Raffaele Garofalo: Unterschied zwischen den Versionen

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Raffaele Garofalo (1851-1934) war ein italienischer Jurist, der neben Cesare Lombroso und Enrico Ferri maßgeblich an der Begründung der italienischen Kriminologie des 19. Jahrhunderts, der "scola positiva" ("positive Schule") beteiligt war und darüber hinaus den Begriff "Kriminologie" prägte: Sein 1885 erschienenes gleichnamiges Buch benutzte erstmals den Begriff Kriminologie ("Criminologia"). Darin bemühte er sich um eine soziologische Definition des Verbrechens, die es erlauben würde, diejenigen Handlungen zu bestimmen, die durch Strafe unterdrückt werden könnten. Diese stellten seiner Meinung nach die "natürlichen Verbrechen" dar, also Handlungen, die die beiden fundamentalen altruistischen Gefühle verletzten, die alle Menschen gemeinsam haben, nämlich Anstand und Mitleid. Garofalo bestritt die Doktrin von der Willensfreiheit und favorisierte die positivistisch-empirische Untersuchung des Verbrechens.
'''Raffaele Garofalo''' (1851-1934) war ein italienischer Jurist, der neben [[Cesare Lombroso]] und [[Enrico Ferri]] maßgeblich an der Begründung der italienischen [[Kriminologie]] des 19. Jahrhunderts, der "scola positiva" ("positive Schule") beteiligt war und darüber hinaus den Begriff "Kriminologie" selbst prägte: Sein 1885 erschienenes gleichnamiges Buch benutzte erstmals den Begriff Kriminologie ("Criminologia"). Darin bemühte er sich um eine soziologische Definition des [[Verbrechen]]s, die es erlauben würde, diejenigen Handlungen zu bestimmen, die durch Strafe unterdrückt werden könnten. Diese stellten seiner Meinung nach die "[[Natürliches Verbrechen|natürlichen Verbrechen]]" dar, also Handlungen, die die beiden fundamentalen altruistischen Gefühle verletzten, die alle Menschen gemeinsam haben, nämlich Anstand und Mitleid. Garofalo bestritt die Doktrin von der Willensfreiheit und favorisierte die positivistisch-empirische Untersuchung des Verbrechens.


Als Sozialdarwinist schlug Garofalo vor,  
Als Sozialdarwinist schlug Garofalo vor,  
1. Todesstrafe für diejenigen, deren kriminelle Taten aus einer permanenten psychischen Anomie resultierten, die sie unfähig zum sozialen Leben machten
#Todesstrafe für diejenigen, deren kriminelle Taten aus einer permanenten psychischen Anomie resultierten, die sie unfähig zum sozialen Leben machten
2. Teilweise Elimination oder Langzeit-Einsperrung derjenigen, die nur für das Leben von Nomadenhorden oder primitiven Stämmen geeignet sind
#Teilweise Elimination oder Langzeit-Einsperrung derjenigen, die nur für das Leben von Nomadenhorden oder primitiven Stämmen geeignet sind
3. Zwangswiedergutmachung durch diejenigen, die ihre Taten aber unter dem Druck außergewöhnlicher Umstände begingen und nicht rückfallgefährdet sind.
#Zwangswiedergutmachung durch diejenigen, die ihre Taten aber unter dem Druck außergewöhnlicher Umstände begingen und nicht rückfallgefährdet sind.
 
[[Kategorie:Kriminologe]]
[[Kategorie:Jurist]]
[[Kategorie:Italiener]]
[[Kategorie:Mann]]

Version vom 21. Januar 2009, 13:21 Uhr

Raffaele Garofalo (1851-1934) war ein italienischer Jurist, der neben Cesare Lombroso und Enrico Ferri maßgeblich an der Begründung der italienischen Kriminologie des 19. Jahrhunderts, der "scola positiva" ("positive Schule") beteiligt war und darüber hinaus den Begriff "Kriminologie" selbst prägte: Sein 1885 erschienenes gleichnamiges Buch benutzte erstmals den Begriff Kriminologie ("Criminologia"). Darin bemühte er sich um eine soziologische Definition des Verbrechens, die es erlauben würde, diejenigen Handlungen zu bestimmen, die durch Strafe unterdrückt werden könnten. Diese stellten seiner Meinung nach die "natürlichen Verbrechen" dar, also Handlungen, die die beiden fundamentalen altruistischen Gefühle verletzten, die alle Menschen gemeinsam haben, nämlich Anstand und Mitleid. Garofalo bestritt die Doktrin von der Willensfreiheit und favorisierte die positivistisch-empirische Untersuchung des Verbrechens.

Als Sozialdarwinist schlug Garofalo vor,

  1. Todesstrafe für diejenigen, deren kriminelle Taten aus einer permanenten psychischen Anomie resultierten, die sie unfähig zum sozialen Leben machten
  2. Teilweise Elimination oder Langzeit-Einsperrung derjenigen, die nur für das Leben von Nomadenhorden oder primitiven Stämmen geeignet sind
  3. Zwangswiedergutmachung durch diejenigen, die ihre Taten aber unter dem Druck außergewöhnlicher Umstände begingen und nicht rückfallgefährdet sind.