Recht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Kruwi (Diskussion | Beiträge) (mal wieder was Neues) |
Kruwi (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das '''Recht''' ist ein für die | Das '''Recht''' ist ein für die [[Kriminologie]] in vielerlei Hinsicht grundlegender Begriff. Dies gilt sowohl für die traditionelle (ätiologische) als auch für die [[kritische Kriminologie]]: So sind es stets [[Normen|Rechtsnormen]], und zwar Normen des [[Strafrecht]]s, die darüber entscheiden, ob ein bestimmtes Verhalten als strafbar gilt (ätiologischer Ansatz) bzw. den Umkreis möglicher Etikettierungen abstecken ("kritischer Ansatz"). | ||
==Disziplinen, die sich mit dem Recht beschäftigen== | ==Disziplinen, die sich mit dem Recht beschäftigen== | ||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
===Rechtstheorie=== | ===Rechtstheorie=== | ||
==Öffentliches Recht und Privatrecht== | ==Öffentliches Recht und Privatrecht== | ||
==Literatur== | |||
==Weblinks== |
Version vom 28. Februar 2010, 01:16 Uhr
Das Recht ist ein für die Kriminologie in vielerlei Hinsicht grundlegender Begriff. Dies gilt sowohl für die traditionelle (ätiologische) als auch für die kritische Kriminologie: So sind es stets Rechtsnormen, und zwar Normen des Strafrechts, die darüber entscheiden, ob ein bestimmtes Verhalten als strafbar gilt (ätiologischer Ansatz) bzw. den Umkreis möglicher Etikettierungen abstecken ("kritischer Ansatz").