Rechtsanwaltskriminalität nimmt verschiedene Formen an. In den USA ist sie im Zusammenhang mit großen Sammelklagen der Anwaltskanzlei Milberg Weiss (heute Milberg LLP), die das Sammelklagengeschäft über lange Zeit dominierte und insgesamt mehr als 45 Milliarden Dollar erstreiten konnte, ein Thema. Der Vorwurf: die Kanzlei soll heimlich 11 Millionen Dollar an Mandanten gezahlt haben, damit diese eine Gruppe von Klägern repräsentierten: "Solche Geldzahlungen sind illegal. Die Kanzlei bediente sich laut Staatsanwaltschaft dieser Methoden, um möglichst schnell eine Klage einreichen und so als führende Kanzlei in einem Sammelverfahren auftreten zu können. Die Klageschrift bezifferte die auf diese Weise erzielten Einkünfte von Milberg auf 250 Millionen Dollar in zwei Jahrzehnten" (FAZ 03.06.08: 20). Der Prozess steuert auf einen Vergleich über rund 75 Millionen Dollar zu. Chefs der Kanzlei waren die Staranwälte William Lerach (im September 2007 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt) und Melvyn Weiss, 72 Jahre, der am 02.06.08 zu 30 Monaten Gefängnis und $ 9,7 Mio. Vermögensabschöpfung sowie $250.000 Bußgeld verurteilt wurde. Die Kanzlei Milberg Weiss hatte sich einen Ruf als Vertreterin erfolgreicher Sammelklagen, mit denen meist hohe Vergleichssummen erzielt wurden, vor allem mit Verfahren gegen Wertpapierhäuser, Ölkonzerne, Pharmahersteller, die Deutsche Telekom, Daimler-Chrysler sowie gegen deutsche und schweizerische Banken im Zusammenhang mit Sammelklagen von Holocaust-Überlebenden erworben.

Häufige Delikte von Rechtsanwälten sind Betrug und Urkundenfälschung. Dies nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit dem anwaltlichen Geschäft mit Abmahnungen - etwa durch den Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth [[1]].

Siehe auch

Quellen