Rechtsstaat: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Prinzip der Gesetzlichkeit würde aber nichts nützen, wenn es der Regierung (oder dem Parlament) möglich wäre, Gesetze jeden beliebigen Inhalts in Kraft zu setzen.  
Das Prinzip der Gesetzlichkeit würde aber nichts nützen, wenn es der Regierung (oder dem Parlament) möglich wäre, Gesetze jeden beliebigen Inhalts in Kraft zu setzen.  


=== Grund- und Menschenrechte ===
Die Gesetzgebung darf deshalb die Menschenrechte (die Grundrechte, die Verfassung) nicht verletzen. Das Parlament ist nicht zum Erlass verfassungswidriger Gesetze befugt. Das ist eine Einschränkung des Demokratieprinzips.  
Die Gesetzgebung darf deshalb die Menschenrechte (die Grundrechte, die Verfassung) nicht verletzen. Das Parlament ist nicht zum Erlass verfassungswidriger Gesetze befugt. Das ist eine Einschränkung des Demokratieprinzips.  


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