Rechtfertigender Notstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Notstandslage ist  jede gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut des Täters (Notstand) oder eines Dritten
Eine Notstandslage ist  jede gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut des Täters (Notstand) oder eines Dritten
(Situation der Notstandshilfe).
(Situation der Notstandshilfe).
Dabei ist jedes Rechtsgut notstandsfähig.
Dabei ist jedes Rechtsgut notstandsfähig.


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Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn die Rechtsgutsbedrohung bei natürlicher
Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn die Rechtsgutsbedrohung bei natürlicher
Weiterentwicklung jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.
Weiterentwicklung jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.


== Notstandshandlung ==
== Notstandshandlung ==
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