Prostitution (von lateinisch pro-stituere aus pro und statuere – nach vorn stellen, zur Schau stellen, preisgeben) bezeichnet die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt. Der Kunde (Konsument, Käufer, Freier) erwartet eine sexuelle körperliche Befriedigung, welche er meist vor der Dienstleistung in Form von Geld oder anderen materiellen Mitteln entlohnt. Die Formen und Kontexte der Prostitution, aber auch ihre rechtliche und gesellschaftliche Bewertung variieren erheblich.

Geschichte

  • Erste Belege für Prostitution beziehen sich auf die sog. Tempelprostitution im alten Babylon, bei der Frauen in einem kultischen Zusammenhang sexuelle Handlungen gegen Tempelgaben vollzogen. Das Gilgamesch-Epos kritisierte Auswüchse (6. Tafel Verse 5-79; vgl. Schott 1988: 12), während das Alte Testament (Bibel) die sakrale Prostitution überhaupt ablehnte.
  • Prostitution im heutigen Sinne fand sich u.a. in der griechischen Antike, wo man zwischen der gewöhnlichen „Hure“ (Porna) und der „Gesellin“ (Hetäre) unterschied. Die Dienste männlicher wie weiblicher Prostituierter wurden ausschließlich von Männern in Anspruch genommen.
  • Für die christliche Tradition ist bemerkenswert, dass im Stammbaum Jesu zwei Prostituierte eine Rolle spielen (Mt 1,3; Jos 2; Mt 1,5), dass Jesus selbst ausgesprochen respektvollen Umgang mit Prostituierten pflegte (Lk 7, 36-50) - und dass Paulus dann aber die Prostitution strikt untersagte (1 Kor 6, 15f.). Zu einer späten Blüte gelangte die Prostitution im katholischen Christentum dann noch einmal in der römischen Renaissance im 16. Jahrhundert, als Päpste und Kardinäle zu ihren prunkvollen Festen regelmäßig auch Kurtisanen (von „Cortigiana“ = Hofdame) einluden, die der Prachtentfaltung eine sinnliche Note verliehen.
  • Parallel zur Luxusprostitution der Kurtisanen gab es unter den verelendeten Massen eine zunehmende aus Not geborene Prostitution, die allerdings angesichts der sich rasch verbreitenden Syphilis zunehmend härteren gesellschaftlichen Sanktionen und Eindämmungsversuchen unterworfen wurde.
  • Im Früh- und Hochkapitalismus öffnete sich die Schere zwischen zunehmender Elends-und Armuts-Prostitution (etwa auch durch Dienstmädchen, Modistinnen, Blumenfrauen und Wäscherinnen, die ihr Gehalt aufbesserten) einerseits und abnehmender gesellschaftlicher Toleranz immer weiter und führte damit zur Etablierung einer in der Folgezeit immer selbstverständlicheren, gleichzeitig aber auch von Schriftstellern und Sozialreformern vielbeklagten Doppelmoral.
  • Immer mehr Staaten gingen dazu über, die Prostitution gesetzlich zu regulieren. Eine solche Regulierung, gerechtfertigt durch eine beabsichtigte soziale, gesundheitspolitische oder auch moralische Kontrolle, machte es den Prostituierten praktisch unmöglich, ihrem Milieu zu entkommen. Die Reglementierung zementierte auch die sexuelle Doppelmoral, die Prostituierte gesellschaftlich ächtete, die Prostitution aber gleichzeitig als ein für Männer notwendiges Übel oder erwünschtes Erprobungsfeld ansah.
  • Viele Frauen der Mittelschicht wehrten sich gegen diese Doppelmoral. Josephine Butler war eine entschiedene Kämpferin Großbritanniens, die den Kampf der Ladies' National Organisation gegen die Contagious Diseases Acts anführte. Diese Kampagne, die in Prostituierten weniger ‚Schuldige‘ als Opfer männlicher Lüsternheit sah, „veränderte […] die politische Landschaft Großbritanniens der spätviktorianischen Zeit. Mit der Kampagne wurden soziale und sexuelle Konventionen hinterfragt, die nie zuvor öffentlich diskutiert wurden. Die Kampagne radikalisierte zahlreiche Frauen, härtete sie ab gegenüber öffentlichen Angriffen und Verleumdungen und schuf eine Infrastruktur des politischen Protests“. (Philipps, S. 86) Sie erreichte schließlich 1886 die Abschaffung der Erlasse, die Prostituierte zum Opfer staatlicher Willkür machte. Das Problem war dadurch aber nicht aus der Welt geschafft, da die Erlasse zur medizinischen Kontrolle zur Vermeidung der sich immer weiter ausbreitenden Geschlechtskrankheiten wichtig waren. Nachdem die Frauenbewegung ihr Ziel erreicht hatte, ließ das Interesse an den Rechten der Prostituierten nach. Eine große Verelendung war die Folge, da die Bordelle auf Antreiben der Frauenverbände geschlossen worden waren und die Prostituierten dazu gezwungen waren, auf die Straße zu gehen, wo sie polizeilicher Willkür und Gewalt durch Freier und konkurrierende Zuhälter erst recht schutzlos ausgeliefert waren. Folge war, dass die Prostitutionskriminalität in die Höhe schoss. Die Geschlechtskrankheiten breiteten sich durch die nun nicht mehr kontrollierbare und kontrollierte Prostitution ungehemmt aus und fingen an das Bürgertum zu durchsetzen, da die Hauptkunden ironischerweise zumeist die Söhne und Ehemänner der bürgerlichen Frauen waren, die sich in den Verbänden engagierten.
  • In der Kunst des ausgehenden 19. Jahrhunderts war ein deutlicher Bewertungswandel der Prostitution zu beobachten. Aus politischen Gründen wurde dies oft abgetan: „Vertreter der naturalistischen Schule wie Richard Dehmel, Max Dauthendey, Otto Erich Hartleben, Otto Julius Bierbaum und Karl Bleibtreu widmeten sich der Befreiung der Frau von moralischen Konventionen, der freien Liebe und der Erhöhung der Prostituierten zur 'venus vulgivaga' in einer Weise, die eher lüstern als politisch zu nennen war“ (Gordon A. Craig).- Im Zweiten Weltkrieg wurde Prostitution in die Kriegsanstrengungen integriert ("Trostfrauen" für japanische Soldaten in Ostasien; deutsche Lager- und Wehrmachtsbordelle). Im Bereich der Wehrmacht wurden Frauen, die bei dieser Form der Zwangsarbeit mit Geschlechtskrankheiten angesteckt wurden, in Vernichtungslager verbracht oder exekutiert.
  • Im Zusammenhang mit der sexuellen Revolution ist die Prostitution von einem Tabuthema allmählich in den Rang eines gesellschaftlich zumindest hingenommenen Alltagsphänomens aufgerückt. Weite Teile der Frauenbewegung lehnten und lehnen die Prostitution scharf ab und fordern auch in Deutschland eine Regelung ähnlich wie in Schweden, wo nicht die Prostituierte, sondern der Freier strafbedroht ist. Andererseits gibt es feministische Strömungen, die die freiwillige Prostitution vorsichtig oder gar euphorisch positiv sehen.

Preise

Das im Zusammenhang mit der sexuellen Revolution gewachsene Angebot an kostenlosem und unverbindlichem Sex führte zu einem dramatischen Rückgang der Zahl der Prostitutierten und einem starken Preisverfall ihrer Dienste. Anfang des 20. Jahrhunderts bot laut einer Erhebung des Department of Justice jede 50ste Frau in den USA zwischen 20 und 30 Jahren sexuelle Dienste für Geld an. Eine in einem Bordell arbeitende Prostituierte konnte dabei ein Jahreseinkommen von umgerechnet 76.000 US-Dollar pro Jahr verdienen. In den teuersten und exklusivsten Bordellen (beispielsweise dem Everleigh Club in Chicago) erhielten die dort arbeitetenden Frauen gesunde Ernährung, exzellente medizinische Versorgung, eine gute Bildung und bis zu umgerechnet 430.000 US-Dollar pro Jahr. Heute arbeitet eine typische Straßenprosituierte in Chicago etwa 13 Stunden pro Woche und verdient dabei lediglich noch 350 US-Dollar. Während Kunden eines hochrangigen Escort-Service (bei dem sexuelle Dienstleistungen nur einen geringen Teil der Arbeit ausmachen) in New York City bis zu 1000 USD pro Stunde zahlen, liegen die Preise für die Kunden des Emperors Club VIP (einer Organisation mit Filialen in New York City, Paris, London usw.) mit bis zu 5500 US-Dollar die Stunde deutlich höher. Noch mehr zahlen die Gäste des "loyalty club for the most elite clients".

Der Verdienst einer Prostituierten in Deutschland beträgt pro Dienstleistung zwischen 25 Euro und 100 Euro (bei manchen osteuropäischen Huren ab 10 Euro), bei sog. Edelhuren zwischen 600 Euro und 1000 Euro. Im Jahr bringt eine Prostituierte einem Zuhälter gut 100 000 Euro ein.

Rechtsstatus und ethische Bewertung

Zu unterscheiden sind zumindest vier verschiedene rechtliche Behandlungen der Prostitution:

  • Beim Prohibitionsprinzip werden alle mit Prostitution in Verbindung stehenden Handlungen und Personen bestraft.
  • Das Abolitionsprinzip (erste Variante) hat als langfristiges Ziel die Abschaffung der Prostitution. Die Prostituierten selbst werden bei diesem Prinzip als Opfer angesehen und nicht rechtlich belangt. Sehr wohl aber werden in Zusammenhang mit Prostitution stehende Handlungen wie Zuhälterei, Unterhaltung von Bordellen und Frauenhandel bestraft, mancherorts auch die Freier. - Allerdings verlangt das kriminalpolitische Abolitionsprinzip (zweite Variante) einen Verzicht auf Kriminalisierung aller Beteiligten. Alternative (nicht-punitive) Regelungen sollen alles, was heute noch an Strafandrohung und Strafverfolgung praktiziert wird, überflüssig machen, bzw. ersetzen.
  • Das Regulationsprinzip toleriert Prostitution als notwendiges Übel und stellt es unter staatliche Kontrolle. Das Gesetz schreibt Genehmigung von Bordellen und Registrierung, Gesundheitskontrolle und Steuerpflicht für Prostituierte vor.
  • Das Entkriminalisierungsprinzip sieht Sexarbeit als Form der Erwerbsarbeit an und regelt sie entsprechend, das heißt, Prostitution wird entkriminalisiert und der Ausbeutung von Prostituierten rechtlich entgegengewirkt.

Während die Tendenz derzeit in einigen Staaten Europas wie beispielsweise in Schweden stark in Richtung Abolitionsprinzip (erste Variante) geht, folgen andere Länder wie Deutschland und die Niederlande eher dem Entkriminalisierungsgedanken. Die Prostitution wird in Deutschland nicht mehr als sittenwidrig angesehen mit der Folge, dass unter anderem die Werbung in den Medien gestattet ist. Der Besuch von Prostituierten vollzieht sich jedoch weiterhin in der Regel im Geheimen, da er im überwiegenden Teil der Bevölkerung weiterhin als sittlich anstößig gilt.

Kritiker der Prostitution bemängeln neben den Gefahren der finanziellen und sexuellen Ausbeutung der Prostituierten (Zwangsprostitution) oder der Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten unter anderem die auch mit ihrer öffentlichen Akzeptanz verbundene Sexualisierung der Gesellschaft, vor allem aber die Herabwürdigung des Intimbereichs der Person zu einer verfügbaren Ware. Die Käuflichkeit der sexuellen Dienstleistung laufe zumindest Gefahr, den Menschen selbst zu einem käuflichen Objekt zu degradieren. Hierin liege ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Prostituierten und zugleich die Verletzung des persönlichen Achtungsanspruchs des Freiers, der eine Ware erhalte, wo er das Geschenk freier persönlicher Zuwendung erhalten sollte.

Befürworter des Entkriminalisierungsprinzips der Prostitution sind hingegen bemüht, die Prostitution als einen normalen Beruf zu etablieren, dessen Ausübung lediglich vor Missbrauch und anderen Berufsrisiken zu schützen sei. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Erfahrung in diversen Ländern, die Prostitution verboten haben, zeigen, dass das Verbot nicht funktioniere und die Bedingungen für die Frauen durch ein Verbot noch schlechter geworden seien.

Befürworter des Regulationsprinzips erwarten von der Durchführung regelmäßiger Untersuchungen sowie der behördliche Registrierung aller Prostituierten eine effizientere Bekämpfung von AIDS und anderer sexuell übertragbarer Erkrankungen.

Prostitution findet je nach örtlicher Sittenverordnung statt. Manche Städte haben Sperrbezirke eingerichtet. Das heißt, dass Prostituierte ihrem Beruf nur an Orten nachgehen dürfen, in welchem kein Wohngebiet ist und sich keine Schulen, Krankenhäuser, Kirchen oder sonstige soziale oder religiöse Einrichtungen befinden. Oft bildete sich im Rahmen dessen nicht selten ein Rotlichtmilieu, wenn nicht gar ein ganzes Rotlichtviertel aus. Vgl. Hamburg St. Pauli oder Frankfurt a. M., Bahnhofsviertel.

Kunden

Konsumenten von Prostitution, auch Freier genannt, stammen aus allen sozialen Schichten und fast allen Altersgruppen. Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes besteht in Deutschland für die Prostituierte ein Rechtsanspruch auf Bezahlung. Das war zuvor - wegen einer juristischen Bewertung des Vertrags als sittenwidrig - nicht der Fall.

Diskreter Kontakt wird über die Medien (Kontaktanzeigen in Zeitung und auch inzwischen TV) gesucht und gefunden, kann sich aber auch spontan im Alltag und normalen Berufsleben ergeben. Anders als noch in den 1970er und 1980er Jahren sind heute auch Preisauskünfte per Telefon üblich. Anbahnungen finden auch über Erotikportale und Freierforen im Internet statt. In Kontaktanzeigen und Freierforen haben sich zahlreiche Abkürzungen für Sexualpraktiken etabliert.

Formen

  • Bordell. Ein Bordell (ursprünglich aus dem frz. Bretterhütte, Synonyme Freudenhaus, Puff, Etablisement) ist ein im gesetzlichen Sinne nichtgewerbliches Gebäude, dessen Betreiber gegen Geldbeträge Räumlichkeiten und Personal zur Betreibung der Prostitution zur Verfügung stellt. Gegen ein entsprechend ausgehandeltes Entgelt bieten Prostituierte den Sexualakt an. Circa 50-60% der Dienste findet in Bordellen statt. Bordelle verfügen üblicherweise über einen Kontaktraum zur Auswahl einer Prostituierten oder eines Strichers (House of Boys). Abwandlungen sind Laufhäuser oder Straßen mit schaufensterähnlichen Räumen im Erdgeschoss, in denen die Prostituierten sitzen (zum Beispiel die Herbertstraße in Hamburg, die Helenenstraße in Bremen, die Reitwallstraße in Hannover oder die Linienstraße in Dortmund).
  • Partytreff. Bei Prostitution in sogenannten Partytreffs sitzen die Prostituierten in einer wohnlichen Atmosphäre mit den Freiern zusammen. Für die Ausübung der sexuellen Handlungen sucht man entweder Einzelräume auf oder die Ausübung des Verkehrs findet auf sogenannten „Spielwiesen“ statt, wobei es durchaus vorkommen kann – und soll – dass mehrere Paare gleichzeitig (bis hin zum Gruppensex) den Geschlechtsverkehr ausüben. Im Gegensatz zu Swinger-Clubs arbeiten hier weitestgehend gewerbliche Prostituierte, die Teilnahme von weiblichen Besuchern ist jedoch nicht ausgeschlossen und wird von manchen der Gäste sogar erwartet. Gewöhnlich wird vom Freier ein Pauschalbetrag für eine bestimmte Zeit im Voraus bezahlt, der es ihm ermöglicht, mit mehreren der anwesenden Damen zu verkehren. Kaltes oder warmes Büffet, Getränke (Alkohol wird allerdings nicht überall ausgeschenkt, um Komplikationen mit Gästen aus dem Wege zu gehen) sind im Preis inbegriffen. Zusätzliche Leistungen wie Massage, Sauna oder Whirlpool gehören ebenfalls zum Programm der meisten Partytreffs in Deutschland. Die Anonymität der Gäste ist nicht gewährt, da man zusammen mit den Prostituierten „zwischen den Akten“ zusammensitzt und sich unterhält.
  • Modellwohnungen. Bei Modellprostitution mieten die Prostituierten Zimmer in so genannten Modellwohnungen an, die häufig ehemalige Gewerberäume oder Mietwohnungen sind. Sie werben in Lokalzeitungen oder im Internet, um Kunden anzuziehen. Eine Sonderform dessen ist die Terminwohnungs- und Reiseprostitution: Prostituierte, die über eine gewisse Zeitspanne in verschiedenen Orten jeweils eine kurze festgelegte Zeit arbeiten und dann weiterziehen. Viele Häuser setzen gezielt auf diese Art der Arbeit, weil sie immer frische, neue Gesichter und damit steten Kundenzulauf garantieren. Oftmals sind diese Häuser landes- oder gar bundesweit untereinander vernetzt, ähnlich wie bei einer Ladenkette, und die Arbeitnehmerinnen sind als feste Angestellte in das Rotationsprinzip eingebunden. Um immer eine ausreichende Besetzung des Teams in sämtlichen Häusern zu gewährleisten, gibt es „feste Rotatoren“, meistens weniger flexible Nebenerwerbs-Prostituierte mit festen familiären Bindungen und aus anderen beruflichen Erwerbszweigen, die ihre Arbeitszeiten fest terminlich mit den Einsatzorten vereinbaren und abgleichen, und „spontane Springer“, zum größten Teil haupterwerbliche Prostituierte, die quer durch die Lande geschickt werden können, um eventuellen Bedarf zu decken.
  • Anruf/Callgirl/Callboy. Prostituierte kommen auf Anruf zu jemand in die Wohnung oder in ein Hotel. Oftmals handelt es sich hierbei um hochklassige Kundschaft. Mittlerweile existieren spezialisierte Agenturen, die über ein vielseitiges Repartoire an Callboys/ Callgirls verfügt, die entsprechend den Wünschen des Kunden nachkommen. Die gewünschte Dienstleistung wird beim Kunden zu Hause, in einem Hotel oder in der eigenen oder extra angemieteten Wohnung vollzogen. In der gehobenen Callgirl-Szene (Escortdienst) gehen die gebuchten Damen und Herren unter Umständen auch auf Reise oder lassen sich auf Bestellung ins Ausland ein- und ausfliegen.
  • Öffentliche Anbietung/Straßenstrich. Der Straßenstrich ist die sozial niedrigste Form des Gewerbes. Die Prostituierten sind hier häufig Personen ohne Arbeits- bzw. Aufenthaltsbewilligung und/oder substanzabhängig. Durchschnittlich 20% aller Prostituierten gehen dem Straßenstrich nach. Der Straßenstrich besteht in der Regel aus einem Teilabschnitt einer Straße (z.B. Hamburg Herbertstraße). Prostituierte, auch Bordsteinschwalbe genannt, stehen am Straßenrand und bieten sog. freiern ihre sexuellen Dienste an. Vollzogen werden diese oftmals in Autos, Stundenhotels oder bordellartigen Gebäuden. Unterschieden wird zwischen Hausfrauenstrich, Baby- oder Kinderstrich, Leichenstrich und Balkanstrich. Öffentliche Einzelpersonen-Prostitution stehen die Prostituierten an bestimmten, offiziell dafür vorgesehenen oder inoffiziell bekannten, offen einsehbaren Stellen und bieten sich potentiellen Kunden an. Abwandlungen sind Prostitution an Straßen, in Hotelbars, Raststätten und an ähnlichen Orten. Relativ neu ist die Verrichtungsbox als kontrollierte Variante des Straßenstrichs. Bei der Straßenprostitution findet der Sex in der Regel entweder im Auto oder in Hotels statt, oft in so genannten Stundenhotels, die darauf spezialisiert sind.
  • Wohnwagen. Wohnwagenprostitution findet man an einigen Land- und Bundesstraßen, zumeist im ländlichen Raum. Die Prostituierten warten in Wohnwagen, die an Parkplätzen, Autobahnraststätten oder Feldwegmündungen stehen, auf Kunden.
  • Sexualassistenz oder Surrogatpartner. Eine Sonderform der Prostitution stellt das Angebot sog. Surrogatpartner (auch Sexualassistenz oder Sexualbegleitung genannt) dar: Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine andere Möglichkeit der sexuellen Befriedigung haben oder mangels eigenem Partner in einer Sexualtherapie niemanden haben, mit dem sie beispielsweise aufgrund einer Potenzschwäche neues Vertrauen schöpfen können, nehmen die Dienste von männlichen oder weiblichen Ersatzpartnern in Anspruch. Sexualassistenten sind, etwa durch inzwischen existierende spezielle Ausbildungsgänge, auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen spezialisiert oder speziell therapeutisch geschult. Im Gegensatz zu vielen anderen therapeutischen oder behinderungsspezifischen Hilfen obliegt die Finanzierung dieser Dienstleistung den betroffenen Menschen, da eine Kostenübernahme etwa durch das Sozialamt bisher nur in seltenen Einzelfällen erfolgt ist. Auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse (‚Sex auf Krankenschein‘) ist in Deutschland – anders als etwa in den Niederlanden – gesetzlich ausgeschlossen. In Dänemark werden mit staatlicher Hilfe bessere Möglichkeiten zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse für behinderte Menschen angeboten, das heißt es werden nach Wunsch Prostituierte für diese Menschen engagiert.
  • S/M. In S/M-Studios findet eine Prostitutionsform statt, welche auf den sexuellen Genuss von Strenge und Schmerz aufbaut. Die aktiv Ausübenden werden Domina/Dominus genannt, die passiv Ausübenden Sklave/Sklavia (sic!). Diese Szene zählt sich selbst nicht gerne zum herkömmlichen Prostitutionsgewerbe.

Unfreiwillige Prostitution und kriminelle Aspekte

Neben einer unbekannten Zahl von Gelegenheitsprostituierten gibt es in Deutschland zwischen 200.000 bis 400.000 Prostituierte. Circa 95% sind weiblich, 5% männlich. Geschätzt wird eine Anzahl von täglich ca. 250.000 - 1 Mio. Kunden. Der jährliche Umsatz wird auf 14,5 Milliarden Euro geschätzt.

Bei etwa einem Viertel der Prostituierten handelt es sich nach Schätzungen von Hilfsorganisationen um Ausländerinnen, die unter Gewaltanwendung und meist unter falschen Voraussetzungen zur Prostitution gezwungen werden (Stand: 28. November 2007).

Die unfreiwilligen Prostituierten gehen überwiegend der Bar-, oder Bordellprostitution, bzw. der Wohnungsprostitution nach. Hinzu kamen Hotel-, und Hausbesuche sowie die Straßenprostitution. 2007 ergab die Auswertung bezüglich der Umstände der Prostitutionsausübung des Bundeskriminalamtes folgendes: 211 Fälle: Ausnutzung der Zwangslage, 190: Ausnutzung der Hilflosigkeit, 144: Drohung, 127: Gewalt, 101: List. Schwerpunkt bei der Art der Prostitutionsausübung: Bar- und Bordellprostitution (362), Wohnungsprostitution (187); Straßenprostitution (73) sowie Haus- und Hotelbesuche (59).

Die Gründe, aus denen Menschen sich dazu gezwungen sehen, Sex als Arbeit ausüben zu müssen, können sehr unterschiedlich sein und sind oft mehrschichtig. Die Abgrenzung zwischen Zwang und freiwilliger Berufswahl kann schwierig sein. Auch freiwillige Prostituierte können bei mangelnder Unterstützung ihres Umfeldes, sei es sozial, gesellschaftlich oder materiell, in Abhängigkeitsverhältnisse gebracht und letztlich in die unfreiwillige Prostitution geraten, aus welchen sie von sich aus nur schwer Wege hinaus finden. In wirtschaftlich schwachen Ländern, beispielsweise in Ländern der Dritten Welt, ergreifen die Menschen diese Tätigkeit meistens, weil sie sonst keine andere Möglichkeit sehen, ihren täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Nicht selten verbindet sich die unfreiwillige Prostitution zusätzlich mit anderen kriminellen Tatbeständen.

Zuhälterei

Zuhälter üben oft Zwang auf die für sie tätigen Prostituierten aus, entweder damit sie sich überhaupt prostituieren oder damit sie den gewünschten Anteil an den Einnahmen an ihn oder sie abliefern. Bei allen Formen der Prostitution können die Prostituierten unter der Kontrolle eines männlichen oder weiblichen Zuhälters stehen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Zuhälter die Prostituierten unter Einsatz von Gewalt oder psychischer Manipulation (also durch gezieltes Ausnutzen persönlicher Schwächen), gelegentlich auch suchterzeugender Drogen, in einem Zustand der Abhängigkeit halten; eine besondere gewaltsame Abhängigkeit wird im Fall des Menschenhandels (siehe auch Moderne Sklaverei) geschaffen. Betroffen sind häufig ungebildete Menschen aus Zweit- oder Drittweltländern. In solchen Situationen geht der Verdienst ganz oder weitgehend an die Zuhälter. Eine Gegenleistung wird bestenfalls darin geleistet, indem für den Schutz der Prostituierten in dem oft nicht ungefährlichen Milieu gesorgt wird.

Zuhälter können aber trotz ihrer Kommission dazu führen, dass Prostituierte mit weniger Arbeit mehr verdienen. So zeigt eine empirische Analyse von Prostituierten in Chicago, dass Zuhälter zahlungskräftigere und -willigere Kunden rekrutieren als Prostitutierte alleine. Auch können Prostituierte mit Zuhälter vor Gewalt von Kunden besser geschützt sein.[9]

Die Grenzen sind bisweilen aber fließend: Die Ehefrau oder Freundin kann mit Prostitution zum Lebensunterhalt der Lebensgemeinschaft beitragen oder bestreitet ihn sogar gänzlich, ohne dass der partizipierende Partner hier als Zuhälter zu bezeichnen wäre.

Drogenbedingte Prostitution

Ein Grund für Prostitution können Zwangslagen sein, wie die Geldbeschaffung für Drogen (Drogenkriminalität, Beschaffungsprostitution).

Menschenhandel

Besonders in Verbindung mit Menschenhandel können Zuhälter Teil organisierter Kriminalität sein oder von entsprechenden Organisationen (Mafia), kontrolliert werden. Bei der erzwungenen Prostitution werden Menschen aus wirtschaftlich schwachen Ländern oder armen ländlichen Gebieten von Menschenhändlern unter Vorspiegelung legaler Arbeitsmöglichkeiten an andere Orte verschleppt, wo sie durch körperliche und seelische Gewalt und Freiheitsberaubung in persönliche und finanzielle Abhängigkeit gebracht und dann zur Prostitution gezwungen werden (Menschenhandel). Beim Begriff Menschenhandel handelt es sich um unterschiedliche Deliktausprägungen. Dazu zählt die Anwerbung, Beförderung, Beherbergung oder auch Empfang von Personen, die durch Androhung oder der Anwendung von Gewalt oder andere Formen wie Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit, Nötigung, Missbrauch von u.a., Gewalt über eine andere Person zum Zwecke der Ausbeutung ausübt. Hinsichtlich des Bekämpfungsansatzes bedarf es einer differenzierten Betrachtungsweise. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist im § 232 StGB und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft §233 StGB verankert und wird in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Misshandelt der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer, bringt es eine Todesgefahr mit sich, oder handelt es sich bei dem Opfer um ein Kind, oder sind beim Täter gewerbsmäßige Anteile für eine Fortsetzung bei der Begehung solcher Taten nachweisbar, droht das Gesetz Freiheitsstrafe von 6 Monate bis zu 10 Jahren an. Dennoch ist es schwierig, Opfer von Menschenhandel insbesondere die zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, zu identifizieren und entsprechende Ermittlungen gegen die Täter einzuleiten. Moskau gilt als einer der zentralen Umschlagplätze des Frauenhandels. Von dort aus werden der polnische, der asiatische und der deutsche Markt versorgt.

Kinderprostitution

Kinderprostitution war bereits im Altertum bekannt. Schon der römische Dichter Martial berichtete in einem seiner Epigramme erfreut darüber, dass Kaiser Domitian ein Gesetz gegen die Prostitution Minderjähriger erlassen hatte. Schätzungen von UNICEF zufolge werden weltweit etwa drei bis vier Millionen Kinder im Rahmen von Kinderprostitution kommerziell sexuell ausgebeutet; dabei ist die Definition von „Kind“ meistens „Person unter 18 Jahren“. Prostitution von Personen unter 14 Jahren – Kind im Sinne des deutschen Strafrechtes – geschieht ebenfalls, ist aber sehr viel seltener. Kinderprostitution gilt in ihrer Entwicklung als schlimmste sexuelle Ausbeutung. Betroffen sind Kinder die noch nicht geschlechtsreif sind und zwischen sechs und vierzehn Jahren alt sind. Tendenziell werden die Opfer zunehmend jünger. Diese besitzen aufgrund ihrer persönlichen und ökonomischen Lage nicht die Freiheit, die von Prostitutionstouristen gefragten sexuellen Dienstleistungen zu verweigern. Bis heute gibt es keine aktuellen Zahlen über das tatsächliche Ausmaß der kommerziellen Ausbeutung. Unicef geht davon aus, dass jährlich etwa 6 Milliarden Euro mit Kinderprostitution sowie Kinderpornographie umgesetzt werden. Somit ist Kinderprostitution neben dem Drogen und Waffenhandel eines der attraktivsten illegalen Geschäfte weltweit. Kinderprostitution wird in folgende Vorstufen und Formen gegliedert:

  • Vorstufen: Knechtschaft aufgrund von Schulden; Mitgift und Zwangsheirat; Pornographie (aller 5-6 Jährigen)
  • Formen: Prostitution unter Einschaltung von Zuhältern; Straßenprostitution; Prostitution in Bordellen; Prostitution unter der Regie der Eltern

Die Vorstufen als auch die Formen verdeutlichen, dass Kinderprostitution der Armut entsprungen ist und durch die Institution des Patriarchats gefördert wird. Hauptkonsumenten sind Männer, welche durch Machtausübung über Kinder und Frauen verfügen. Sie sind stets bestrebt, die vorhandene Armut und die damit verbundenen Abhängigkeit aufrecht zu erhalten um diese dann zum Zwecke der eigenen Gelüste gefügig zu machen.

Soziokulturelle Aspekte

Prostituierte sind nicht selten von psychischer und physischer Gewalt bedroht. Gründe dafür sind insbesondere in der mangelnden Unterstützung in Gesellschaft und Kultur zu suchen, welche lange Zeit diese Art des Gewerbes als unmoralisch, unsittlich und gesellschaftsverderbend bezeichnete. Durch den Status als „erniedrigter Mensch“ waren Prostituierte, insbesondere Frauen, ein auffallend häufiges Ziel für meistens sexuell motivierte Straftaten. Ein prominentes Beispiel ist Rosemarie Nitribitt. Auffällig ist auch, dass Serienmörder sich häufig Prostituierte als Opfer wählen (wie z. B.: Gary Ridgway, William Lester Suff, Joel Rifkin, Arthur John Shawcross, Robert Christian Hansen, Peter Sutcliffe oder Jack the Ripper). Auch ist die Gewaltbereitschaft der meistens männlichen Kundschaft oft hoch, so dass sie nicht selten bei Missfallen oder in Auslebung anderer Konflikte brutal und aggressiv ihre Interessen durchzusetzen oder sich abzureagieren versuchen (siehe oben: Gründe, Prostituierte aufzusuchen/ Psychologische Gruppe). Eng verknüpft war diese Diskriminierung stets mit der Diskriminierung der Frau und der Sexualität und Homosexualität durch Kirche und Gesellschaft. Mal wurden die Dienstleister als Opfer, mal als Täter diffamiert, jedoch stets in negativer Weise betrachtet. Häufig war eine Frau, sobald sie einmal von der Gesellschaft als „gefallen“ betrachtet wurde (Vergewaltigung, uneheliche Schwangerschaft, Verlust der Jungfernschaft vor der Ehe im Allgemeinen), einer Art Teufelskreis ausgesetzt: Standen einer Frau keine Verdienst- oder Karrieremöglichkeiten außer jenen der Hausfrau und Mutter zu Verfügung, verblieben ihr kaum mehr Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ausgenommen die Prostitution. Hierdurch aber gelangte sie noch mehr an den Rand der Gesellschaft und erfuhr in Folge dessen noch weniger Würdigung.

Politik und Ideologie

Prostituierte waren durch ihren Status bloßer gesellschaftlicher Duldung häufig Opfer von Lynchjustiz, -morden, Willkür und Schikane (berühmtes literarisches Beispiel: Die Fantine im Roman Die Elenden von Victor Hugo). Die Bekämpfung der Prostitution wurde mit der Sorge um den allgemeinen sittlichen Zustand der Gesellschaft begründet, zugleich aber durch die Durchsetzung rigider Wert- und Moralvorstellungen (Arbeits- und Ausbildungsverbot für Frauen oder diesbezügliche Beschränkungen, Abtreibungsverbot, Unterstrafestellung der Homosexualität u. a.) immer wieder neu angefacht. Dazu kam, dass Prostituierte auch öffentlich stigmatisiert wurden: Im Mittelalter, als die Kirche anfing, das ungezügelte Ausleben der Sexualität zu verteufeln, mussten Prostituierte besondere Schleier und Bänder tragen, teils wurde ihnen sogar ein Kainsmal auf Stirn oder Nacken gebrannt oder tätowiert, um sie für immer als „gefallen“ zu kennzeichnen. Noch bis in die Moderne hinein wurden Frauen und Männern, die in den Verdacht der Prostitution gerieten, in Akten als „sexuell auffällig“ oder „abnorm“ geführt, auch wenn sich dieser Verdacht nicht erhärtete.

Prostitution und psychische Störung

Prostituierte und Stricher sind nach einer kanadischen Studie eine Hochrisikogruppe für psychische Störungen. Häufig findet man bei ihnen erhebliche Störungen vor. Viele Prostituierte leiden an psychischen Traumata, die in ihrer Vergangenheit und durch ihre Tätigkeit bedingt sind. Hierbei findet man sexuellen Missbrauch von Kindern bei 26 – 73 % vor. An körperlicher Kindesmisshandlung litt etwa die Hälfte der untersuchten Prostituierten. Auch sonstige potentiell Trauma auslösende Situationen, sind häufiger bei Prostituierten zu finden als bei nicht Prostituierten. [10]

In Hamburg wurden bei 98 % der untersuchten Prostituierten mind. ein traumatisches Ereignis in der Vergangenheit festgestellt. Hierbei fanden sich bei 83 % bereits ein Trauma in der Kindheit (familiäre Gewalt 70 %, körperliche Misshandlung 65 %, sexueller Missbrauch 48 %). Während der Prostitution erfahrene Traumata fanden sich bei 83 % (körperlicher Angriff 61 %, Vergewaltigung 61 %, Bedrohung mit einer Waffe 52 %). Hierbei erreichten 53 % einen Krankheitswert im Sinne einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Missbrauch und Abhängigkeit von illegalen Drogen bei 74 %. In internationalen Vergleichsstudien finden sich ähnlich Befunde. [11]

Verbände und Selbsthilfegruppen

Die erst im 20. Jahrhundert in der Öffentlichkeit sichtbare Hurenbewegung ist sehr dezentral organisiert. Die Gewerkschaft ver.di versucht, mit einem Arbeitskreis Prostitution (Fachbereich 13 Besondere Dienstleistungen), die Interessen von Prostituierten zu vertreten. Dabei konzentriert sich die Gewerkschaft auf die arbeitsrechtliche Absicherung von Prostituierten, unter anderem mit einem Muster-Arbeitsvertrag. Als Arbeitgeberverband im Bereich der Prostitution gibt es den Bundesverband sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) mit Sitz in Berlin. Ebenfalls in Berlin sitzt die erste deutsche Selbsthilfeorganisation für Prostituierte Hydra e. V. Daneben gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Organisationen In- und Ausland, die jedoch in vielen Fällen nicht kontinuierlicher fortbestehen. International sind Beratungsstellen und Interessenvertretungen im 1991 gegründeten Network of Sex Work Projects (NSWP) organisiert. Ein Vorläufer des NSWP war das International Committee for Prostitutes' Rights (ICPT), das 1985 in Amsterdam die World Charter For Prostitutes’ Rights veröffentlichte.

Internationaler Vergleich

Deutschland

Es gibt keine zuverlässigen Angaben zur Anzahl der Prostituierten in Deutschland. Nach Schätzungen könnte es 400.000 oder auch weniger Prostituierte geben.[12][13][14] Hierin eingeschlossen sind Gelegenheitsprostituierten, deren Zahl je nach Definition unterschiedlich angegeben wird. Wohl etwa 95 % der der Prostitution nachgehenden Personen sind weiblich. Nach Schätzungen der Prostituiertenvertretung Hydra und anderer Hilfsorganisationen stammen vermutlich mehr als die Hälfte der Prostituierten aus dem Ausland, zumeist aus Osteuropa und den asiatischen Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Mittel- und Südamerika, Thailand und Schwarzafrika sind weitere bedeutende Herkunftsregionen. Viele dieser Frauen werden von kriminellen Banden eingeschleust und dann zur Prostitution gezwungen. Oft greifen die Frauen aus psychischen Gründen auf Alkohol und Drogen zurück, die ihnen oft von denselben Banden verkauft werden. Ein Teufelskreis ist die (meistens provozierte) Folge.

Eine Rechtsverordnung kann ein Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, erlassen. Dagegen zuwiderhandeln ist strafbar: § 120 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 184d Strafgesetzbuch, also der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung.

Eine Reihe von Gesetzen schützt Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch Prostitution. § 4 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt Personen unter 18 Jahren den Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnügungsbetrieben. § 8 JuSchG verbietet Minderjährigen den Aufenthalt an „jugendgefährdenden Orten“, dazu gehören unter anderem alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird. Nach § 184e StGB macht sich strafbar, wer der Prostitution in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Minderjährige bestimmt ist, oder in einem Haus, in dem Minderjährige wohnen, nachgeht und die Minderjährigen dadurch sittlich gefährdet. Wer eine Person unter 18 Jahren zur Prostitution bestimmt oder der Prostitution einer Person unter 18 Jahren durch Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 180 Abs. 2 StGB). Nach § 180a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe bestraft, wer einer Person unter 18 Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung beziehungsweise gewerbsmäßig Unterkunft oder Aufenthalt gewährt. Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind Personen über 18 Jahren, die mit einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausüben (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Ist die missbrauchte Person nicht nur unter 18, sondern auch unter 14 Jahre alt, tritt (§ 176 oder § 176a ein, hier beträgt die Mindestfreiheitsstrafe zwei beziehungsweise (in schwerem Fall) fünf Jahre. Eine 16- oder 17-jährige Person für sexuelle Dienstleistungen zu entlohnen ist dabei erst seit dem 6. November 2008 strafbar, als das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre angehoben wurde.[15]

In den 1990er Jahren machten in Deutschland gewerkschaftsähnliche Selbsthilfegruppen Prostituierter auf die rechtlose Situation von Prostituierten aufmerksam und forderten die Anerkennung von Prostitution als Beruf. Mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 wurde die Prostitution in Deutschland gesetzlich geregelt. Ob sie nun nicht mehr sittenwidrig ist, wird kontrovers diskutiert. Diese Frage kann aber letztlich hinten anstehen, weil jedenfalls der Entgeltanspruch der Prostituierten kraft Gesetzes wirksam entsteht.

Bulgarien

Prostitution ist illegal, wird aber von der Polizei zugelassen. [48] 1989 gab es 3149 polizeilich registrierte Prostituierte in Bulgarien; 2007 ist die Zahl fast doppelt so hoch.[49] Seit Anfang 2007 gibt es Diskussionen, ob Prostitution total verboten oder innerhalb eines rechtlich geregelten Rahmens begrenzt werden soll.[49][50] Die Mehrheit der Bulgaren ist allerdings gegen eine Legalisierung der Prostitution.[51]

Dänemark

Prostitution ist erlaubt und gesellschaftlich akzeptierter als in den anderen skandinavischen Ländern. Prostituierte dürfen jedoch nicht allein von sexuellen Dienstleistungen leben, sondern müssen noch ein weiteres Einkommen nachweisen.

Finnland

Die Regierung plante für 2006 ursprünglich ein Totalverbot der Prostitution mit Strafbarkeit der Freier nach schwedischem Vorbild. Da hierfür keine Mehrheit im Parlament in Sicht war, wurde am 21. Juni 2006 ein modifiziertes Gesetz erlassen. Demnach machen sich Freier lediglich strafbar, wenn sie Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen, die einen Zuhälter haben oder die Opfer von Menschenhandel sind. Der Strafrahmen für Freier liegt in diesem Fall bei Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verboten ist bereits seit längerem öffentliche Werbung für Prostitution und Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Gaststätten.

Frankreich

Die Bordellkultur war weltberühmt. In allen französischen Kolonien war die Prostitution ein fester Bestandteil der französischen Lebensart, wie beispielsweise in New Orleans. Bordelle wie das One Two Two oder das Le Chabanais galten nicht nur als schlichte sexuelle Befriedigungsstätten, sondern als künstlerische und kulturelle Treffpunkte und während des Zweiten Weltkrieges als wichtige Stützpunkte und Unterschlüpfe der Résistance. Bordelle wurden allerdings in Frankreich 1946 durch ein von Christdemokraten und Kommunisten beschlossenes Gesetz („La loi Marthe Richard“) verboten. Prostitution an sich blieb weiterhin erlaubt und findet seitdem vor allem in den großen Städten als Straßenprostitution statt, daneben auch diskret in Hotels oder so genannten Anwerbelokalen, wo die Prostituierten wie normale Besucherinnen an der Theke sitzen und Interessenten anwerben. Seit Ende der 90er Jahre sind durch Gesetzgebung und kommunale Behörden immer stärker werdende Restriktionen gegen die Prostitution zu verzeichnen. „Aktives Anwerben“ (z. B. direktes Ansprechen) zur Kontaktaufnahme ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowohl für Prostituierte wie auch für Freier strafbar. Seit einer Gesetzesverschärfung von März 2003 („La loi Sarkozy“) können Prostituierte auch für „passives Anwerben“ (z. B. Anlächeln, Blickkontakt) mit zwei Monaten Gefängnis oder Geldstrafe bis 3.750 € bestraft werden. Freier wie Prostituierte werden im Zuge von Polizeikontrollen vermehrt wegen des Straftatbestandes „Sexueller Exhibitionismus“ angeklagt, zum Teil bis zu 15 Stunden inhaftiert und zu Geldstrafen verurteilt. Öffentlich diskutiert wird der Vorschlag, nach schwedischem Vorbild die Prostitution vollständig zu untersagen und ausschließlich die Freier zu bestrafen. Neben feministischen Gruppierungen wird diese Lösung vor allem sowohl von linksliberalen als auch von rechtskonservativen Kreisen vehement gefordert. Im Vorfeld der in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft bewegte sich am 30. Mai 2006 ein Demonstrationszug zur deutschen Botschaft in Paris. Die Teilnehmer übergaben Angestellten der Botschaft eine Liste mit 125.000 Unterschriften von Bürgern, die gegen die liberale deutsche Einstellung zur Prostitution protestierten. Die Ansicht, Prostitution sei „gegen die Menschenwürde“ und müsse somit abgeschafft werden, verbreitet sich offenbar immer weiter in der französischen Gesellschaft. Für 2007 hat die Sozialistische Partei einen Gesetzesentwurf zur grundsätzlichen Strafbarkeit der Freier („schwedisches Modell“) angekündigt.[52] Problematisch erscheint allerdings, dass durch die restriktive Haltung die Prostitution mehr in den anonymen Untergrund und ins Internet abgewandert ist, so dass sie und somit die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten nicht mehr wirklich kontrolliert werden kann.

Irland (Republik)

Prostitution ist strikt verboten und stellt für Freier wie für Prostituierte eine Straftat dar. Dennoch existiert hauptsächlich in Dublin eine Untergrund-Szene. Die Kontaktanbahnung findet diskret vor allem in Pubs statt.

Island

Mangels sichtbarer Prostitution wurde bis Anfang der 1990er Jahren keine gesetzliche Regelung in diesem Bereich erlassen. In der Mitte dieses Jahrzehntes entstanden, vor allem in Reykjavík, zahlreiche Nachtclubs, in denen insbesondere Osteuropäerinnen als Bardamen, Tänzerinnen und Prostituierte arbeiten. Die Regierung sah sich gezwungen, diesen Bereich gesetzlich zu regeln, und führte 2005 zunächst ein restriktives Strafrecht in dieser Frage ein. Artikel 206 des isländischen Strafgesetzbuches (Almenn hegningarlög) besagte: "Jeder, der sich für seinen Lebensunterhalt der Prostitution bedient, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft." Damit war der Erwerb sexueller Dienstleistungen zwar weiterhin legal, die Prostituierten selbst befanden sich dadurch jedoch in der Illegalität. Diese Bestimmung wurde am 17. März 2007 geändert. Sowohl das Anbieten als auch der Erwerb sexueller Dienstleistungen sind in Island jetzt wieder legal, jedoch ist die Werbung dafür verboten und mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten belegt. Wer dritte Personen als Prostituierte beschäftigt, anbietet oder vermittelt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren bestraft.[53] Die Regierung argumentierte für die Änderung, dass Prostituierte meist keine anderen Möglichkeiten des Erwerbs hätten oder aber Opfer von Menschenhandel seien und dadurch mit den Strafverfolgungsbehörden besser zusammenarbeiten könnten, da sie nicht mehr selbst von Strafe bedroht werden. Gegner der Prostitution warfen der isländischen Regierung u. a. vor den Menschenhandel und Sextourismus damit eher zu fördern als einzuschränken.

Italien

Nach einem totalen Verbot in der faschistischen Ära erlaubte Italien 1948 zunächst Bordelle. Mit Gesetz von 1958 mussten diese jedoch wieder geschlossen werden. Weiterhin bestehen blieb die Straßenprostitution, die sich vor allem auf Landstraßen am Rand größerer Städte abspielt. Erlaubt ist auch Wohnungsprostitution, sofern keine dritte Person ihre Wohnung zu solchen Zwecken zur Verfügung stellt. Verboten ist das direkte Ankobern von Kunden durch Prostituierte. Strafbar sind sexuelle Handlungen auf öffentlichem Grund und Boden (auch im Auto). In neuerer Zeit bereitet die immer größer werdende Zahl von illegalen Prostituierten aus Afrika und Osteuropa Probleme. Ein 2002 von Sozialministerin Livia Turco unterbreiteter Vorschlag, wieder staatlich kontrollierte Bordelle zuzulassen, um so dem unkontrollierbaren Straßenstrich die Grundlage zu entziehen, stieß bei Politikern und in der Öffentlichkeit überwiegend auf Ablehnung bis Empörung. Feministische Gruppierungen und einige katholische Bischöfe fordern indessen die Bestrafung der Freier nach schwedischem Vorbild.

Niederlande

Die Gesetzgebung ist ähnlich liberal wie in Deutschland. Insbesondere in Großstädten gelten Rotlichtviertel auch als Touristenattraktionen (ganz besonders das Viertel Walletjes in Amsterdam). Typisch für die Rotlichtviertel in den Niederlanden (wie auch teilweise in Belgien) sind die Koberfenster.

Norwegen

Bereits 1884 wurden Bordelle verboten; 1893 hob man die Registrierungspflicht sowie die verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen für Prostituierte auf. Nicht verboten wurde Prostitution als solche. Seit 1995 ist es strafbar, Räume zum Zwecke der Prostitution zu vermieten. Illegal ist Straßenprostitution, diese kommt jedoch vor. Die meisten Anbieter/innen sexueller Dienstleistungen arbeiten in ihren eigenen Wohnungen und inserieren in Zeitschriften. Diese Vorgehensweise entspricht den (bisher noch geltenden) gesetzlichen Vorschriften. Frauen- und Sozialverbände forderten seit etwa 2000 verstärkt die Einführung des „schwedischen Modells“. Rückhalt in Teilen der Bevölkerung und in den politischen Parteien gewannen diese Forderungen durch einen Anstieg der Straßenprostitution in jüngster Zeit sowie durch Berichte über Menschenhandel. Im April 2007 kündigte die aus der sozialdemokratischen Arbeiterpartei, den Linkssozialisten und der Zentrumspartei bestehende Regierungskoalition einen Gesetzesentwurf an, der nach schwedischem Vorbild alle Freier mit Strafe bedroht, während Prostituierte selbst sich nicht strafbar machen. Auch die oppositionellen Christdemokraten signalisierten Zustimmung. Die neue Regelung, die von Teilen der Bevölkerung und selbst von einigen Koalitionspolitikern skeptisch betrachtet wird, soll voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Interessenvertretung der norwegischen Prostituierten Pion bemängelte, die Prostituierten würden dadurch in den Untergrund gedrängt und seien so gewalttätigen Freiern und anderen Gefahren schutzloser ausgeliefert als bisher.[54]

Portugal

Bis 1962 gab es staatlich konzessionierte Bordelle. Wer dort als Prostituierte arbeitete, unterlag einer Registrierungspflicht und musste sich regelmäßig auf Geschlechtskrankheiten untersuchen lassen. 1963 verbot die Militärregierung jede Form von Prostitution. Nach der Rückkehr Portugals zur Demokratie wurde das Verbot zum 1. Januar 1983 aufgehoben, allerdings unterblieb die Wiedereinführung der Registrierungs- und Untersuchungspflicht. Unter Umständen können Prostituierte wegen „Verstoßes gegen die öffentliche Moral“ belangt werden, doch kommen solche Verfahren selten vor. Eine große Rolle spielt die Straßenprostitution, daneben werden sexuelle Dienstleistungen in Bordellen, Nachtlokalen und Modellwohnungen ausgeübt. In der Hauptstadt Lissabon arbeiten schätzungsweise ca. 6.500 Prostituierte.[55]

Rumänien

Prostitution ist gesetzlich verboten, aber dennoch weit verbreitet. Da Gesundheitskontrollen nicht üblich sind, ist eine hohe Zahl von Prostituierten mit Geschlechtskrankheiten infiziert. Vereinzelt wird daher eine Legalisierung der Prostitution gefordert; für die meisten Politiker ist dieses Thema aber zu heikel.[56]

Russland

Die Ausübung der Prostitution ist in Russland lediglich mit Geldstrafe bedroht und wird weitgehend geduldet. Jegliche Form der Beihilfe (Zuhälterei, Betreiben eines Bordells etc.) stellt dagegen eine Straftat dar.

Schweden

Im "Gesetz zum Verbot des käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen“ vom 1.1.1999 heißt es: „Wer sich gegen Entgelt Gelegenheit zu sexuellen Handlungen verschafft, wird – sofern die Tat nicht nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist – wegen käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.“ Im Gegensatz zu den Vorschriften in vielen anderen Ländern machen sich hier also nur die Kunden strafbar, nicht die Prostituierten. Das Verbot der Prostitution wurde damit begründet, dass diese mit der Würde der Frau nicht vereinbar sei. Prostituierte sollen also nicht bestraft, sondern geschützt werden. Von Januar 1999 bis Januar 2002 gab es 249 Strafanzeigen nach dem neuen Gesetz. 26-mal wurde ein Bußgeld erlassen, in 33 Fällen kam es zu Gerichtsverhandlungen, die alle mit geringen Geldstrafen endeten. Die übrigen 190 Verfahren wurden eingestellt. In keinem Fall wurde eine Freiheitsstrafe ausgesprochen.[57] Nach einer von der schwedischen Regierung in Auftrag gegebenen und 2004 veröffentlichten Studie hat das Gesetz zu einem fast vollständigen Verschwinden des Straßenstrichs geführt. Andererseits existiert weiterhin ein von Polizei und Justiz praktisch nicht zu kontrollierendes großes Angebot, das sich auf Kontaktmittel wie Handy und Internet stützt.[58] Nicht wenige schwedische Männer reisen auch als Sextouristen in die benachbarten baltischen Staaten. Im Jahr 2005 begannen die Strafverfolgungsbehörden, mit aufwändigen und systematischen Fahndungsmethoden, darunter auch Hausdurchsuchungen, gegen Freier vorzugehen. Das führte allein in diesem Jahr zu einer Rekordzahl von 460 Ermittlungsverfahren und 94 Verurteilungen (48 in mündlicher Verhandlung, 46 in schriftlichem Verwaltungsverfahren). 366 Verfahren mussten wegen mangelnder Beweislage eingestellt werden.[59] Das so genannte „schwedische Modell“ wird auch in anderen Ländern öffentlich diskutiert und findet zahlreiche Befürworter. Im April 2006 forderte der schwedische Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau, Claes Borgström, die schwedische Fußballnationalmannschaft zum Boykott der Weltmeisterschaft in Deutschland auf, da der deutsche Staat durch seine Legalisierung der Prostitution permanente Menschenrechtsverletzungen an Frauen begehe.

Spanien

Prostitution ist grundsätzlich erlaubt und findet vor allem als Straßenprostitution, seltener in Bordellen und Modellwohnungen statt. Ähnlich wie in Italien betrachtet man auch hier die immer größer werdende Anzahl von illegalen Prostituierten vor allem aus Afrika mit Sorge. Die katalanische Regierung plant für 2006 ein Gesetz, das den ausufernden Straßenstrich in Katalonien verbieten und die Prostitution auf staatlich überwachte Bordelle beschränken soll.

Türkei

Außerhalb staatlich konzessionierter Bordelle ist die Prostitution offiziell untersagt. Weitgehend geduldet wird allerdings insbesondere die vielerorts vorkommende Straßenprostitution.

Ungarn

Prostitution ist seit 1999 legal, darf aber nur in genehmigten Zonen ausgeübt werden. Bis jetzt gibt es aber keine legalen Rotlichtviertel, da sich die Bürgermeister gegen deren Einrichtung wehren. Die Prostitution in Ungarn ist somit nach dem Gesetz an sich legal, kann aber in der Praxis nur illegal ausgeübt werden. Geschätzt wird, dass es in Budapest 500 illegale Bordelle gibt sowie in ganz Ungarn 100.000 Prostituierte.[60] Gemäß einem Gerichtsurteil des ungarischen Komitats Baranya im Jahr 2006 müssen Sexarbeiterinnen ihre Einnahmen aus der Prostitution versteuern.[61]

Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich gestattet die Ausübung der Prostitution in Wohnungen oder Häusern, in denen höchstens drei Personen gleichzeitig ihre Dienste anbieten. Größere Etablissements sind untersagt. Um dem Gesetz Genüge zu tun, teilen sich mehrere Prostituierte häufig zu verschiedenen Tagen oder Uhrzeiten ein Zimmer in einer Dreizimmer-Wohnung. Da Prostituierte nicht öffentlich werben dürfen, werden vor allem öffentliche Telefonzellen mit kleinen Zetteln beklebt, auf denen Name und Telefonnummer von Dienstanbieterinnen zu finden sind. Bekannte Rotlichtviertel sind unter anderem in London der Stadtteil Soho und die Gegend um den Bahnhof King’s Cross.

Brasilien

Prostitution in Brasilien ist legal und verbreitet. Allerdings ist es Dritten verboten, aus der Prostitution Anderer Vorteile oder Gewinne zu erzielen. Ein besonderes Kapitel der Prostitution in Brasilien bilden die jüdischen Prostituierten.[62] 1867 gingen im Hafen von Rio de Janeiro auch siebzig Jüdinnen aus Polen an Land, die unter falschen Versprechungen angelockt worden waren und dann als Prostituierte missbraucht worden sind. Wie ihre nachfolgenden jüdischen Leidensgenossinnen aus Russland, Litauen, Rumänien, Österreich und selbst Frankreich wurden sie im Volksmund bald nur noch Polacas genannt. Etwa 1200 Frauen folgten ihnen in den Jahren unmittelbar danach. Die meisten wurden Opfer der jüdischen Zuhälter-Mafia Zwi Migdal. Deren Mitglieder reisten in die verarmten Stettl Osteuropas und gaben sich als etablierte Geschäftsleute aus Lateinamerika auf Brautschau aus. In Wahrheit betrieben sie Menschenhandel. Die Frauen, die ihren Versprechungen glaubten, wurden Sex-Sklavinnen.

1931 zählt Brasilien mehr als 400 jüdische Bordelle. 1936 besucht der Schriftsteller Stefan Zweig Rios bekanntes Rotlicht-Viertel Mangue. Er notierte darüber in seinem Tagebuch über das Elend dieser Frauen aber auch, dass jene Jüdinnen aus Osteuropa aufregende und ausgefallene Perversionen versprächen. Notgedrungen gründeten die weiterhin gläubigen und frommen Prostituierten in Rio eine zweite jüdische Gemeinde, mit eigenem Friedhof, eigener Synagoge. Dort feierten die Frauen die jüdischen Feste, obwohl es damals noch gar keine Liturgie für Frauen gab. Die Zuhälter waren wichtige Sponsoren des jüdischen Theaters. Bei den Premieren saßen luxuriös aufgemachte Polacas in den ersten Reihen und wurden so der potentiellen Kundschaft präsentiert. Der Zweite Weltkrieg beendete diesen Frauenhandel. Die jüdischen Prostituierten beeinflussten das kulturelle Leben und die Künstlerszene Rios. Sie inspirierten Musiker zu vielen Kompositionen. Im Durchschnitt wurden die Frauen nur vierzig Jahre alt. Es gibt in Brasilien drei Friedhöfe von Prostituierten. 1970 wurde auf dem jüdischen Prostituierten-Friedhof von Rio die letzte der ins Land gelockten Prostituierten begraben.

Rio de Janeiros jüdische Gemeinde hat 2007 erstmals mit einer nur von Frauen gestalteten Sabbat-Zeremonie der jüdischen Prostituierten gedacht. Die Feier wurde nicht in einer Synagoge, sondern im Kulturzentrum des Stadtteils Lapa abgehalten. Das Thema ist unter Juden heikel und Vorurteile bestehen weiter, berichtet Rios Rabbiner Nilton Bonder, der die Zeremonie organisierte. [63]

Japan

In Japan wurde Prostitution 1958 verboten. Dabei wird Prostitution sehr eng als vaginaler Geschlechtsverkehr gegen Entgelt definiert. Oraler und analer Geschlechtsverkehr sowie sonstige Sexualpraktiken wie Schenkelverkehr (jap. 素股 Sumata) sind nicht explizit verboten.


USA

Mit Ausnahme zweier Bundesstaaten (siehe unten) ist Prostitution sowie die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen durchweg strafbar. Das bedeutet allerdings nicht, dass es in den USA keine Prostitution gäbe. Im Gegenteil, es sind vom Straßenstrich bis zu teuren Callgirls viele Formen vertreten. Letztere werden insbesondere von Agenturen an Kunden vermittelt, unter dem Vorwand, einen reinen Escort-Dienst ohne sexuelle Kontakte zu betreiben. Die gesetzlichen Vorschriften und deren praktische Ausführung unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat, bisweilen sogar von Kommune zu Kommune. Teilweise wird Prostitution mehr oder weniger geduldet, teilweise streng verfolgt. In New York City beispielsweise wurde in den 70er und 80er Jahren der Straßenstrich weitgehend geduldet. Der Spielfilm Taxi Driver bietet ein durchaus wirklichkeitsnahes Bild der Straßenprostitution in dieser Stadt in den 70er Jahren. Bürgermeister Rudolph Giuliani brachte den Strich seit 1994 im Rahmen seiner Nulltoleranzstrategie praktisch zum Erliegen. Eine in den USA beliebte Strategie zum Kampf gegen die Prostitution ist das so genannte denouncing („An-den-Pranger-Stellen“). Dabei werden Namen und Fotos sowohl ertappter Prostituierter als auch ertappter Freier von den lokalen Polizeibehörden zur Abschreckung ins Internet gestellt oder in Zeitungen veröffentlicht.

Im Bundesstaat Nevada sind in elf von 17 Countys Bordelle gestattet. Die Countys, in denen die großen Städte Las Vegas, Reno und Carson City liegen, gehören allerdings nicht dazu. Besonders bekannt für ihre legalen Etablissements ist die Stadt Pahrump im Nye County, die etwa 80 Kilometer westlich von Las Vegas liegt und von vielen Las Vegas-Touristen besucht wird. In Nevada arbeiten legal insgesamt ca. 300 Prostituierte in etwa 30 lizenzierten Bordellen. Jegliche Prostitution außerhalb dieser Etablissements ist allerdings im gesamten Staat Nevada verboten. Vor und in den Spielcasinos und Hotels in Las Vegas und anderen Städten bieten jedoch zahlreiche Frauen illegal ihre Dienste an.

Im Bundesstaat Rhode Island ist Prostitution an sich nicht verboten. Untersagt sind jedoch Bordelle sowie Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Volksrepublik China

In der maoistischen Ära versuchte die Kommunistische Partei, die Prostitution zu vernichten. Doch seit den 1980er Jahren ist sie wieder weit verbreitet und hat sich zu einer Industrie entwickelt. Die Regierung geht mit verschärften Gesetzen und Polizeikampagnen dagegen vor. Allerdings gibt es auch Stimmen, die eine Legalisierung fordern.

Prostitution im Islam und in islamischen Ländern

Die Prostitution ist nach islamischem Recht als Unzucht verboten und wird drakonisch geahndet, es gibt aber eine Sonderform, welche das „Prostitutionsverbot“ gewissermaßen unterläuft: Die islamische Genussehe, welche nur bei den Schiiten erlaubt, bei den Sunniten – der muslimischen Mehrheit – jedoch verboten ist. Ein Schiit darf eine Frau für eine Zeitdauer von einer Stunde bis mehreren Jahren „heiraten“ (Koran, Sure 4 Vers 24) und muss ihr danach ihren (vorher festgelegten) Pflichtteil entrichten, daher ist die Prostitution vor allem im Iran weit verbreitet. Nach Auffassung der Sunniten hat der Prophet Mohammed diese Art der Heirat (Mut'a-Ehe) untersagt. Sie sehen die Genussehe als Prostitution, welche verboten (haram) ist.

Übersicht islamische Länder

Land Verbot Bestrafung Saudi-Arabien ja Todesstrafe für alle beteiligten Personen1 Sudan ja Haft- oder Todesstrafe Jemen ja Haft- oder Todesstrafe Mauretanien ja unbekannt Malediven ja Haftstrafe Vereinigte Arabische Emirate ja teilweise2 Pakistan teilweise3 keine oder Haftstrafe Oman ja Geldstrafe Ägypten ja keine oder Geldstrafe 1 Saudi-Arabien: Als „beteiligt“ gelten hier Freier, Prostituierte und Zuhälter. Personen, die vom Tatbestand wussten, ohne ihn zu melden, werden ebenfalls bestraft.

2 Vereinigte Arabische Emirate: Sie ist offiziell verboten aber in den Provinzen Abu Dhabi und Dubai weit verbreitet und wird hier im Regelfall nicht bestraft.

3 Pakistan: In schiitischen Provinzen ist sie erlaubt (Mut'a-Ehe), in sunnitischen nicht.

Literatur

  • Vern Leroy Bullough, History of Prostitution, New Hyde Park, NY: University Books, 1964, (übersetzt in italienisch als Italian as Storia Della Prostituzione, Mailand: dall Oglio, 1967)
  • Norbert Campagna: Prostitution. Eine philosophische Untersuchung. Berlin 2005.
  • Nils Johan Ringdal: Die neue Weltgeschichte der Prostitution, Piper, München, Zürich 2006, ISBN 3-492-04797-1
  • Max Gruber: Die Prostitution vom Standpunkte der Sozialhygiene aus betrachtet. Vortrag, 1900
  • Tamara Domentat: Laß dich verwöhnen. Prostitution in Deutschland. 1. Aufl., Aufbau-Taschenbuch-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-7466-7046-2. (Rezension von Richard Utz vom 6. Oktober 2006 in: socialnet.de)
  • Elisabeth von Dücker (Hrsg.): Sexarbeit. Prostitution – Lebenswelten und Mythen. Edition Temmen, Bremen 2005, ISBN 3-86108-542-9
  • Marcel Feige: Das Lexikon der Prostitution. Das ganze ABC der Ware Lust. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-89602-520-1
  • Alice Frohnert: Ansichten der Prostitution. Dimensionen des heutigen Frauenbildes, dargestellt am Beispiel der Prostitutionsthematik in Texten der Boulevardpresse. R.G. Fischer Verlag, Frankfurt (Main) 1992, ISBN 3-89406-675-X
  • Alice Frohnert: Dimensionen der Prostitution, Poly- und Monogamie: analysiert im Rahmen der patriarchalischen Gesellschaftsordnung. Weidler, Berlin 1992, ISBN 3-925191-67-4

Freiwillige Prostitution und Sexarbeit

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion: „Auf dem Prüfstand: Das Prostitutionsgesetz – Dokumentation des Fachgesprächs am 16. August 2004 im Deutschen Bundestag“
  • Micha Ebner: Berufsratgeber für Huren. ISBN 3-8370-1418-5
  • Milieuprostitution und Zuhälterwirtschaft
  • Roland Girtler, Der Strich. Soziologie eines Milieus. LIT Verlag, Wien 2004, ISBN 3-8258-7699-3

Migration und Sexarbeit

  • Laura María Agustín (2007): Sex at the Margins: Migration, Labour Markets and the Rescue Industry. London: Zed Books. 2007 (Rezension [1])

Weblinks

  • August Bebel: Die Prostitution – eine notwendige soziale Institution der bürgerlichen Welt

www.c6-magazin.de – Dossier über die „Ware Sex“

  • "Frauenzimmer": Prostiution als Selbstverwirklichung (Dokumentarfilm), Beitrag von aspekte in der ZDFmediathek

http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2549 Autopsie 25. September 2006

  • Roland Girtler. Der Strich. Soziologie eines Milieus. 5. Auflage, Lit Verlag, Wien, 2004. ISBN 3-8258-7699-3. Zur 5. Auflage: Rückblickendes Vorwort, S. 9–11.

https://www.wien.gv.at/who/gb/98/pdf/epidemi.pdf Gesundheitsbericht Wien 1998. III. Epidemiologie, S. 133

  • Informationsstelle Lateinamerika e. V.: Jüdische Prostituierte in Brasilien – Die große jüdische Gemeinde des Tropenlandes brach ein heikles Tabu ihrer Geschichte (Klaus Hart) 29. August 2007

Christ in der Gegenwart: Ausgabe 36, 59. Jahrgang, Ins gelobte Land ins Bordell. 9. September 2007






Quellen

  • John Gapper´s Blog. Business Affairs. www.ft.com/gapperblog. "When Sex is Your Business". In: Financial Times 17.03.08: 12.
  • Schuller, Wolfgang (2008) Die Welt der Hetären. Berühmte Frauen zwischen Legende und Wirklichkeit. Stuttgart: Klett-Cotta.
  • Barrett, D., Barrett, E., Mullenger, N. (2000). YOUTH PROSTITUTION IN THE NEW EUROPE. Russell House Publishing, Trowbridge
  • Feustel, G., (1993). Käufliche Lust- Eine Kultur- und Sozialgeschichte der Prostitution. Jütte Druck Leipzig
  • Frohnert, A., (1992, 2.Auflage). Ansichten der Prostitution. R.G.Fischer Verlag Frankfurt
  • Gödtel, R., (1992, 1. Auflage). Sexualität und Gewalt. Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg
  • Irsigler/Lasotta, Bettler, Gaukler: Wege in die Prostitution. In: Schuster,P., (1992). Das Frauenhaus- Städtische Bordelle in Deutschland (1350-1600). Ferdinand Schöningh Verlag: Paderborn; München; Wien;Zürich
  • Wuttke,G., (1998, 1.Auflage). Kinderprostitution Kinderpornographie Tourismus- Eine Bestandsaufnahme. Lamuv Verlag GmbH: Göttingen

Erstellt auf Grundlage von "Prostitution" in Wikipedia deutsch: [[1]]