Rechtsstaat: Unterschied zwischen den Versionen

13 Bytes hinzugefügt ,  14:37, 2. Sep. 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: Zeile 10:
:Drittens gibt es - wesentlich befördert durch die Besonderheiten und Notwendigkeiten des Sozialstaats - auch eine Tendenz zur Relativierung des Ideals der formalen Rechtsgleichheit (Max Weber: antiformale Tendenzen in der Gesetzgebung; Materialisierung des Formalrechts).  
:Drittens gibt es - wesentlich befördert durch die Besonderheiten und Notwendigkeiten des Sozialstaats - auch eine Tendenz zur Relativierung des Ideals der formalen Rechtsgleichheit (Max Weber: antiformale Tendenzen in der Gesetzgebung; Materialisierung des Formalrechts).  


Gewissen Einschränkungen zum Trotz verbleibt ein starker Aspekt der Rechtsgleichheit: alle Rechgtsadressaten sollen sich darauf verlassen können, dass Polizei, Verwaltungsbehörden und Regierungen von ihnen nicht mehr verlangen dürfen - und in ihre Rechte nicht tiefer eingreifen - als es die Gesetze erlauben.
Gewissen Einschränkungen zum Trotz verbleibt ein starker Aspekt der Rechtsgleichheit: alle Rechtsadressaten sollen sich darauf verlassen können, dass Polizei, Verwaltungsbehörden und Regierungen von ihnen nicht mehr verlangen dürfen - und in ihre Rechte nicht tiefer eingreifen - als es die Gesetze erlauben.


:Es existiert mithin im Rechtsstaat eine Sphäre der Freiheit (= das, was die Gesetze den Individuen übrig lassen) und eine Sphäre der Staatskompetenzen (= die Rechte, die sich der Staat aufgrund der Gesetze herausnehmen darf, wie z.B. Steuern zu erheben, Schulpflicht, Befolgung der Verkehrsregeln etc.). Im Rechtsstaat sind die Bürger nicht völlig frei zu tun und zu lassen, was sie wollen, aber sie sind innerhalb der gesetzlichen Grenzen frei zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten.
== Freiheit ==
Es existiert mithin im Rechtsstaat eine Sphäre der Freiheit (= das, was die Gesetze den Individuen übrig lassen) und eine Sphäre der Staatskompetenzen (= die Rechte, die sich der Staat aufgrund der Gesetze herausnehmen darf, wie z.B. Steuern zu erheben, Schulpflicht, Befolgung der Verkehrsregeln etc.). Im Rechtsstaat sind die Bürger nicht völlig frei zu tun und zu lassen, was sie wollen, aber sie sind innerhalb der gesetzlichen Grenzen frei zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten.


Das Prinzip der Gesetzlichkeit würde aber nichts nützen, wenn es der Regierung (oder dem Parlament) möglich wäre, Gesetze jeden beliebigen Inhalts in Kraft zu setzen.  
Das Prinzip der Gesetzlichkeit würde aber nichts nützen, wenn es der Regierung (oder dem Parlament) möglich wäre, Gesetze jeden beliebigen Inhalts in Kraft zu setzen.  
31.738

Bearbeitungen