Prostitution: Unterschied zwischen den Versionen

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== Prostitutionsgesetz ==
Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten wurde am 20.12.2001 (BGBI. I S. 3983) vom Bundestag beschlossen und ist am 01.01.2002 in Kraft getreten. Es besteht aus drei Paragraphen und trifft Regelungen über Rechtsansprüche zwischen Prostituierten und deren Kunden sowie über deren Erbringung von sexuellen Dienstleistungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Ihre Tätigkeit kann im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt werden. Weisungsrecht des Arbeitgebers ist hierbei eingeschränkt d.h. bestimmte Sexualpraktiken als auch Kunden können abgelehnt werden, die Prostituierte aus der Beschäftigung aussteigen.
Mit dem Prostitutionsgesetz sollen bestehende Benachteiligungen von prostituierten entgegengewirkt und ihre soziale Absicherung erleichtert werden.




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