Radbruchsche Formel: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Radbruchsche Formel''' wird eine von [[Gustav Radbruch]] nach 1945 entwickelte Konzeption verstanden. Diese legitimiert den Strafrichter auf Basis eines erweitert legalistischen Verbrechensbegriff dazu, auch positivrechtlich nicht kriminalisierte Handlungen strafrechtlich abzuurteilen. Eine größere Rolle spielte die Radbruchsche Formel zunächst in der Nachkriegszeit bei der Ahndung nationalsozialistischen Unrechts sowie nach 1989 im Rahmen der sogenannten Mauerschützensprozesse.
Als '''Radbruchsche Formel''' wird eine von [[Gustav Radbruch]] nach 1945 entwickelte Konzeption verstanden. Diese legitimiert den Strafrichter auf Basis eines erweitert legalistischen Verbrechensbegriffes dazu, auch positivrechtlich nicht kriminalisierte Handlungen strafrechtlich abzuurteilen. Eine größere Rolle spielte die Radbruchsche Formel zunächst in der Nachkriegszeit bei der Ahndung nationalsozialistischen Unrechts sowie nach 1989 im Rahmen der sogenannten Mauerschützensprozesse.


Die Radbruchsche Formel ist bisher fast ausschließlich rechtsphilosophisch - im Rahmen der Debatte um einen naturrechtlichen bzw. positivistischen Rechtsbegriff - diskutiert worden. Möglich erscheint jedoch ebenfalls ihre Berücksichtigung als analytisches Konzept zur Deutung makrokriminologischer Phämomene wie der [[Kriminalität der Mächtigen]] und [[Repressives Verbrechen|Repressiver Verbrechen]], die einen zumindest über den engeren legalistischen Rahmen hinaus erweiterten Kriminalitätsbegriff einzufordern scheinen.  
Die Radbruchsche Formel ist bisher fast ausschließlich rechtsphilosophisch - im Rahmen der Debatte um einen naturrechtlichen bzw. positivistischen Rechtsbegriff - diskutiert worden. Möglich erscheint jedoch ebenfalls ihre Berücksichtigung als analytisches Konzept zur Deutung makrokriminologischer Phämomene wie der [[Kriminalität der Mächtigen]] und [[Repressives Verbrechen|Repressiver Verbrechen]], die einen zumindest über den engeren legalistischen Rahmen hinaus erweiterten Kriminalitätsbegriff einzufordern scheinen.  

Version vom 19. März 2009, 17:30 Uhr

Als Radbruchsche Formel wird eine von Gustav Radbruch nach 1945 entwickelte Konzeption verstanden. Diese legitimiert den Strafrichter auf Basis eines erweitert legalistischen Verbrechensbegriffes dazu, auch positivrechtlich nicht kriminalisierte Handlungen strafrechtlich abzuurteilen. Eine größere Rolle spielte die Radbruchsche Formel zunächst in der Nachkriegszeit bei der Ahndung nationalsozialistischen Unrechts sowie nach 1989 im Rahmen der sogenannten Mauerschützensprozesse.

Die Radbruchsche Formel ist bisher fast ausschließlich rechtsphilosophisch - im Rahmen der Debatte um einen naturrechtlichen bzw. positivistischen Rechtsbegriff - diskutiert worden. Möglich erscheint jedoch ebenfalls ihre Berücksichtigung als analytisches Konzept zur Deutung makrokriminologischer Phämomene wie der Kriminalität der Mächtigen und Repressiver Verbrechen, die einen zumindest über den engeren legalistischen Rahmen hinaus erweiterten Kriminalitätsbegriff einzufordern scheinen.


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