Rechtsstaat: Unterschied zwischen den Versionen

3 Bytes entfernt ,  00:25, 18. Mär. 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Dieser Beitrag ist ein Stub. Erweiterungen sind erbeten.  
Dieser Beitrag ist ein Stub. Erweiterungen sind erbeten.  


Rechtsstaat ist eine Selbst- und Fremdbezeichnung von Staaten, die eine bestimmte institutionelle Ordnung meint. In der Regel ....  
Rechtsstaat ist eine Selbst- und Fremdbezeichnung von Staaten und verweist auf deren institutionelle Ordnung. In der Regel ....  


Interessanterweise wird das selten empirisch überprüft: die Selbst-Bezeichnung scheint zu genügen. Selbst Wikipedia hat keine Rubrik für empirische Überprüfung oder Kritische Stimmen.  
Interessanterweise wird das selten empirisch überprüft: die Selbst-Bezeichnung scheint zu genügen. Selbst Wikipedia hat keine Rubrik für empirische Überprüfung oder Kritische Stimmen.  
31.738

Bearbeitungen