Punitivität: Unterschied zwischen den Versionen

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==Begriff==
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<b>Punitivität</b> ist die verallgemeinerte Haltung oder Tendenz, mit belastenden Sanktionen auf wahrgenommene Normabweichungen zu reagieren. Stanley Cohen (1994) versteht darunter eine Form der [[soziale Kontrolle|sozialen Kontrolle]], die in der Regel folgende Merkmale aufweist:
Punitivität ist die verallgemeinerte Haltung oder Tendenz, mit belastenden Sanktionen auf wahrgenommene Normabweichungen zu reagieren. Kriminaltheoretisch handelt es sich um die Tendenz, vergeltende Sanktionen vorzuziehen und versöhnende zu vernachlässigen.
 
Stanley Cohen (1994) versteht darunter eine Form der [[soziale Kontrolle|sozialen Kontrolle]], die in der Regel folgende Merkmale aufweist:
* die Zufügung von Schmerz (im Sinne von Verlust, Schaden, Leiden);
* die Zufügung von Schmerz (im Sinne von Verlust, Schaden, Leiden);
* ein Individuum wird für den Bruch abstrakter Regeln (vor allem: von Gesetzen) verantwortlich gemacht
* ein Individuum wird für den Bruch abstrakter Regeln (vor allem: von Gesetzen) verantwortlich gemacht
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In der [[Kritische Kriminologie | kritischen Kriminologie]] verlaufen die Diskussionslinien anders: Stellenweise wird eine Kriminologie, die sich nicht in erster Linie um die Delegitimierung von Strafbedürfnissen bemüht, des Populismus geziehen. In anderen Teilen der kritischen Kriminologie wird Punitivität als neuer »Schlüsselbegriff« (Lautmann und Klimke 2004) gehandelt. Einerseits ist man damit in der Lage, nicht nur den Täter und seine Taten (das klassische Arbeitsfeld der administrativen Kriminologie) zu thematisieren, sondern auch die gesellschaftliche Reaktion darauf: Gesellschaftliche Verhältnisse und die Instanzen sozialer Kontrolle werden wieder Gegenstand der Diskussion. Andererseits berührt Punitivität auch Fragen der Menschen- und Bürgerrechte, die das Thema auch für eine Diskussion mit größerer Öffentlichkeitswirkung attraktiv werden lassen. Der Begriff steht daher in einer Tradition mit dem des [[Abolitionismus]], der um 1980 ähnliche Anstöße geben konnte.
In der [[Kritische Kriminologie | kritischen Kriminologie]] verlaufen die Diskussionslinien anders: Stellenweise wird eine Kriminologie, die sich nicht in erster Linie um die Delegitimierung von Strafbedürfnissen bemüht, des Populismus geziehen. In anderen Teilen der kritischen Kriminologie wird Punitivität als neuer »Schlüsselbegriff« (Lautmann und Klimke 2004) gehandelt. Einerseits ist man damit in der Lage, nicht nur den Täter und seine Taten (das klassische Arbeitsfeld der administrativen Kriminologie) zu thematisieren, sondern auch die gesellschaftliche Reaktion darauf: Gesellschaftliche Verhältnisse und die Instanzen sozialer Kontrolle werden wieder Gegenstand der Diskussion. Andererseits berührt Punitivität auch Fragen der Menschen- und Bürgerrechte, die das Thema auch für eine Diskussion mit größerer Öffentlichkeitswirkung attraktiv werden lassen. Der Begriff steht daher in einer Tradition mit dem des [[Abolitionismus]], der um 1980 ähnliche Anstöße geben konnte.
<u>'''Kriminaltheoretisch''':</u><br>
die Tendenz, vergeltende Sanktionen vorzuziehen und versöhnende zu vernachlässigen.
Archaische Rache- und Vergeltungsimpulse fordern Verschärfung der Sanktionen.<br>
Gefahr einer neuen Kultur der Intoleranz, deren Rechtsstrafen vormoderner oder nichtmoderner Gesellschaften ähneln.




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