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Rechtsstaat ist eine Selbst- und Fremdbezeichnung von | Rechtsstaat ist eine Selbst- und Fremdbezeichnung von Kollektiven, die innerhalb eines bestimmten Gebietes das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich beanspruchen und die sich von anderen derartigen Kollektiven dadurch unterscheiden, dass das Herrschaftsverhältnis rechtlich organisiert ist ("rule of law, not of men"). | ||
Interessanterweise wird das selten empirisch überprüft: die Selbst-Bezeichnung scheint zu genügen. Selbst Wikipedia hat keine Rubrik für empirische Überprüfung oder Kritische Stimmen. | Interessanterweise wird das selten empirisch überprüft: die Selbst-Bezeichnung scheint zu genügen. Selbst Wikipedia hat keine Rubrik für empirische Überprüfung oder Kritische Stimmen. |