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Rechtsstaat ist | Der '''Rechtsstaat''' ist die gesetzlich organisierte Form politischer Herrschaft ("rule of law, not of men"). Im Rechtsstaat ist die gesetzgebende Gewalt von der vollziehenden Gewalt getrennt; die rechtsprechende Gewalt ist von beiden unabhängig. Diese Gewaltenteilung ist selbst wiederum rechtlich organisiert. | ||
Die Gesetzgebung ist an die Verfassung gebunden: das Parlament ist nicht dazu befugt, grundrechtsverletzende Gesetze zu beschließen. Gegen (mutmaßlich) verfassungswidrige Gesetze gibt es im Rechtsstaat den Rechtsweg. Gerichte sind nicht befugt, verfassungswidrige Gesetze anzuwenden. Sind sie von der Verfassungswidrigkeit überzeugt, so haben sie das Recht und die Pflicht, das Gesetz von höheren Gerichten überprüfen zu lassen. | |||
Die vollziehende Gewalt ist ebenso wie die Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden. Das gilt für die Regierung wie für die Verwaltung. Die Bürger eines Rechtsstaats haben die Möglichkeit, Akte der vollziehenden Gewalt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. | |||
Der Rechtsstaat entstand aus dem Widerstand gegen die Willkür unkontrollierter Machtkonzentrationen an der Spitze politischer Herrschaftssysteme und aus dem Bedürfnis der Machtunterworfenen nach Begrenzung und Berechenbarkeit der Herrschaft. Bürgerfreiheit und RechtssicherheitFreiheit und Sicherheit | |||
Interessanterweise wird das selten empirisch überprüft: die Selbst-Bezeichnung scheint zu genügen. Selbst Wikipedia hat keine Rubrik für empirische Überprüfung oder Kritische Stimmen. | Interessanterweise wird das selten empirisch überprüft: die Selbst-Bezeichnung scheint zu genügen. Selbst Wikipedia hat keine Rubrik für empirische Überprüfung oder Kritische Stimmen. | ||