Rechtsstaat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Polizei kommt sowohl im Bereich der Strafverfolgung als auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten eine besondere Bedeutung zu. In der Polizei kristallisieren sich die Probleme des Rechtsstaats und in der Kontrolle der Polizei zeigt sich wie unter  einer Lupe die normative und die rechtliche Verfasstheit des Staates. Ob ein Staat ein Rechtsstaat ist, zeigt sich bei der Analyse der Polizei.
Der Polizei kommt sowohl im Bereich der Strafverfolgung als auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten eine besondere Bedeutung zu. In der Polizei kristallisieren sich die Probleme des Rechtsstaats und in der Kontrolle der Polizei zeigt sich wie unter  einer Lupe die normative und die rechtliche Verfasstheit des Staates. Ob ein Staat ein Rechtsstaat ist, zeigt sich bei der Analyse der Polizei.


Die Polizei ist im Rechtsstaat nicht souverän: sie entscheidet nicht über Leben und Tod, sondern ist verfplichtet, einen Verdächtigen nach Möglichkeit lebend zu identifizieren und einem geregelten Verfahren zur Feststellung von Normverletzungen zuzuführen. Nur wo dies nicht möglich ist und unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, die anders nicht abgewendet werden kann, ist die Polizei zur Verletzung oder Tötung von Verdächtigen befugt.
Die Polizei ist im Rechtsstaat nicht souverän: sie entscheidet nicht über Leben und Tod, sondern ist verpflichtet, einen Verdächtigen einem geregelten Verfahren zur Feststellung von Normverletzungen zuzuführen. Nur wo dies nicht möglich ist und unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, die anders nicht abgewendet werden kann, ist die Polizei zur Verletzung oder Tötung von Verdächtigen befugt.


Ein Kriterium der Rechtsstaatlichkeit ist deshalb die normative und die faktische Einhegung polizeilicher Gewaltausübung.
Ein Kriterium der Rechtsstaatlichkeit ist deshalb die normative und die faktische Einhegung polizeilicher Gewaltausübung.


== Zitate ==
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