Rechtsschutzmöglichkeiten im Strafvollzug: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 60: Zeile 60:
Feststellungsantrag:
Feststellungsantrag:
Hiermit kann der Betroffene eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines behördlichen Handelns oder Unterlassens begehren. Dieser wird in der Regel erst dann gestellt, wenn die Maßnahme mit einem Anfechtungsantrag bzw. Leistungsantrag nicht durchsetzbar ist oder wegen der Schwere der Rechtsverletzung ein solches Interesse nicht verneint werden kann.
Hiermit kann der Betroffene eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines behördlichen Handelns oder Unterlassens begehren. Dieser wird in der Regel erst dann gestellt, wenn die Maßnahme mit einem Anfechtungsantrag bzw. Leistungsantrag nicht durchsetzbar ist oder wegen der Schwere der Rechtsverletzung ein solches Interesse nicht verneint werden kann.


*'''''Antragsbefugnis'''''
*'''''Antragsbefugnis'''''
Zulässig ist dieser, wenn der Antragsteller im Antrag eine Verletzung der Ablehnung oder Unterlassung seiner Rechte konkret mit Tatsachen begründet.
Zulässig ist dieser, wenn der Antragsteller im Antrag eine Verletzung der Ablehnung oder Unterlassung seiner Rechte konkret mit Tatsachen begründet.


*'''''Vorverfahren'''''
*'''''Vorverfahren'''''
130

Bearbeitungen