Rechtsstaat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Rechtsstaat''' ist die gesetzlich organisierte Form politischer Herrschaft ("rule of law, not of men"). Im Rechtsstaat ist die gesetzgebende Gewalt von der vollziehenden Gewalt getrennt; die rechtsprechende Gewalt ist von beiden unabhängig. Diese Gewaltenteilung ist selbst wiederum rechtlich organisiert.
Der '''Rechtsstaat''' ist die mittels Gesetzen organisierte Form politischer Herrschaft ("rule of law, not of men"). Der abstrakt-generelle Charakter von Gesetzen soll vor allem dafür sorgen, dass alle Rechtsunterworfenen gleiche Rechte und Pflichten haben - nach dem Motto: ob arm oder reich, ob Bettler oder Millionär, vor dem Gesetz sind alle gleich.  


Die Gesetzgebung ist an die Verfassung gebunden: das Parlament ist nicht dazu befugt, grundrechtsverletzende Gesetze zu beschließen. Gegen (mutmaßlich) verfassungswidrige Gesetze gibt es im Rechtsstaat den Rechtsweg. Gerichte sind nicht befugt, verfassungswidrige Gesetze anzuwenden. Sind sie von der Verfassungswidrigkeit überzeugt, so haben sie das Recht und die Pflicht, das Gesetz von höheren Gerichten überprüfen zu lassen.
:Mindestens zwei Einschränkungen. Das Brückenbeispiel von Anatole France zeigt den Klassencharakter auch des Formalrechts und die von Max Weber beschriebenen antiformalen Tendenzen in der Gesetzgebung ("Materialisierung des Formalrechts") zeigen die Auflösung des Ideals der Rechtsgleichheit selbst an.
 
Gewissen Einschränkungen zum Trotz verbleibt ein starker Aspekt der Rechtsgleichheit: alle Rechgtsadressaten sollen sich darauf verlassen können, dass Polizei, Verwaltungsbehörden und Regierungen von ihnen nicht mehr verlangen dürfen - und in ihre Rechte nicht tiefer eingreifen - als es die Gesetze erlauben.
 
:Es existiert mithin im Rechtsstaat eine Sphäre der Freiheit (= das, was die Gesetze den Individuen übrig lassen) und eine Sphäre der Staatskompetenzen (= die Rechte, die sich der Staat aufgrund der Gesetze herausnehmen darf, wie z.B. Steuern zu erheben, Schulpflicht, Befolgung der Verkehrsregeln etc.). Im Rechtsstaat sind die Bürger nicht völlig frei zu tun und zu lassen, was sie wollen, aber sie sind innerhalb der gesetzlichen Grenzen frei zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten.
 
Das Prinzip der Gesetzlichkeit würde aber nichts nützen, wenn es der Regierung (oder dem Parlament) möglich wäre, Gesetze jeden beliebigen Inhalts in Kraft zu setzen.
 
Die Gesetzgebung darf deshalb die Menschenrechte (die Grundrechte, die Verfassung) nicht verletzen. Das Parlament ist nicht zum Erlass verfassungswidriger Gesetze befugt. Das ist eine Einschränkung des Demokratieprinzips.
 
Gegen (mutmaßlich) verfassungswidrige Gesetze gibt es im Rechtsstaat den Rechtsweg. Gerichte sind nicht befugt, verfassungswidrige Gesetze anzuwenden. Sind sie von der Verfassungswidrigkeit überzeugt, so haben sie das Recht und die Pflicht, das Gesetz von höheren Gerichten überprüfen zu lassen.
 
Damit Gerichte die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und die Rechtmäßigkeit von Verordnungen und Verwaltungsakten überhaupt unbefangen nach rechtlichen Kriterien beurteilen können, muss die Dritte Gewalt (möglichst) unabhängig sein, und zwar unabhängig von der Regierung (Exekutive) wie auch vom Parlament (Legislative).
 
Damit das Parlament als Volksvertretung und Gesetzgeber die Kompetenzen und das Handeln der Regierung kontrollieren kann, darf das Parlament auch nicht von der Regierung abhängig sein. Deshalb ist der Rechtsstaat auf ein (gewisses Maß) der Gewaltenteilung angewiesen. Die Gewaltenteilung selbst ist auch ihrerseits wieder rechtlich geregelt.  


Die vollziehende Gewalt ist ebenso wie die Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden. Das gilt für die Regierung wie für die Verwaltung. Die Bürger eines Rechtsstaats haben die Möglichkeit, Akte der vollziehenden Gewalt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.  
Die vollziehende Gewalt ist ebenso wie die Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden. Das gilt für die Regierung wie für die Verwaltung. Die Bürger eines Rechtsstaats haben die Möglichkeit, Akte der vollziehenden Gewalt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.  
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