Rechtsschutzmöglichkeiten im Strafvollzug: Unterschied zwischen den Versionen

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=='''5. Sonstige vollzugsexterne Kontrollmöglichkeiten'''==
=='''5. Sonstige vollzugsexterne Kontrollmöglichkeiten'''==


Nebenden gerichtlichen Rechtsbehelfen gehören zum vollzuglichen Rechtsschutzsystem auch die außergerichtlichen Rechtsbehelfe wie der Petition sowie dem Gnadengesuch.
Neben den gerichtlichen Rechtsbehelfen gehören zum vollzuglichen Rechtsschutzsystem auch die außergerichtlichen Rechtsbehelfe wie die Petition sowie das Gnadengesuch.


*'''''Petition'''''
*'''''Petition'''''


Petitionen (lat. petitio "Angriff" oder "Ersuchen")spielen in der vollzuglichen Praxis eine sehr bedeutende Rolle, da insbesondere die sachliche und politische Autorität sowie die Öffentlichmachung aus der Sicht des Inhaftierten, die auf die bestehende Miseren der Anstalt aufmerksam aufmerksam  machen wollen, sie dazu veranlassen.
Petitionen (lat. petitio "Angriff" oder "Ersuchen") spielen in der vollzuglichen Praxis eine sehr bedeutende Rolle, da insbesondere die sachliche und politische Autorität sowie die Öffentlichmachung aus der Sicht des Inhaftierten güstig sind, um auf die bestehende Miseren der Anstalt aufmerksam aufmerksamzu machen.
Nach Art. 17 GG hat der Inhaftierte die Möglichkeit, sich im schriftlichen Rahmen mit Bitten oder Beschweren an die Volksvertretung zu wenden.Diese unterliegen wiederum des Bundes und der Länder, müssen jedoch zum einen an sie gerichtet und mit Absender versehen sein.
Nach Art. 17 GG hat der Inhaftierte die Möglichkeit, sich im schriftlichen Rahmen mit Bitten oder Beschweren an die Volksvertretung zu wenden. Diese unterliegen wiederum dem Bundes und den Ländern, müssen jedoch an sie gerichtet und mit Absender versehen sein.


*'''''Gnadenbegehren'''''
*'''''Gnadenbegehren'''''


Neben vorzeitiger Entlassungen spielen Gnadengesuche für den Inhaftierten im Rahmen von  
Neben vorzeitigen Entlassungen spielen Gnadengesuche für den Inhaftierten im Rahmen von  
Anderen begünstigenden Maßnahmen wie z.B. Vollzugslockerungen eine wichtige Rolle.
anderen begünstigenden Maßnahmen wie z. B. Vollzugslockerungen eine wichtige Rolle.
Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen durch den Gnadenträger und dient ausschließlich als Mittel einer außerrechtlichen Milde bezogen auf die Person im Rahmen einer Angleichung von Rechtsfolgen an veränderte persönliche Lagen.
Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen durch den Gnadenträger, sie dienen ausschließlich als Mittel einer außerrechtlichen Milde bezogen auf die Person im Rahmen einer Angleichung von Rechtsfolgen an veränderte persönliche Lagen.


=='''6. Kritik'''==
=='''6. Kritik'''==