Prostitution: Unterschied zwischen den Versionen

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*Beim Prohibitionsprinzip werden alle mit Prostitution in Verbindung stehenden Handlungen und Personen bestraft.
*Beim Prohibitionsprinzip werden alle mit Prostitution in Verbindung stehenden Handlungen und Personen bestraft.
*Das Abolitionsprinzip (erste Variante) hat als langfristiges Ziel die Abschaffung der Prostitution. Die Prostituierten selbst werden bei diesem Prinzip als Opfer angesehen und nicht rechtlich belangt. Sehr wohl aber werden in Zusammenhang mit Prostitution stehende Handlungen wie Zuhälterei, Unterhaltung von Bordellen und Frauenhandel bestraft, mancherorts auch die Freier.
*Das Abolitionsprinzip (erste Variante) hat als langfristiges Ziel die Abschaffung der Prostitution. Die Prostituierten selbst werden bei diesem Prinzip als Opfer angesehen und nicht rechtlich belangt. Sehr wohl aber werden in Zusammenhang mit Prostitution stehende Handlungen wie Zuhälterei, Unterhaltung von Bordellen und Frauenhandel bestraft, mancherorts auch die Freier. - Allerdings verlangt das kriminalpolitische Abolitionsprinzip (zweite Variante) einen Verzicht auf Kriminalisierung aller Beteiligten. Alternative (nicht-punitive) Regelungen sollen alles, was heute noch an Strafandrohung und Strafverfolgung praktiziert wird, überflüssig machen, bzw. ersetzen.  
Allerdings verlangt das kriminalpolitische Abolitionsprinzip (zweite Variante) einen Verzicht auf Kriminalisierung aller Beteiligten. Alternative (nicht-punitive) Regelungen sollen alles, was heute noch an Strafandrohung und Strafverfolgung praktiziert wird, überflüssig machen, bzw. ersetzen.  
*Das Regulationsprinzip toleriert Prostitution als notwendiges Übel und stellt es unter staatliche Kontrolle. Das Gesetz schreibt Genehmigung von Bordellen und Registrierung, Gesundheitskontrolle und Steuerpflicht für Prostituierte vor.
*Das Regulationsprinzip toleriert Prostitution als notwendiges Übel und stellt es unter staatliche Kontrolle. Das Gesetz schreibt Genehmigung von Bordellen und Registrierung, Gesundheitskontrolle und Steuerpflicht für Prostituierte vor.
*Das Entkriminalisierungsprinzip sieht Sexarbeit als Form der Erwerbsarbeit an und regelt sie entsprechend, das heißt, Prostitution wird entkriminalisiert und der Ausbeutung von Prostituierten rechtlich entgegengewirkt.
*Das Entkriminalisierungsprinzip sieht Sexarbeit als Form der Erwerbsarbeit an und regelt sie entsprechend, das heißt, Prostitution wird entkriminalisiert und der Ausbeutung von Prostituierten rechtlich entgegengewirkt.
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