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Eine Notstandslage ist jede gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut des Täters (Notstand) oder eines Dritten | Eine Notstandslage ist jede gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut des Täters (Notstand) oder eines Dritten | ||
(Situation der Notstandshilfe). | (Situation der Notstandshilfe). | ||
Dabei ist jedes Rechtsgut notstandsfähig. | Dabei ist jedes Rechtsgut notstandsfähig. | ||
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Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn die Rechtsgutsbedrohung bei natürlicher | Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn die Rechtsgutsbedrohung bei natürlicher | ||
Weiterentwicklung jederzeit in einen Schaden umschlagen kann. | Weiterentwicklung jederzeit in einen Schaden umschlagen kann. | ||
== Notstandshandlung == | == Notstandshandlung == |
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