Recht: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Recht''' ist ein für die [[Kriminologie]] in vielerlei Hinsicht grundlegender Begriff. Dies gilt sowohl für die traditionelle (ätiologische) als auch für die [[kritische Kriminologie]]: So sind es stets [[Normen|Rechtsnormen]], und zwar Normen des [[Strafrecht]]s, die darüber entscheiden, ob ein bestimmtes Verhalten als strafbar gilt (ätiologischer Ansatz) bzw. den Umkreis möglicher Etikettierungen abstecken ("kritischer Ansatz"). | Das '''Recht''' ist ein für die [[Kriminologie]] in vielerlei Hinsicht grundlegender Begriff. Dies gilt sowohl für die traditionelle (ätiologische) als auch für die [[kritische Kriminologie]]: So sind es stets [[Normen|Rechtsnormen]], und zwar Normen des [[Strafrecht]]s, die darüber entscheiden, ob ein bestimmtes Verhalten als strafbar gilt (ätiologischer Ansatz) bzw. den Umkreis möglicher Etikettierungen abstecken ("kritischer Ansatz"). | ||
Version vom 28. Februar 2010, 01:23 Uhr
Das Recht ist ein für die Kriminologie in vielerlei Hinsicht grundlegender Begriff. Dies gilt sowohl für die traditionelle (ätiologische) als auch für die kritische Kriminologie: So sind es stets Rechtsnormen, und zwar Normen des Strafrechts, die darüber entscheiden, ob ein bestimmtes Verhalten als strafbar gilt (ätiologischer Ansatz) bzw. den Umkreis möglicher Etikettierungen abstecken ("kritischer Ansatz").