert das Verständnis von Management unter dem Aspekt des Lenkens und Steuerns auf Führungsebene (Schubert, 2001, S. 46).

Definition

Um den Begriff Risikomanagement zu erläutern, ist es sinnvoll, vorab zu klären, was man im generell unter einem Risiko versteht.

Eine einheitliche Definition von Risiko im wissenschaftlichen Sinne gibt es nicht. Häufig findet man als Erläuterung die Formel "Risiko = Schadensausmaß x Eintrittswahrscheinlichkeit". Zwei Merkmale sind mit dem Begriff des Risikos jedoch unmittelbar verbunden, nämlich zum einen die erwarteten Konsequenzen einer Handlung oder eines Ereignisses und zum anderen die Unsicherheit des Eintreffens. Neben potentiellen Gefahren, die mit einem Risiko unmittelbar einhergehen, können daraus zumindest im unternehmerischen Kontext immer auch Chancen erwachsen (Scholz/ Schuler/ Schwintowski, S. 24 f.).

Unter dem Begriff des Risikomanagements versteht man im Allgemeinen die systematische Anwendung von diversen Verfahren und Methoden, um Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten, zu überwachen und zu kontrollieren (Renn/ Schweizer/ Dreyer/ Klinke, 2007, S. 97 f.).

Umsetzung und Anwendung

Der Umgang mit Risiken ist in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen verankert. In der Theorie der reflexiven Modernisierung wurde beispielsweise eine Zunahme von Unsicherheit und Ungewissheit innerhalb der Gesellschaft diagnostiziert. Diese Entwicklung zu einer Kultur der Unsicherheit wurde durch den Begriff der Risikogesellschaft geprägt. Durch die wachsende Dynamik und Komplexität in der modernen Lebenswelt spielt der Umgang mit Unsicherheiten eine immer größere Rolle. Neue Innovationen und Technologien erfordern mitunter erhöhte Risikobereitschaft und bergen ein gewisses Maß an Ungewissheit (Böhle/ Busch, 2012, S. 13 ff.).

Für den Umgang mit Risiken und die Implementierung eines Risikomanagements gibt es im Bereich der Privatwirtschaft verschiedene rechtliche Grundlagen und Normen, wie zum Beispiel das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) (Vanini, 2002, S. 2). Die Anwendungsfelder, in denen ein Risikomanagementsystem erforderlich beziehungsweise sinnvoll ist, sind jedoch weitaus vielfältiger. Die Auseinandersetzung mit Risiken findet mitunter in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Sektors statt. Ebenso ist der Umgang mit Risiken in diversen Gebieten der Kriminologie erforderlich. Da es sich um eine interdisziplinäre Wissenschaft handelt, existieren Schnittstellen zu unterschiedlichsten Themenfeldern. Im Bereich des Strafvollzugs werden beispielsweise regelmäßig Einschätzungen zu Rückfallrisiken von Straftätern vorgenommen.

Ein möglichst professioneller Umgang mit Risiken kann durch die Implementierung eines prozesshaften und standardisierten Ablaufs gewährleistet werden. Bei dem sogenannten Risikomanagementprozess handelt es sich um das in Phasen gegliederte Kernelement zum Umgang mit Risiken in der Praxis. Dadurch werden weitestgehend einheitliche Standards vorgegeben, wie man Risiken begegnen kann. Er beinhaltet die systematische und kontinuierliche Beschäftigung mit potenziellen Risiken und gliedert sich in folgende vier Phasen: die Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung und -überwachung (Martin/ Bär, 2002, S.89). Dieser zyklisch verlaufende Prozess findet Anwendung im wirtschaftlichen Sektor, doch auch in anderen Bereichen bedarf es einer ähnlichen Systematik. In Zusammenhang mit empirischen angelegten Methoden sollten in jedem Fall gewisse wissenschaftliche Standards wie zum Beispiel das Anlegen von Datenbasen und statistische Evaluationen durchgeführt werden, um einen möglichst rationalen und professionellen Umgang mit Risiken zu gewährleisten (Nedopil, 2013, S. 436.).

Kriminologische Relevanz

Durch die bereits beschriebene interdisziplinäre Anlegung der Kriminologie gestaltet sich auch der Bedarf nach Risikomanagement je nach dem Bereich dieser Wissenschaft unterschiedlich. Tangiert sind insbesondere jene Gebiete, in denen Prognosen und Einschätzungen zu bestimmten Sachverhalten benötigt werden. Der Begriff des Risikomanagements ist seit den 70er Jahren geprägt durch präventive Techniken, um den Eintritt von abweichendem Verhalten möglichst von Anfang an zu erkennen und zu verhindern. Diesbezüglich sollen Risiken identifiziert und kalkuliert werden. Im Rahmen von primärer Prävention wurden umfassende Ansätze und Techniken entwickelt, die auf allgemeine Vorbeugung gerichtet sind. Doch auch durch Vorverlagerung von Präventionsmaßnahmen und die verstärkte soziale Kontrolle, lässt sich delinquentes Verhalten nicht gänzlich verhindern (Kunz/ Singelnstein, 2016, S. 329).

Kennzeichnend für die Spätmoderne ist die Annahme, dass soziale Probleme nicht grundsätzlich zu bewältigen sind, sondern in Umfang und Intensität eingedämmt werden sollen. Im Kern geht es dabei um das möglichst frühzeitige Erkennen von Risiken und den Umgang damit, um negative Abweichungen zu vermeiden. Risiken werden dabei als berechenbare Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts verstanden, also als statistische Größe. Dieser Schluss setzt ein Risikobewusstsein voraus und legt die Forderung nach einem Risikomanagement nahe. In der neueren Kriminalpolitik wurde dieser Gedanke aufgenommen und es wurde ein Risikomanagement entwickelt, das ähnlich der Wirtschaft die Bemühung um Risikominderung mit wirtschaftlichen Aspekten, wie zum Beispiel Kosten, verbindet. Im Zuge dieser Entwicklung wurde Kriminalität generell als Risiko betrachtet (Kunz/ Singelnstein, 2016, S. 327). Risiken in Zusammenhang mit Kriminalität werden als kalkulierbare Regelmäßigkeit erachtet, mit denen man umgehen muss. Schwerpunkt bilden hierbei die Kalkulation von Risiken und die Entwicklung von Präventivmaßnahmen. In diesem Zusammenhang kann man von einem Wandel von einer täterorientierten hin zu einer Risiken vorbeugenden und managenden Sozialkontrolle sprechen. Kritisch wird die Vorgehensweise zur Kontrolle von Risiken im Vorfeld mitunter im Strafvollzug betrachtet. Durch das Konzept der sogenannten "incapacitation", d.h. dem Wegsperren von Straftätern zur Reduzierung des Kriminalitätsvorkommens in der Gesellschaft, soll das Risikopotential durch Freiheitsentzug von Straftätern neutralisiert werden (Kunz/ Singelnstein, 2016, S. 315, 328 f.).

Beispiele zum Umgang mit Risiken

Der Umgang mit Ungewissheit ist beispielsweise im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung von Sicherheitsbehörden etabliert. In Zusammenhang mit dem Themenfeld des islamistischen Terrorismus handelt es sich nach Aussage des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, um ein risikogeneigtes Arbeitsfeld, in dem Risiken zu realen Ereignissen werden und Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Bei der Einschätzung und Bewertung von Hinweisen zu Anschlagsplänen oder Ähnlichem sowie bei der Beurteilung von sogenannten Gefährdern ist das Vorhandensein eines Risikomanagements unabdingbar (Maaßen, 2017).

Weiterhin ist die Beschäftigung mit Risiken unter anderem bei der Prävention zukünftiger Straftaten, im Bereich der Resozialisierung von Straftätern und im Maßregelvollzug immanent. Im Zentrum steht die grundsätzliche Frage, wer unter welchen Bedingungen straffällig wird und wie man dies verhindern kann. Betrachtet werden hierbei verschiedene Aspekte von delinquentem Verhalten, wie zum Beispiel Zeitpunkt und-ort, Umstände und Risikoverhalten. Bei der Prognoseforschung und -begutachtung wurde lange Zeit die sogenannte intuitive Methode angewendet. Diese Methode ist jedoch geprägt durch Unzulänglichkeiten wie beispielsweise Ungenauigkeit, da Delinquenz nicht per se vorhersehbar ist. Es können lediglich Risikofaktoren benannt werden, die wiederum mit Delinquenz in Verbindung gebracht werden können. Man unterteilt diese in statische und dynamische Faktoren, wodurch auch eine genauere Einschätzung der Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten möglich ist (Nedopil, 2013, S. 435 ff.).

Die moderne forensische Psychiatrie legt auf dem Gebiet der Prävention den Fokus auf das zielgerichtete Erkennen und die anschließende Intervention zur Verminderung von Risiken. Das Ziel hierbei ist der Opferschutz. Zur Umsetzung stehen dabei zwei Aspekte im Vordergrund- nämlich zum einen die Risikokalkulation und zum anderen präventive Therapieinterventionen. Die individuelle Risikokalkulation bildet dabei die Grundlage für die jeweilige Präventionsstrategie. Um langfristig bestehende Rückfallrisiken zu minimieren, sind für den Großteil der Straftäter spezifische deliktorientierte Therapieverfahren ratsam (Urbaniok, 2012, S. 24 ff.).

Bei der Einschätzung, ob verurteilte Straftäter wieder rückfällig werden, kommen empirisch begründete Prognoseinstrumente zur Anwendung. Diese ermöglichen die Erstellung von individuellen Risikoprofilen unter systematischer Berücksichtigung von relevanten Risikofaktoren. In Zusammenhang mit Beurteilung von Rückfallrisiken bei Straftätern bedarf es jedoch immer auch einer Individualprognose. Hierfür sind die Entwicklung einer individuellen Hypothese und die Anwendung von hypothesengeleiteten Konzepten erforderlich. Eine Hypothesenbildung erfordert die Identifizierung und Berücksichtigung individueller Risikofaktoren. Die bei der Risikoeinschätzung aufgestellte Hypothese muss anschließend verifiziert oder falsifiziert werden. Zudem muss das Fortbestehen der Risikofaktoren und deren Relevanz sowie eine mögliche Kompensation durch schützende Faktoren überprüft werden, um die Aktualität der Datenbasis zu gewährleisten. Dies ist beispielsweise bei einer Unterbringung von Tätern in eine Haftanstalt oder in eine Therapieeinrichtung notwendig (Nedopil, 2013, S. 438). Auf dem Gebiet der Erstellung von Rückfallprognosen ist die Anwendung von Risikoeinschätzung und Risikomanagement unabdingbar. Im Bereich des Maßregelvollzuges sowie in sozialtherapeutischen Einrichtungen besteht der Bedarf nach einem Risikomanagement, das insbesondere auf die richtige Erfassung von Risikofaktoren angewiesen ist, um eine geeignete Behandlung festzulegen. Dies gilt als Voraussetzung für die angestrebte Resozialisierung von delinquenten Personen (Nedopil, 2013, S. 439).

Bei den genannten Themenfeldern der Kriminologie, in denen Risikomanagement Anwendung findet, handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Es existieren zudem auch Bereiche, in denen Schnittstellen zwischen Kriminologie und Wirtschaft bestehen, an welchen wiederum Risikomanagement erforderlich ist. Als Beispiel kann hier das Gebiet der Wirtschaftskriminalität benannt werden. Sogenannte Fraud-Fälle- dabei handelt es sich um einen synonymen Gebrauch für Wirtschaftskriminalität-, die durch eigene Mitarbeiter oder externe Personen verursacht werden, führen bei Unternehmen zum Teil zu erheblichen Schäden. Neben materiellen Unternehmensschäden drohen Vertrauens- und Reputationsverluste in der öffentlichen Wahrnehmung. Um Wirtschaftskriminalität zu verhindern und zu bekämpfen, implementierten diverse Unternehmen Risikomanagementsysteme. Risiken, die durch wirtschaftskriminelles Handeln entstehen, sollen dadurch minimiert werden (Jackmuth/ Lamboy/ Zawilla, 2012, S. 3 ff.). Um Korruption, Untreue und Betrug unter anderem auch durch die eigenen Mitarbeiter zu verhindern, werden auf Unternehmensseite präventive Vorkehrungen getroffen. Mitunter sollen dem betroffenen Adressatenkreis mit der Durchführung von Fraud- Awareness- Trainings die Risiken von wirtschaftskriminellem Handeln für das Unternehmen aufgezeigt und verdeutlicht werden. Hierbei spielen mitunter auch kriminologische Schulungsanteile eine bedeutende Rolle. Zudem sollte im Bereich der sogenannten "Fraud-Prevention" immer eine individuelle Risikobewertung des jeweiligen Unternehmens vorgenommen werden. Diese bildet die Basis für die zu treffenden Maßnahmen (Wachter, 2012, S. 456 ff.).

Literaturverzeichnis

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Redebeitrag von H.-G. Maaßen anlässlich des 20. Europäischen Polizeikongresses am 22. Februar 2017

Weblinks

http://www.dbh-online.de/risk/Budde_Risiko_Justivzollzug_12-06-2015.pdf

http://www.kritis.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Risikomanagement/risikomanagement_node.html