Racial Profiling: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Racial Profiling''' liegt vor, wenn die Zugehörigkeit einer Person zu einer ethnischen Minderheit aufgrund augenscheinlicher Merkmale (z.B. Hautfarbe, Namensherkunft) erkennbar ist und Strafverfolgungsbehörden aufgrund dessen Maßnahmen ergreifen, wie z.B. Anhalten, Befragen, Durchsuchen oder Ingewahrsamnahmen durchführt, indem sie das Merkmal der Rasse als alleiniges  - ohne weitere Verdachtsindikatoren – oder ausschlaggebendes Merkmal nutzt, um einen Verdacht zu generieren.
'''Racial Profiling''' liegt vor, wenn die Zugehörigkeit einer Person zu einer ethnischen Minderheit aufgrund augenscheinlicher Merkmale (z.B. Hautfarbe, Namensherkunft) erkennbar ist und Strafverfolgungsbehörden aufgrund solcher Merkmale Maßnahmen wie z.B. Anhalten, Befragen, Durchsuchen oder Ingewahrsamnahme durchführen, also diese Merkmale als alleinige oder ausschlaggebende nutzen, um einen Verdacht zu generieren.




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