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Das Prinzip der Gesetzlichkeit würde aber nichts nützen, wenn es der Regierung (oder dem Parlament) möglich wäre, Gesetze jeden beliebigen Inhalts in Kraft zu setzen. | Das Prinzip der Gesetzlichkeit würde aber nichts nützen, wenn es der Regierung (oder dem Parlament) möglich wäre, Gesetze jeden beliebigen Inhalts in Kraft zu setzen. | ||
=== Grund- und Menschenrechte === | |||
Die Gesetzgebung darf deshalb die Menschenrechte (die Grundrechte, die Verfassung) nicht verletzen. Das Parlament ist nicht zum Erlass verfassungswidriger Gesetze befugt. Das ist eine Einschränkung des Demokratieprinzips. | Die Gesetzgebung darf deshalb die Menschenrechte (die Grundrechte, die Verfassung) nicht verletzen. Das Parlament ist nicht zum Erlass verfassungswidriger Gesetze befugt. Das ist eine Einschränkung des Demokratieprinzips. | ||