31.738
Bearbeitungen
Tiao (Diskussion | Beiträge) |
Tiao (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der '''Rechtsstaat''' ist die mittels Gesetzen organisierte Form politischer Herrschaft (John Adams: [http://www.quotecounterquote.com/2010/08/government-of-laws-and-not-of-men-is.html"rule of law, and not of men"]). Der abstrakt-generelle Charakter von Gesetzen soll vor allem dafür sorgen, dass alle Rechtsunterworfenen gleiche Rechte und Pflichten haben - nach dem Motto: ob Bettler oder Millionär, vor dem Gesetz sind alle gleich. | Der '''Rechtsstaat''' ist die mittels Gesetzen organisierte Form politischer Herrschaft (John Adams: [http://www.quotecounterquote.com/2010/08/government-of-laws-and-not-of-men-is.html"rule of law, and not of men"]). Der abstrakt-generelle Charakter von Gesetzen soll vor allem dafür sorgen, dass alle Rechtsunterworfenen gleiche Rechte und Pflichten haben - nach dem Motto: ob Bettler oder Millionär, vor dem Gesetz sind alle gleich. Um die Einhaltung der rechtlichen Grenzen der öffentlichen Gewalt zu überprüfen, bedarf es einer unabhängigen Justiz. Damit sind die Existenz einer in der Verfassung kulminierenden Normenhierarchie, das Prinzip der Gleichheit aller Rechtssubjekte vor dem Gesetz und die Unabhängigkeit der Justiz die drei Pfeiler eines Rechtsstaats. | ||
== Rechtsgleichheit == | == Rechtsgleichheit == |