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Rechtsstaat ist eine Selbst- und Fremdbezeichnung von Staaten | Rechtsstaat ist eine Selbst- und Fremdbezeichnung von Staaten und verweist auf deren institutionelle Ordnung. In der Regel .... | ||
Interessanterweise wird das selten empirisch überprüft: die Selbst-Bezeichnung scheint zu genügen. Selbst Wikipedia hat keine Rubrik für empirische Überprüfung oder Kritische Stimmen. | Interessanterweise wird das selten empirisch überprüft: die Selbst-Bezeichnung scheint zu genügen. Selbst Wikipedia hat keine Rubrik für empirische Überprüfung oder Kritische Stimmen. |