Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte betont in Ihren Grundsätzen die Freiheits- und Sozialrechte Einzelner gegenüber dem Staat. Die einzelnen Instrumente der Menschenrechte sind für Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen völkerrechtlich bindend.

Seit wenigen Jahren bestehen neben den Individualrechten auch kollektive Rechte, so dass der Schutz traditionellen Wissens als eine Form des kollektiven Eigentumsrechtes, indigene Völkern, neben anderen Grundsätzen gegenüber dem Staat, durch die Erklärung der Rechte indigener Völker (engl. Declaration on the Rights of Indigenous Peoples) zugesprochen wird. Die Deklaration wurde am 13. September 2007 verabschiedet und dessen Einhaltung wird durch die Working Group on Indigenous Populations (WGIP) der Vereinten Nationen überwacht.

Ein zentraler Aspekt der Deklaration ist, das Eigentum und die Kontrolle indigener Gemeinschaften über biologische Ressourcen zu schützen. Das Recht auf eine Privatsphäre (Art. 29)[1] und die Kontrolle von traditionellem Wissen über biologische Ressourcen, Medizin, Flora und Fauna und des damit verbundenen Eigentums wird ihnen explizit zugesprochen (Art. 31)[2].

Daneben existieren noch eine Reihe weiterer internationale Abkommen und Konventionen zum Schutz indigener Völker, unter anderem:

  • Convention 169 (Convention Concerning Indigenous Peoples in Independent Countries) der International Labour Organization;
  • Declaration of Belém des First International Congress of Ethnobiology;
  • Mataatua Declaration on Cultural and Intellectual Property Rights of Indigenous Peoples;
  • Charter of the Indigenous and Tribal Peoples of the Tropical Forests[3].


Die Rechte für indigene Völker stoßen oft an ihre Grenzen, da nicht hinreichend definiert werden kann, welche Gemeinschaften dem zugehörig sind. Diese Definitionen sind weiträumig überlappend, um einem Ausschluss indigener Gemeinschaft entgegenzuwirken [4].

Nepal ist das erste und bislang einzige Land, was die Rechte indigener Völker ins nationalstaatlichen sui-generis Recht implimentiert hat.

Einzelnachweise

  1. Stephen B. Brush (2001) Protectors, Prospectors, and Pirates of Biological Resources. In: Luisa Maffi (Hg.) On Biocultural Diversity:. Linking language, knowledge and the environment. Smithsonian Institution Press, Washington and London, ISBN978-1560989301
  2. Elisa Träger (2008) Bioprospektion und indigene Rechte. Der Konflikt um die Nutzung von Bioressourcen. Masterthesis. Philosophische Fakultät- Universität zu Köln, Köln
  3. Elisa Träger (2008) Bioprospektion und indigene Rechte. Der Konflikt um die Nutzung von Bioressourcen. Masterthesis. Philosophische Fakultät- Universität zu Köln, Köln
  4. Ladislaus Semali & Joe L. Kincheloe (1999) What is indigenous knowledge? Voices from the academy. . Falmer Press, New York, ISBN 9780815334521