Prostitution

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Prostitution (von lateinisch pro-stituere aus pro und statuere – nach vorn stellen, zur Schau stellen, preisgeben) bezeichnet die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt. Der Kunde (Konsument, Käufer, Freier) erwartet eine sexuelle körperliche Befriedigung, welche er meist vor der Dienstleistung in Form von Geld oder anderen materiellen Mitteln entlohnt. Die Formen und Kontexte der Prostitution, aber auch ihre rechtliche und gesellschaftliche Bewertung variieren erheblich.

Geschichte

  • Erste Belege für Prostitution beziehen sich auf die sog. Tempelprostitution im alten Babylon, bei der Frauen in einem kultischen Zusammenhang sexuelle Handlungen gegen Tempelgaben vollzogen. Das Gilgamesch-Epos kritisierte Auswüchse (6. Tafel Verse 5-79; vgl. Schott 1988: 12), während das Alte Testament (Bibel) die sakrale Prostitution überhaupt ablehnte.
  • Prostitution im heutigen Sinne fand sich u.a. in der griechischen Antike, wo man zwischen der gewöhnlichen „Hure“ (Porna) und der „Gesellin“ (Hetäre) unterschied. Die Dienste männlicher wie weiblicher Prostituierter wurden ausschließlich von Männern in Anspruch genommen.
  • Für die christliche Tradition ist bemerkenswert, dass im Stammbaum Jesu zwei Prostituierte eine Rolle spielen (Mt 1,3; Jos 2; Mt 1,5), dass Jesus selbst ausgesprochen respektvollen Umgang mit Prostituierten pflegte (Lk 7, 36-50) - und dass Paulus dann aber die Prostitution strikt untersagte (1 Kor 6, 15f.). Zu einer späten Blüte gelangte die Prostitution im katholischen Christentum dann noch einmal in der römischen Renaissance im 16. Jahrhundert, als Päpste und Kardinäle zu ihren prunkvollen Festen regelmäßig auch Kurtisanen (von „Cortigiana“ = Hofdame) einluden, die der Prachtentfaltung eine sinnliche Note verliehen.
  • Parallel zur Luxusprostitution der Kurtisanen gab es unter den verelendeten Massen eine zunehmende aus Not geborene Prostitution, die allerdings angesichts der sich rasch verbreitenden Syphilis zunehmend härteren gesellschaftlichen Sanktionen und Eindämmungsversuchen unterworfen wurde.
  • Im Früh- und Hochkapitalismus öffnete sich die Schere zwischen zunehmender Elends-und Armuts-Prostitution (etwa auch durch Dienstmädchen, Modistinnen, Blumenfrauen und Wäscherinnen, die ihr Gehalt aufbesserten) einerseits und abnehmender gesellschaftlicher Toleranz immer weiter und führte damit zur Etablierung einer in der Folgezeit immer selbstverständlicheren, gleichzeitig aber auch von Schriftstellern und Sozialreformern vielbeklagten Doppelmoral.
  • Immer mehr Staaten gingen dazu über, die Prostitution gesetzlich zu regulieren. Eine solche Regulierung, gerechtfertigt durch eine beabsichtigte soziale, gesundheitspolitische oder auch moralische Kontrolle, machte es den Prostituierten praktisch unmöglich, ihrem Milieu zu entkommen. Die Reglementierung zementierte auch die sexuelle Doppelmoral, die Prostituierte gesellschaftlich ächtete, die Prostitution aber gleichzeitig als ein für Männer notwendiges Übel oder erwünschtes Erprobungsfeld ansah.
  • Viele Frauen der Mittelschicht wehrten sich gegen diese Doppelmoral. Josephine Butler war eine entschiedene Kämpferin Großbritanniens, die den Kampf der Ladies' National Organisation gegen die Contagious Diseases Acts anführte. Diese Kampagne, die in Prostituierten weniger ‚Schuldige‘ als Opfer männlicher Lüsternheit sah, „veränderte […] die politische Landschaft Großbritanniens der spätviktorianischen Zeit. Mit der Kampagne wurden soziale und sexuelle Konventionen hinterfragt, die nie zuvor öffentlich diskutiert wurden. Die Kampagne radikalisierte zahlreiche Frauen, härtete sie ab gegenüber öffentlichen Angriffen und Verleumdungen und schuf eine Infrastruktur des politischen Protests“. (Philipps, S. 86) Sie erreichte schließlich 1886 die Abschaffung der Erlasse, die Prostituierte zum Opfer staatlicher Willkür machte. Das Problem war dadurch aber nicht aus der Welt geschafft, da die Erlasse zur medizinischen Kontrolle zur Vermeidung der sich immer weiter ausbreitenden Geschlechtskrankheiten wichtig waren. Nachdem die Frauenbewegung ihr Ziel erreicht hatte, ließ das Interesse an den Rechten der Prostituierten nach. Eine große Verelendung war die Folge, da die Bordelle auf Antreiben der Frauenverbände geschlossen worden waren und die Prostituierten dazu gezwungen waren, auf die Straße zu gehen, wo sie polizeilicher Willkür und Gewalt durch Freier und konkurrierende Zuhälter erst recht schutzlos ausgeliefert waren. Folge war, dass die Prostitutionskriminalität in die Höhe schoss. Die Geschlechtskrankheiten breiteten sich durch die nun nicht mehr kontrollierbare und kontrollierte Prostitution ungehemmt aus und fingen an das Bürgertum zu durchsetzen, da die Hauptkunden ironischerweise zumeist die Söhne und Ehemänner der bürgerlichen Frauen waren, die sich in den Verbänden engagierten.
  • In der Kunst des ausgehenden 19. Jahrhunderts war ein deutlicher Bewertungswandel der Prostitution zu beobachten. Aus politischen Gründen wurde dies oft abgetan: „Vertreter der naturalistischen Schule wie Richard Dehmel, Max Dauthendey, Otto Erich Hartleben, Otto Julius Bierbaum und Karl Bleibtreu widmeten sich der Befreiung der Frau von moralischen Konventionen, der freien Liebe und der Erhöhung der Prostituierten zur 'venus vulgivaga' in einer Weise, die eher lüstern als politisch zu nennen war“ (Gordon A. Craig).- Im Zweiten Weltkrieg wurde Prostitution in die Kriegsanstrengungen integriert ("Trostfrauen" für japanische Soldaten in Ostasien; deutsche Lager- und Wehrmachtsbordelle). Im Bereich der Wehrmacht wurden Frauen, die bei dieser Form der Zwangsarbeit mit Geschlechtskrankheiten angesteckt wurden, in Vernichtungslager verbracht oder exekutiert.
  • Im Zusammenhang mit der sexuellen Revolution ist die Prostitution von einem Tabuthema allmählich in den Rang eines gesellschaftlich zumindest hingenommenen Alltagsphänomens aufgerückt. Weite Teile der Frauenbewegung lehnten und lehnen die Prostitution scharf ab und fordern auch in Deutschland eine Regelung ähnlich wie in Schweden, wo nicht die Prostituierte, sondern der Freier strafbedroht ist. Andererseits gibt es feministische Strömungen, die die freiwillige Prostitution vorsichtig oder gar euphorisch positiv sehen.

Preise

Das im Zusammenhang mit der sexuellen Revolution gewachsene Angebot an kostenlosem und unverbindlichem Sex führte zu einem dramatischen Rückgang der Zahl der Prostitutierten und einem starken Preisverfall ihrer Dienste. Anfang des 20. Jahrhunderts bot laut einer Erhebung des Department of Justice jede 50ste Frau in den USA zwischen 20 und 30 Jahren sexuelle Dienste für Geld an. Eine in einem Bordell arbeitende Prostituierte konnte dabei ein Jahreseinkommen von umgerechnet 76.000 US-Dollar pro Jahr verdienen. In den teuersten und exklusivsten Bordellen (beispielsweise dem Everleigh Club in Chicago) erhielten die dort arbeitetenden Frauen gesunde Ernährung, exzellente medizinische Versorgung, eine gute Bildung und bis zu umgerechnet 430.000 US-Dollar pro Jahr. Heute arbeitet eine typische Straßenprosituierte in Chicago etwa 13 Stunden pro Woche und verdient dabei lediglich noch 350 US-Dollar. Während Kunden eines hochrangigen Escort-Service (bei dem sexuelle Dienstleistungen nur einen geringen Teil der Arbeit ausmachen) in New York City bis zu 1000 USD pro Stunde zahlen, liegen die Preise für die Kunden des Emperors Club VIP (einer Organisation mit Filialen in New York City, Paris, London usw.) mit bis zu 5500 US-Dollar die Stunde deutlich höher. Noch mehr zahlen die Gäste des "loyalty club for the most elite clients".

Der Verdienst einer Prostituierten in Deutschland beträgt pro Dienstleistung zwischen 25 Euro und 100 Euro (bei manchen osteuropäischen Huren ab 10 Euro), bei sog. Edelhuren zwischen 600 Euro und 1000 Euro. Im Jahr bringt eine Prostituierte einem Zuhälter gut 100 000 Euro ein.

Rechtsstatus und ethische Bewertung

Zu unterscheiden sind zumindest vier verschiedene rechtliche Behandlungen der Prostitution:

  • Beim Prohibitionsprinzip werden alle mit Prostitution in Verbindung stehenden Handlungen und Personen bestraft.
  • Das Abolitionsprinzip (erste Variante) hat als langfristiges Ziel die Abschaffung der Prostitution. Die Prostituierten selbst werden bei diesem Prinzip als Opfer angesehen und nicht rechtlich belangt. Sehr wohl aber werden in Zusammenhang mit Prostitution stehende Handlungen wie Zuhälterei, Unterhaltung von Bordellen und Frauenhandel bestraft, mancherorts auch die Freier. - Allerdings verlangt das kriminalpolitische Abolitionsprinzip (zweite Variante) einen Verzicht auf Kriminalisierung aller Beteiligten. Alternative (nicht-punitive) Regelungen sollen alles, was heute noch an Strafandrohung und Strafverfolgung praktiziert wird, überflüssig machen, bzw. ersetzen.
  • Das Regulationsprinzip toleriert Prostitution als notwendiges Übel und stellt es unter staatliche Kontrolle. Das Gesetz schreibt Genehmigung von Bordellen und Registrierung, Gesundheitskontrolle und Steuerpflicht für Prostituierte vor.
  • Das Entkriminalisierungsprinzip sieht Sexarbeit als Form der Erwerbsarbeit an und regelt sie entsprechend, das heißt, Prostitution wird entkriminalisiert und der Ausbeutung von Prostituierten rechtlich entgegengewirkt.

Während die Tendenz derzeit in einigen Staaten Europas wie beispielsweise in Schweden stark in Richtung Abolitionsprinzip (erste Variante) geht, folgen andere Länder wie Deutschland und die Niederlande eher dem Entkriminalisierungsgedanken. Die Prostitution wird in Deutschland nicht mehr als sittenwidrig angesehen mit der Folge, dass unter anderem die Werbung in den Medien gestattet ist. Der Besuch von Prostituierten vollzieht sich jedoch weiterhin in der Regel im Geheimen, da er im überwiegenden Teil der Bevölkerung weiterhin als sittlich anstößig gilt.

Kritiker der Prostitution bemängeln neben den Gefahren der finanziellen und sexuellen Ausbeutung der Prostituierten (Zwangsprostitution) oder der Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten unter anderem die auch mit ihrer öffentlichen Akzeptanz verbundene Sexualisierung der Gesellschaft, vor allem aber die Herabwürdigung des Intimbereichs der Person zu einer verfügbaren Ware. Die Käuflichkeit der sexuellen Dienstleistung laufe zumindest Gefahr, den Menschen selbst zu einem käuflichen Objekt zu degradieren. Hierin liege ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Prostituierten und zugleich die Verletzung des persönlichen Achtungsanspruchs des Freiers, der eine Ware erhalte, wo er das Geschenk freier persönlicher Zuwendung erhalten sollte.

Befürworter des Entkriminalisierungsprinzips der Prostitution sind hingegen bemüht, die Prostitution als einen normalen Beruf zu etablieren, dessen Ausübung lediglich vor Missbrauch und anderen Berufsrisiken zu schützen sei. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Erfahrung in diversen Ländern, die Prostitution verboten haben, zeigen, dass das Verbot nicht funktioniere und die Bedingungen für die Frauen durch ein Verbot noch schlechter geworden seien.

Befürworter des Regulationsprinzips erwarten von der Durchführung regelmäßiger Untersuchungen sowie der behördliche Registrierung aller Prostituierten eine effizientere Bekämpfung von AIDS und anderer sexuell übertragbarer Erkrankungen.

Prostitution findet je nach örtlicher Sittenverordnung statt. Manche Städte haben Sperrbezirke eingerichtet. Das heißt, dass Prostituierte ihrem Beruf nur an Orten nachgehen dürfen, in welchem kein Wohngebiet ist und sich keine Schulen, Krankenhäuser, Kirchen oder sonstige soziale oder religiöse Einrichtungen befinden. Oft bildete sich im Rahmen dessen nicht selten ein Rotlichtmilieu, wenn nicht gar ein ganzes Rotlichtviertel aus. Vgl. Hamburg St. Pauli oder Frankfurt a. M., Bahnhofsviertel.

Kunden

Konsumenten von Prostitution, auch Freier genannt, stammen aus allen sozialen Schichten und fast allen Altersgruppen. Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes besteht in Deutschland für die Prostituierte ein Rechtsanspruch auf Bezahlung. Das war zuvor - wegen einer juristischen Bewertung des Vertrags als sittenwidrig - nicht der Fall.

Diskreter Kontakt wird über die Medien (Kontaktanzeigen in Zeitung und auch inzwischen TV) gesucht und gefunden, kann sich aber auch spontan im Alltag und normalen Berufsleben ergeben. Anders als noch in den 1970er und 1980er Jahren sind heute auch Preisauskünfte per Telefon üblich. Anbahnungen finden auch über Erotikportale und Freierforen im Internet statt. In Kontaktanzeigen und Freierforen haben sich zahlreiche Abkürzungen für Sexualpraktiken etabliert.

Formen

  • Bordell. Ein Bordell (ursprünglich aus dem frz. Bretterhütte, Synonyme Freudenhaus, Puff, Etablisement) ist ein im gesetzlichen Sinne nichtgewerbliches Gebäude, dessen Betreiber gegen Geldbeträge Räumlichkeiten und Personal zur Betreibung der Prostitution zur Verfügung stellt. Gegen ein entsprechend ausgehandeltes Entgelt bieten Prostituierte den Sexualakt an. Circa 50-60% der Dienste findet in Bordellen statt. Bordelle verfügen üblicherweise über einen Kontaktraum zur Auswahl einer Prostituierten oder eines Strichers (House of Boys). Abwandlungen sind Laufhäuser oder Straßen mit schaufensterähnlichen Räumen im Erdgeschoss, in denen die Prostituierten sitzen (zum Beispiel die Herbertstraße in Hamburg, die Helenenstraße in Bremen, die Reitwallstraße in Hannover oder die Linienstraße in Dortmund).
  • Partytreff. Bei Prostitution in sogenannten Partytreffs sitzen die Prostituierten in einer wohnlichen Atmosphäre mit den Freiern zusammen. Für die Ausübung der sexuellen Handlungen sucht man entweder Einzelräume auf oder die Ausübung des Verkehrs findet auf sogenannten „Spielwiesen“ statt, wobei es durchaus vorkommen kann – und soll – dass mehrere Paare gleichzeitig (bis hin zum Gruppensex) den Geschlechtsverkehr ausüben. Im Gegensatz zu Swinger-Clubs arbeiten hier weitestgehend gewerbliche Prostituierte, die Teilnahme von weiblichen Besuchern ist jedoch nicht ausgeschlossen und wird von manchen der Gäste sogar erwartet. Gewöhnlich wird vom Freier ein Pauschalbetrag für eine bestimmte Zeit im Voraus bezahlt, der es ihm ermöglicht, mit mehreren der anwesenden Damen zu verkehren. Kaltes oder warmes Büffet, Getränke (Alkohol wird allerdings nicht überall ausgeschenkt, um Komplikationen mit Gästen aus dem Wege zu gehen) sind im Preis inbegriffen. Zusätzliche Leistungen wie Massage, Sauna oder Whirlpool gehören ebenfalls zum Programm der meisten Partytreffs in Deutschland. Die Anonymität der Gäste ist nicht gewährt, da man zusammen mit den Prostituierten „zwischen den Akten“ zusammensitzt und sich unterhält.
  • Modellwohnungen. Bei Modellprostitution mieten die Prostituierten Zimmer in so genannten Modellwohnungen an, die häufig ehemalige Gewerberäume oder Mietwohnungen sind. Sie werben in Lokalzeitungen oder im Internet, um Kunden anzuziehen. Eine Sonderform dessen ist die Terminwohnungs- und Reiseprostitution: Prostituierte, die über eine gewisse Zeitspanne in verschiedenen Orten jeweils eine kurze festgelegte Zeit arbeiten und dann weiterziehen. Viele Häuser setzen gezielt auf diese Art der Arbeit, weil sie immer frische, neue Gesichter und damit steten Kundenzulauf garantieren. Oftmals sind diese Häuser landes- oder gar bundesweit untereinander vernetzt, ähnlich wie bei einer Ladenkette, und die Arbeitnehmerinnen sind als feste Angestellte in das Rotationsprinzip eingebunden. Um immer eine ausreichende Besetzung des Teams in sämtlichen Häusern zu gewährleisten, gibt es „feste Rotatoren“, meistens weniger flexible Nebenerwerbs-Prostituierte mit festen familiären Bindungen und aus anderen beruflichen Erwerbszweigen, die ihre Arbeitszeiten fest terminlich mit den Einsatzorten vereinbaren und abgleichen, und „spontane Springer“, zum größten Teil haupterwerbliche Prostituierte, die quer durch die Lande geschickt werden können, um eventuellen Bedarf zu decken.
  • Anruf/Callgirl/Callboy. Prostituierte kommen auf Anruf zu jemand in die Wohnung oder in ein Hotel. Oftmals handelt es sich hierbei um hochklassige Kundschaft. Mittlerweile existieren spezialisierte Agenturen, die über ein vielseitiges Repartoire an Callboys/ Callgirls verfügt, die entsprechend den Wünschen des Kunden nachkommen. Die gewünschte Dienstleistung wird beim Kunden zu Hause, in einem Hotel oder in der eigenen oder extra angemieteten Wohnung vollzogen. In der gehobenen Callgirl-Szene (Escortdienst) gehen die gebuchten Damen und Herren unter Umständen auch auf Reise oder lassen sich auf Bestellung ins Ausland ein- und ausfliegen.
  • Öffentliche Anbietung/Straßenstrich. Der Straßenstrich ist die sozial niedrigste Form des Gewerbes. Die Prostituierten sind hier häufig Personen ohne Arbeits- bzw. Aufenthaltsbewilligung und/oder substanzabhängig. Durchschnittlich 20% aller Prostituierten gehen dem Straßenstrich nach. Der Straßenstrich besteht in der Regel aus einem Teilabschnitt einer Straße (z.B. Hamburg Herbertstraße). Prostituierte, auch Bordsteinschwalbe genannt, stehen am Straßenrand und bieten sog. freiern ihre sexuellen Dienste an. Vollzogen werden diese oftmals in Autos, Stundenhotels oder bordellartigen Gebäuden. Unterschieden wird zwischen Hausfrauenstrich, Baby- oder Kinderstrich, Leichenstrich und Balkanstrich. Öffentliche Einzelpersonen-Prostitution stehen die Prostituierten an bestimmten, offiziell dafür vorgesehenen oder inoffiziell bekannten, offen einsehbaren Stellen und bieten sich potentiellen Kunden an. Abwandlungen sind Prostitution an Straßen, in Hotelbars, Raststätten und an ähnlichen Orten. Relativ neu ist die Verrichtungsbox als kontrollierte Variante des Straßenstrichs. Bei der Straßenprostitution findet der Sex in der Regel entweder im Auto oder in Hotels statt, oft in so genannten Stundenhotels, die darauf spezialisiert sind.
  • Wohnwagen. Wohnwagenprostitution findet man an einigen Land- und Bundesstraßen, zumeist im ländlichen Raum. Die Prostituierten warten in Wohnwagen, die an Parkplätzen, Autobahnraststätten oder Feldwegmündungen stehen, auf Kunden.
  • Sexualassistenz oder Surrogatpartner. Eine Sonderform der Prostitution stellt das Angebot sog. Surrogatpartner (auch Sexualassistenz oder Sexualbegleitung genannt) dar: Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine andere Möglichkeit der sexuellen Befriedigung haben oder mangels eigenem Partner in einer Sexualtherapie niemanden haben, mit dem sie beispielsweise aufgrund einer Potenzschwäche neues Vertrauen schöpfen können, nehmen die Dienste von männlichen oder weiblichen Ersatzpartnern in Anspruch. Sexualassistenten sind, etwa durch inzwischen existierende spezielle Ausbildungsgänge, auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen spezialisiert oder speziell therapeutisch geschult. Im Gegensatz zu vielen anderen therapeutischen oder behinderungsspezifischen Hilfen obliegt die Finanzierung dieser Dienstleistung den betroffenen Menschen, da eine Kostenübernahme etwa durch das Sozialamt bisher nur in seltenen Einzelfällen erfolgt ist. Auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse (‚Sex auf Krankenschein‘) ist in Deutschland – anders als etwa in den Niederlanden – gesetzlich ausgeschlossen. In Dänemark werden mit staatlicher Hilfe bessere Möglichkeiten zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse für behinderte Menschen angeboten, das heißt es werden nach Wunsch Prostituierte für diese Menschen engagiert.
  • S/M. In S/M-Studios findet eine Prostitutionsform statt, welche auf den sexuellen Genuss von Strenge und Schmerz aufbaut. Die aktiv Ausübenden werden Domina/Dominus genannt, die passiv Ausübenden Sklave/Sklavia (sic!). Diese Szene zählt sich selbst nicht gerne zum herkömmlichen Prostitutionsgewerbe.

Unfreiwillige Prostitution und kriminelle Aspekte

Neben einer unbekannten Zahl von Gelegenheitsprostituierten gibt es in Deutschland zwischen 200.000 bis 400.000 Prostituierte. Circa 95% sind weiblich, 5% männlich. Geschätzt wird eine Anzahl von täglich ca. 250.000 - 1 Mio. Kunden. Der jährliche Umsatz wird auf 14,5 Milliarden Euro geschätzt.

Bei etwa einem Viertel der Prostituierten handelt es sich nach Schätzungen von Hilfsorganisationen um Ausländerinnen, die unter Gewaltanwendung und meist unter falschen Voraussetzungen zur Prostitution gezwungen werden (Stand: 28. November 2007).

Die unfreiwilligen Prostituierten gehen überwiegend der Bar-, oder Bordellprostitution, bzw. der Wohnungsprostitution nach. Hinzu kamen Hotel-, und Hausbesuche sowie die Straßenprostitution. 2007 ergab die Auswertung bezüglich der Umstände der Prostitutionsausübung des Bundeskriminalamtes folgendes: 211 Fälle: Ausnutzung der Zwangslage, 190: Ausnutzung der Hilflosigkeit, 144: Drohung, 127: Gewalt, 101: List. Schwerpunkt bei der Art der Prostitutionsausübung: Bar- und Bordellprostitution (362), Wohnungsprostitution (187); Straßenprostitution (73) sowie Haus- und Hotelbesuche (59).

Die Gründe, aus denen Menschen sich dazu gezwungen sehen, Sex als Arbeit ausüben zu müssen, können sehr unterschiedlich sein und sind oft mehrschichtig. Die Abgrenzung zwischen Zwang und freiwilliger Berufswahl kann schwierig sein. Auch freiwillige Prostituierte können bei mangelnder Unterstützung ihres Umfeldes, sei es sozial, gesellschaftlich oder materiell, in Abhängigkeitsverhältnisse gebracht und letztlich in die unfreiwillige Prostitution geraten, aus welchen sie von sich aus nur schwer Wege hinaus finden. In wirtschaftlich schwachen Ländern, beispielsweise in Ländern der Dritten Welt, ergreifen die Menschen diese Tätigkeit meistens, weil sie sonst keine andere Möglichkeit sehen, ihren täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Nicht selten verbindet sich die unfreiwillige Prostitution zusätzlich mit anderen kriminellen Tatbeständen.



Menschenhandel

Besonders in Verbindung mit Menschenhandel können Zuhälter Teil organisierter Kriminalität sein oder von entsprechenden Organisationen (Mafia), kontrolliert werden. Bei der erzwungenen Prostitution werden Menschen aus wirtschaftlich schwachen Ländern oder armen ländlichen Gebieten von Menschenhändlern unter Vorspiegelung legaler Arbeitsmöglichkeiten an andere Orte verschleppt, wo sie durch körperliche und seelische Gewalt und Freiheitsberaubung in persönliche und finanzielle Abhängigkeit gebracht und dann zur Prostitution gezwungen werden (Menschenhandel). Beim Begriff Menschenhandel handelt es sich um unterschiedliche Deliktausprägungen. Dazu zählt die Anwerbung, Beförderung, Beherbergung oder auch Empfang von Personen, die durch Androhung oder der Anwendung von Gewalt oder andere Formen wie Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit, Nötigung, Missbrauch von u.a., Gewalt über eine andere Person zum Zwecke der Ausbeutung ausübt. Hinsichtlich des Bekämpfungsansatzes bedarf es einer differenzierten Betrachtungsweise. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist im § 232 StGB und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft §233 StGB verankert und wird in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Misshandelt der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer, bringt es eine Todesgefahr mit sich, oder handelt es sich bei dem Opfer um ein Kind, oder sind beim Täter gewerbsmäßige Anteile für eine Fortsetzung bei der Begehung solcher Taten nachweisbar, droht das Gesetz Freiheitsstrafe von 6 Monate bis zu 10 Jahren an. Dennoch ist es schwierig, Opfer von Menschenhandel insbesondere die zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, zu identifizieren und entsprechende Ermittlungen gegen die Täter einzuleiten. Moskau gilt als einer der zentralen Umschlagplätze des Frauenhandels. Von dort aus werden der polnische, der asiatische und der deutsche Markt versorgt.

Kinderprostitution

Kinderprostitution war bereits im Altertum bekannt. Schon der römische Dichter Martial berichtete in einem seiner Epigramme erfreut darüber, dass Kaiser Domitian ein Gesetz gegen die Prostitution Minderjähriger erlassen hatte. Schätzungen von UNICEF zufolge werden weltweit etwa drei bis vier Millionen Kinder im Rahmen von Kinderprostitution kommerziell sexuell ausgebeutet; dabei ist die Definition von „Kind“ meistens „Person unter 18 Jahren“. Prostitution von Personen unter 14 Jahren – Kind im Sinne des deutschen Strafrechtes – geschieht ebenfalls, ist aber sehr viel seltener. Kinderprostitution gilt in ihrer Entwicklung als schlimmste sexuelle Ausbeutung. Betroffen sind Kinder die noch nicht geschlechtsreif sind und zwischen sechs und vierzehn Jahren alt sind. Tendenziell werden die Opfer zunehmend jünger. Diese besitzen aufgrund ihrer persönlichen und ökonomischen Lage nicht die Freiheit, die von Prostitutionstouristen gefragten sexuellen Dienstleistungen zu verweigern. Bis heute gibt es keine aktuellen Zahlen über das tatsächliche Ausmaß der kommerziellen Ausbeutung. Unicef geht davon aus, dass jährlich etwa 6 Milliarden Euro mit Kinderprostitution sowie Kinderpornographie umgesetzt werden. Somit ist Kinderprostitution neben dem Drogen und Waffenhandel eines der attraktivsten illegalen Geschäfte weltweit. Kinderprostitution wird in folgende Vorstufen und Formen gegliedert:

  • Vorstufen: Knechtschaft aufgrund von Schulden; Mitgift und Zwangsheirat; Pornographie (aller 5-6 Jährigen)
  • Formen: Prostitution unter Einschaltung von Zuhältern; Straßenprostitution; Prostitution in Bordellen; Prostitution unter der Regie der Eltern

Die Vorstufen als auch die Formen verdeutlichen, dass Kinderprostitution der Armut entsprungen ist und durch die Institution des Patriarchats gefördert wird. Hauptkonsumenten sind Männer, welche durch Machtausübung über Kinder und Frauen verfügen. Sie sind stets bestrebt, die vorhandene Armut und die damit verbundenen Abhängigkeit aufrecht zu erhalten um diese dann zum Zwecke der eigenen Gelüste gefügig zu machen.

Soziokulturelle Aspekte

Prostituierte sind nicht selten von psychischer und physischer Gewalt bedroht. Gründe dafür sind insbesondere in der mangelnden Unterstützung in Gesellschaft und Kultur zu suchen, welche lange Zeit diese Art des Gewerbes als unmoralisch, unsittlich und gesellschaftsverderbend bezeichnete. Durch den Status als „erniedrigter Mensch“ waren Prostituierte, insbesondere Frauen, ein auffallend häufiges Ziel für meistens sexuell motivierte Straftaten. Ein prominentes Beispiel ist Rosemarie Nitribitt. Auffällig ist auch, dass Serienmörder sich häufig Prostituierte als Opfer wählen (wie z. B.: Gary Ridgway, William Lester Suff, Joel Rifkin, Arthur John Shawcross, Robert Christian Hansen, Peter Sutcliffe oder Jack the Ripper). Auch ist die Gewaltbereitschaft der meistens männlichen Kundschaft oft hoch, so dass sie nicht selten bei Missfallen oder in Auslebung anderer Konflikte brutal und aggressiv ihre Interessen durchzusetzen oder sich abzureagieren versuchen (siehe oben: Gründe, Prostituierte aufzusuchen/ Psychologische Gruppe). Eng verknüpft war diese Diskriminierung stets mit der Diskriminierung der Frau und der Sexualität und Homosexualität durch Kirche und Gesellschaft. Mal wurden die Dienstleister als Opfer, mal als Täter diffamiert, jedoch stets in negativer Weise betrachtet. Häufig war eine Frau, sobald sie einmal von der Gesellschaft als „gefallen“ betrachtet wurde (Vergewaltigung, uneheliche Schwangerschaft, Verlust der Jungfernschaft vor der Ehe im Allgemeinen), einer Art Teufelskreis ausgesetzt: Standen einer Frau keine Verdienst- oder Karrieremöglichkeiten außer jenen der Hausfrau und Mutter zu Verfügung, verblieben ihr kaum mehr Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ausgenommen die Prostitution. Hierdurch aber gelangte sie noch mehr an den Rand der Gesellschaft und erfuhr in Folge dessen noch weniger Würdigung.

Politik und Ideologie

Prostituierte waren durch ihren Status bloßer gesellschaftlicher Duldung häufig Opfer von Lynchjustiz, -morden, Willkür und Schikane (berühmtes literarisches Beispiel: Die Fantine im Roman Die Elenden von Victor Hugo). Die Bekämpfung der Prostitution wurde mit der Sorge um den allgemeinen sittlichen Zustand der Gesellschaft begründet, zugleich aber durch die Durchsetzung rigider Wert- und Moralvorstellungen (Arbeits- und Ausbildungsverbot für Frauen oder diesbezügliche Beschränkungen, Abtreibungsverbot, Unterstrafestellung der Homosexualität u. a.) immer wieder neu angefacht. Dazu kam, dass Prostituierte auch öffentlich stigmatisiert wurden: Im Mittelalter, als die Kirche anfing, das ungezügelte Ausleben der Sexualität zu verteufeln, mussten Prostituierte besondere Schleier und Bänder tragen, teils wurde ihnen sogar ein Kainsmal auf Stirn oder Nacken gebrannt oder tätowiert, um sie für immer als „gefallen“ zu kennzeichnen. Noch bis in die Moderne hinein wurden Frauen und Männern, die in den Verdacht der Prostitution gerieten, in Akten als „sexuell auffällig“ oder „abnorm“ geführt, auch wenn sich dieser Verdacht nicht erhärtete.

Prostitution und psychische Störung

Prostituierte und Stricher sind nach einer kanadischen Studie eine Hochrisikogruppe für psychische Störungen. Häufig findet man bei ihnen erhebliche Störungen vor. Viele Prostituierte leiden an psychischen Traumata, die in ihrer Vergangenheit und durch ihre Tätigkeit bedingt sind. Hierbei findet man sexuellen Missbrauch von Kindern bei 26 – 73 % vor. An körperlicher Kindesmisshandlung litt etwa die Hälfte der untersuchten Prostituierten. Auch sonstige potentiell Trauma auslösende Situationen, sind häufiger bei Prostituierten zu finden als bei nicht Prostituierten. [10]

In Hamburg wurden bei 98 % der untersuchten Prostituierten mind. ein traumatisches Ereignis in der Vergangenheit festgestellt. Hierbei fanden sich bei 83 % bereits ein Trauma in der Kindheit (familiäre Gewalt 70 %, körperliche Misshandlung 65 %, sexueller Missbrauch 48 %). Während der Prostitution erfahrene Traumata fanden sich bei 83 % (körperlicher Angriff 61 %, Vergewaltigung 61 %, Bedrohung mit einer Waffe 52 %). Hierbei erreichten 53 % einen Krankheitswert im Sinne einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Missbrauch und Abhängigkeit von illegalen Drogen bei 74 %. In internationalen Vergleichsstudien finden sich ähnlich Befunde. [11]

Verbände und Selbsthilfegruppen

Die erst im 20. Jahrhundert in der Öffentlichkeit sichtbare Hurenbewegung ist sehr dezentral organisiert. Die Gewerkschaft ver.di versucht, mit einem Arbeitskreis Prostitution (Fachbereich 13 Besondere Dienstleistungen), die Interessen von Prostituierten zu vertreten. Dabei konzentriert sich die Gewerkschaft auf die arbeitsrechtliche Absicherung von Prostituierten, unter anderem mit einem Muster-Arbeitsvertrag. Als Arbeitgeberverband im Bereich der Prostitution gibt es den Bundesverband sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) mit Sitz in Berlin. Ebenfalls in Berlin sitzt die erste deutsche Selbsthilfeorganisation für Prostituierte Hydra e. V. Daneben gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Organisationen In- und Ausland, die jedoch in vielen Fällen nicht kontinuierlicher fortbestehen. International sind Beratungsstellen und Interessenvertretungen im 1991 gegründeten Network of Sex Work Projects (NSWP) organisiert. Ein Vorläufer des NSWP war das International Committee for Prostitutes' Rights (ICPT), das 1985 in Amsterdam die World Charter For Prostitutes’ Rights veröffentlichte.

Der Umfang der Prostitution in Deutschland ist nicht genau bekannt. Nach Schätzungen könnte es 400.000 oder auch weniger Prostituierte geben. Hierin eingeschlossen sind Gelegenheitsprostituierten, deren Zahl je nach Definition unterschiedlich angegeben wird. Wohl etwa 95 % der der Prostitution nachgehenden Personen sind weiblich. Nach Schätzungen der Prostituiertenvertretung Hydra und anderer Hilfsorganisationen stammen vermutlich mehr als die Hälfte der Prostituierten aus dem Ausland, zumeist aus Osteuropa und den asiatischen Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Mittel- und Südamerika, Thailand und Schwarzafrika sind weitere bedeutende Herkunftsregionen. Viele dieser Frauen werden von kriminellen Banden eingeschleust und dann zur Prostitution gezwungen. Oft greifen die Frauen aus psychischen Gründen auf Alkohol und Drogen zurück, die ihnen oft von denselben Banden verkauft werden. Ein Teufelskreis ist die (meistens provozierte) Folge.

Eine Rechtsverordnung kann ein Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, erlassen. Dagegen zuwiderhandeln ist strafbar: § 120 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 184d Strafgesetzbuch, also der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung.

Eine Reihe von Gesetzen schützt Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch Prostitution. § 4 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt Personen unter 18 Jahren den Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnügungsbetrieben. § 8 JuSchG verbietet Minderjährigen den Aufenthalt an „jugendgefährdenden Orten“, dazu gehören unter anderem alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird. Nach § 184e StGB macht sich strafbar, wer der Prostitution in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Minderjährige bestimmt ist, oder in einem Haus, in dem Minderjährige wohnen, nachgeht und die Minderjährigen dadurch sittlich gefährdet. Wer eine Person unter 18 Jahren zur Prostitution bestimmt oder der Prostitution einer Person unter 18 Jahren durch Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 180 Abs. 2 StGB). Nach § 180a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe bestraft, wer einer Person unter 18 Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung beziehungsweise gewerbsmäßig Unterkunft oder Aufenthalt gewährt. Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind Personen über 18 Jahren, die mit einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausüben (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Ist die missbrauchte Person nicht nur unter 18, sondern auch unter 14 Jahre alt, tritt (§ 176 oder § 176a ein, hier beträgt die Mindestfreiheitsstrafe zwei beziehungsweise (in schwerem Fall) fünf Jahre. Eine 16- oder 17-jährige Person für sexuelle Dienstleistungen zu entlohnen ist dabei erst seit dem 6. November 2008 strafbar, als das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre angehoben wurde.[15]

In den 1990er Jahren machten in Deutschland gewerkschaftsähnliche Selbsthilfegruppen Prostituierter auf die rechtlose Situation von Prostituierten aufmerksam und forderten die Anerkennung von Prostitution als Beruf. Mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 wurde die Prostitution in Deutschland gesetzlich geregelt. Ob sie nun nicht mehr sittenwidrig ist, wird kontrovers diskutiert. Diese Frage kann aber letztlich hinten anstehen, weil jedenfalls der Entgeltanspruch der Prostituierten kraft Gesetzes wirksam entsteht.

Fragment auf der Grundlage von "Prostitution" in der dt. Wikipedia [[1]]

Literatur

  • John Gapper´s Blog. Business Affairs. www.ft.com/gapperblog. "When Sex is Your Business". In: Financial Times 17.03.08: 12.
  • Schuller, Wolfgang (2008) Die Welt der Hetären. Berühmte Frauen zwischen Legende und Wirklichkeit. Stuttgart: Klett-Cotta.
  • Barrett, D., Barrett, E., Mullenger, N. (2000). YOUTH PROSTITUTION IN THE NEW EUROPE. Russell House Publishing, Trowbridge
  • Feustel, G., (1993). Käufliche Lust- Eine Kultur- und Sozialgeschichte der Prostitution. Jütte Druck Leipzig
  • Frohnert, A., (1992, 2.Auflage). Ansichten der Prostitution. R.G.Fischer Verlag Frankfurt
  • Gödtel, R., (1992, 1. Auflage). Sexualität und Gewalt. Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg
  • Irsigler/Lasotta, Bettler, Gaukler: Wege in die Prostitution. In: Schuster,P., (1992). Das Frauenhaus- Städtische Bordelle in Deutschland (1350-1600). Ferdinand Schöningh Verlag: Paderborn; München; Wien;Zürich
  • Wuttke,G., (1998, 1.Auflage). Kinderprostitution Kinderpornographie Tourismus- Eine Bestandsaufnahme. Lamuv Verlag GmbH: Göttingen

Erstellt auf Grundlage von "Prostitution" in Wikipedia deutsch: [[2]]

  • Vern Leroy Bullough, History of Prostitution, New Hyde Park, NY: University Books, 1964, (übersetzt in italienisch als Italian as Storia Della Prostituzione, Mailand: dall Oglio, 1967)
  • Norbert Campagna: Prostitution. Eine philosophische Untersuchung. Berlin 2005.
  • Nils Johan Ringdal: Die neue Weltgeschichte der Prostitution, Piper, München, Zürich 2006, ISBN 3-492-04797-1
  • Max Gruber: Die Prostitution vom Standpunkte der Sozialhygiene aus betrachtet. Vortrag, 1900
  • Tamara Domentat: Laß dich verwöhnen. Prostitution in Deutschland. 1. Aufl., Aufbau-Taschenbuch-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-7466-7046-2. (Rezension von Richard Utz vom 6. Oktober 2006 in: socialnet.de)
  • Elisabeth von Dücker (Hrsg.): Sexarbeit. Prostitution – Lebenswelten und Mythen. Edition Temmen, Bremen 2005, ISBN 3-86108-542-9
  • Marcel Feige: Das Lexikon der Prostitution. Das ganze ABC der Ware Lust. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-89602-520-1
  • Alice Frohnert: Ansichten der Prostitution. Dimensionen des heutigen Frauenbildes, dargestellt am Beispiel der Prostitutionsthematik in Texten der Boulevardpresse. R.G. Fischer Verlag, Frankfurt (Main) 1992, ISBN 3-89406-675-X
  • Alice Frohnert: Dimensionen der Prostitution, Poly- und Monogamie: analysiert im Rahmen der patriarchalischen Gesellschaftsordnung. Weidler, Berlin 1992, ISBN 3-925191-67-4

Freiwillige Prostitution und Sexarbeit

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion: „Auf dem Prüfstand: Das Prostitutionsgesetz – Dokumentation des Fachgesprächs am 16. August 2004 im Deutschen Bundestag“
  • Micha Ebner: Berufsratgeber für Huren. ISBN 3-8370-1418-5
  • Milieuprostitution und Zuhälterwirtschaft
  • Roland Girtler, Der Strich. Soziologie eines Milieus. LIT Verlag, Wien 2004, ISBN 3-8258-7699-3

Migration und Sexarbeit

  • Laura María Agustín (2007): Sex at the Margins: Migration, Labour Markets and the Rescue Industry. London: Zed Books. 2007 (Rezension [1])

Weblinks


  • August Bebel: Die Prostitution – eine notwendige soziale Institution der bürgerlichen Welt
  • "Frauenzimmer": Prostitution als Selbstverwirklichung (Dokumentarfilm 2010)

http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2549 Autopsie 25. September 2006

  • Roland Girtler. Der Strich. Soziologie eines Milieus. 5. Auflage, Lit Verlag, Wien, 2004. ISBN 3-8258-7699-3. Zur 5. Auflage: Rückblickendes Vorwort, S. 9–11.

https://www.wien.gv.at/who/gb/98/pdf/epidemi.pdf Gesundheitsbericht Wien 1998. III. Epidemiologie, S. 133

  • Informationsstelle Lateinamerika e. V.: Jüdische Prostituierte in Brasilien – Die große jüdische Gemeinde des Tropenlandes brach ein heikles Tabu ihrer Geschichte (Klaus Hart) 29. August 2007

Christ in der Gegenwart: Ausgabe 36, 59. Jahrgang, Ins gelobte Land ins Bordell. 9. September 2007