Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Recht''' ist ein für die '''Kriminologie''' in vielerlei Hinsicht grundlegender Begriff. Dies gilt sowohl für die traditionelle (ätiologische) als auch für die [[kritische Kriminologie]]: So sind es stets [[Normen|Rechtsnormen]], und zwar Normen des [[Strafrecht]]s, die darüber entscheiden, ob  ein bestimmtes Verhalten als strafbar gilt (ätiologischer Ansatz) bzw. den Umkreis möglicher Etikettierungen abstecken ("kritischer Ansatz").  
[[bild:Justitia.jpg|thumb|left|Blinde Justitia mit Waage und Schwert als Symbolfigur des Rechts]]
Das '''Recht''' ist ein für die [[Kriminologie]] in vielerlei Hinsicht grundlegender Begriff. Dies gilt sowohl für die traditionelle (ätiologische) als auch für die [[kritische Kriminologie]]: So sind es stets [[Normen|Rechtsnormen]], und zwar Normen des [[Strafrecht]]s, die darüber entscheiden, ob  ein bestimmtes Verhalten als strafbar gilt (ätiologischer Ansatz) bzw. den Umkreis möglicher Etikettierungen abstecken ("kritischer Ansatz").  


==Disziplinen, die sich mit dem Recht beschäftigen==
==Disziplinen, die sich mit dem Recht beschäftigen==
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===Rechtstheorie===
===Rechtstheorie===
==Öffentliches Recht und Privatrecht==
==Öffentliches Recht und Privatrecht==
==Literatur==
==Weblinks==
[[Kategorie:Grundbegriffe der Kriminologie]]

Aktuelle Version vom 5. März 2010, 00:23 Uhr

Blinde Justitia mit Waage und Schwert als Symbolfigur des Rechts

Das Recht ist ein für die Kriminologie in vielerlei Hinsicht grundlegender Begriff. Dies gilt sowohl für die traditionelle (ätiologische) als auch für die kritische Kriminologie: So sind es stets Rechtsnormen, und zwar Normen des Strafrechts, die darüber entscheiden, ob ein bestimmtes Verhalten als strafbar gilt (ätiologischer Ansatz) bzw. den Umkreis möglicher Etikettierungen abstecken ("kritischer Ansatz").

Disziplinen, die sich mit dem Recht beschäftigen

Der Begriff des Rechts

Rechtsphilosophie

Rechtssoziologie

Rechtstheorie

Öffentliches Recht und Privatrecht

Literatur

Weblinks