Prostitution: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Grenzen sind bisweilen aber fließend: Die Ehefrau oder Freundin kann mit Prostitution zum Lebensunterhalt der Lebensgemeinschaft beitragen oder bestreitet ihn sogar gänzlich, ohne dass der partizipierende Partner hier als Zuhälter zu bezeichnen wäre.
Die Grenzen sind bisweilen aber fließend: Die Ehefrau oder Freundin kann mit Prostitution zum Lebensunterhalt der Lebensgemeinschaft beitragen oder bestreitet ihn sogar gänzlich, ohne dass der partizipierende Partner hier als Zuhälter zu bezeichnen wäre.


Drogenbedingte Prostitution
== Drogenbedingte Prostitution ==


Ein Grund für Prostitution können Zwangslagen sein, wie die Geldbeschaffung für Drogen (Drogenkriminalität, Beschaffungsprostitution).
Ein Grund für Prostitution können Zwangslagen sein, wie die Geldbeschaffung für Drogen (Drogenkriminalität, Beschaffungsprostitution).


Menschenhandel
==Menschenhandel==


Kinderprostituierte (Polizeiarchiv)
Besonders in Verbindung mit Menschenhandel können Zuhälter Teil organisierter Kriminalität sein oder von entsprechenden Organisationen (Mafia), kontrolliert werden. Bei der erzwungenen Prostitution werden Menschen aus wirtschaftlich schwachen Ländern oder armen ländlichen Gebieten von Menschenhändlern unter Vorspiegelung legaler Arbeitsmöglichkeiten an andere Orte verschleppt, wo sie durch körperliche und seelische Gewalt und Freiheitsberaubung in persönliche und finanzielle Abhängigkeit gebracht und dann zur Prostitution gezwungen werden (Menschenhandel).
Besonders in Verbindung mit Menschenhandel können Zuhälter Teil organisierter Kriminalität sein oder von entsprechenden Organisationen (Mafia), kontrolliert werden. Bei der erzwungenen Prostitution werden Menschen aus wirtschaftlich schwachen Ländern oder armen ländlichen Gebieten von Menschenhändlern unter Vorspiegelung legaler Arbeitsmöglichkeiten an andere Orte verschleppt, wo sie durch körperliche und seelische Gewalt und Freiheitsberaubung in persönliche und finanzielle Abhängigkeit gebracht und dann zur Prostitution gezwungen werden (Menschenhandel).


Zur strafrechtlichen Würdigung in Deutschland, Österreich und der Schweiz siehe krimineller Menschenhandel.
== Kinderprostitution ==
 
Kinderprostitution
 
Kinderprostitution war bereits im Altertum bekannt. Schon der römische Dichter Martial berichtete in einem seiner Epigramme erfreut darüber, dass Kaiser Domitian ein Gesetz gegen die Prostitution Minderjähriger erlassen hatte.


Schätzungen von UNICEF zufolge werden weltweit etwa drei bis vier Millionen Kinder im Rahmen von Kinderprostitution kommerziell sexuell ausgebeutet; dabei ist die Definition von „Kind“ meistens „Person unter 18 Jahren“. Prostitution von Personen unter 14 Jahren – Kind im Sinne des deutschen Strafrechtes – geschieht ebenfalls, ist aber sehr viel seltener.
Kinderprostitution war bereits im Altertum bekannt. Schon der römische Dichter Martial berichtete in einem seiner Epigramme erfreut darüber, dass Kaiser Domitian ein Gesetz gegen die Prostitution Minderjähriger erlassen hatte. Schätzungen von UNICEF zufolge werden weltweit etwa drei bis vier Millionen Kinder im Rahmen von Kinderprostitution kommerziell sexuell ausgebeutet; dabei ist die Definition von „Kind“ meistens „Person unter 18 Jahren“. Prostitution von Personen unter 14 Jahren – Kind im Sinne des deutschen Strafrechtes – geschieht ebenfalls, ist aber sehr viel seltener.


Soziokulturelle Aspekte
== Soziokulturelle Aspekte ==


Prostituierte sind nicht selten von psychischer und physischer Gewalt bedroht. Gründe dafür sind insbesondere in der mangelnden Unterstützung in Gesellschaft und Kultur zu suchen, welche lange Zeit diese Art des Gewerbes als unmoralisch, unsittlich und gesellschaftsverderbend bezeichnete.
Prostituierte sind nicht selten von psychischer und physischer Gewalt bedroht. Gründe dafür sind insbesondere in der mangelnden Unterstützung in Gesellschaft und Kultur zu suchen, welche lange Zeit diese Art des Gewerbes als unmoralisch, unsittlich und gesellschaftsverderbend bezeichnete. Durch den Status als „erniedrigter Mensch“ waren Prostituierte, insbesondere Frauen, ein auffallend häufiges Ziel für meistens sexuell motivierte Straftaten. Ein prominentes Beispiel ist Rosemarie Nitribitt. Auffällig ist auch, dass Serienmörder sich häufig Prostituierte als Opfer wählen (wie z. B.: Gary Ridgway, William Lester Suff, Joel Rifkin, Arthur John Shawcross, Robert Christian Hansen, Peter Sutcliffe oder Jack the Ripper). Auch ist die Gewaltbereitschaft der meistens männlichen Kundschaft oft hoch, so dass sie nicht selten bei Missfallen oder in Auslebung anderer Konflikte brutal und aggressiv ihre Interessen durchzusetzen oder sich abzureagieren versuchen (siehe oben: Gründe, Prostituierte aufzusuchen/ Psychologische Gruppe). Eng verknüpft war diese Diskriminierung stets mit der Diskriminierung der Frau und der Sexualität und Homosexualität durch Kirche und Gesellschaft. Mal wurden die Dienstleister als Opfer, mal als Täter diffamiert, jedoch stets in negativer Weise betrachtet. Häufig war eine Frau, sobald sie einmal von der Gesellschaft als „gefallen“ betrachtet wurde (Vergewaltigung, uneheliche Schwangerschaft, Verlust der Jungfernschaft vor der Ehe im Allgemeinen), einer Art Teufelskreis ausgesetzt: Standen einer Frau keine Verdienst- oder Karrieremöglichkeiten außer jenen der Hausfrau und Mutter zu Verfügung, verblieben ihr kaum mehr Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ausgenommen die Prostitution. Hierdurch aber gelangte sie noch mehr an den Rand der Gesellschaft und erfuhr in Folge dessen noch weniger Würdigung.


Zivil und gesellschaftlich
==Politik und Ideologie==
 
Durch den Status als „erniedrigter Mensch“ waren Prostituierte, insbesondere Frauen, ein auffallend häufiges Ziel für meistens sexuell motivierte Straftaten. Ein prominentes Beispiel ist Rosemarie Nitribitt. Auffällig ist auch, dass Serienmörder sich häufig Prostituierte als Opfer wählen (wie z. B.: Gary Ridgway, William Lester Suff, Joel Rifkin, Arthur John Shawcross, Robert Christian Hansen, Peter Sutcliffe oder Jack the Ripper). Auch ist die Gewaltbereitschaft der meistens männlichen Kundschaft oft hoch, so dass sie nicht selten bei Missfallen oder in Auslebung anderer Konflikte brutal und aggressiv ihre Interessen durchzusetzen oder sich abzureagieren versuchen (siehe oben: Gründe, Prostituierte aufzusuchen/ Psychologische Gruppe). Eng verknüpft war diese Diskriminierung stets mit der Diskriminierung der Frau und der Sexualität und Homosexualität durch Kirche und Gesellschaft. Mal wurden die Dienstleister als Opfer, mal als Täter diffamiert, jedoch stets in negativer Weise betrachtet. Häufig war eine Frau, sobald sie einmal von der Gesellschaft als „gefallen“ betrachtet wurde (Vergewaltigung, uneheliche Schwangerschaft, Verlust der Jungfernschaft vor der Ehe im Allgemeinen), einer Art Teufelskreis ausgesetzt: Standen einer Frau keine Verdienst- oder Karrieremöglichkeiten außer jenen der Hausfrau und Mutter zu Verfügung, verblieben ihr kaum mehr Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ausgenommen die Prostitution. Hierdurch aber gelangte sie noch mehr an den Rand der Gesellschaft und erfuhr in Folge dessen noch weniger Würdigung.
 
Politisch und ideologisch


Prostituierte waren durch ihren Status bloßer gesellschaftlicher Duldung häufig Opfer von Lynchjustiz, -morden, Willkür und Schikane (berühmtes literarisches Beispiel: Die Fantine im Roman Die Elenden von Victor Hugo). Die Bekämpfung der Prostitution wurde mit der Sorge um den allgemeinen sittlichen Zustand der Gesellschaft begründet, zugleich aber durch die Durchsetzung rigider Wert- und Moralvorstellungen (Arbeits- und Ausbildungsverbot für Frauen oder diesbezügliche Beschränkungen, Abtreibungsverbot, Unterstrafestellung der Homosexualität u. a.) immer wieder neu angefacht. Dazu kam, dass Prostituierte auch öffentlich stigmatisiert wurden: Im Mittelalter, als die Kirche anfing, das ungezügelte Ausleben der Sexualität zu verteufeln, mussten Prostituierte besondere Schleier und Bänder tragen, teils wurde ihnen sogar ein Kainsmal auf Stirn oder Nacken gebrannt oder tätowiert, um sie für immer als „gefallen“ zu kennzeichnen. Noch bis in die Moderne hinein wurden Frauen und Männern, die in den Verdacht der Prostitution gerieten, in Akten als „sexuell auffällig“ oder „abnorm“ geführt, auch wenn sich dieser Verdacht nicht erhärtete.
Prostituierte waren durch ihren Status bloßer gesellschaftlicher Duldung häufig Opfer von Lynchjustiz, -morden, Willkür und Schikane (berühmtes literarisches Beispiel: Die Fantine im Roman Die Elenden von Victor Hugo). Die Bekämpfung der Prostitution wurde mit der Sorge um den allgemeinen sittlichen Zustand der Gesellschaft begründet, zugleich aber durch die Durchsetzung rigider Wert- und Moralvorstellungen (Arbeits- und Ausbildungsverbot für Frauen oder diesbezügliche Beschränkungen, Abtreibungsverbot, Unterstrafestellung der Homosexualität u. a.) immer wieder neu angefacht. Dazu kam, dass Prostituierte auch öffentlich stigmatisiert wurden: Im Mittelalter, als die Kirche anfing, das ungezügelte Ausleben der Sexualität zu verteufeln, mussten Prostituierte besondere Schleier und Bänder tragen, teils wurde ihnen sogar ein Kainsmal auf Stirn oder Nacken gebrannt oder tätowiert, um sie für immer als „gefallen“ zu kennzeichnen. Noch bis in die Moderne hinein wurden Frauen und Männern, die in den Verdacht der Prostitution gerieten, in Akten als „sexuell auffällig“ oder „abnorm“ geführt, auch wenn sich dieser Verdacht nicht erhärtete.


Prostitution und psychische Störung
==Prostitution und psychische Störung==


Prostituierte und Stricher sind nach einer kanadischen Studie eine Hochrisikogruppe für psychische Störungen. Häufig findet man bei ihnen erhebliche Störungen vor. Viele Prostituierte leiden an psychischen Traumata, die in ihrer Vergangenheit und durch ihre Tätigkeit bedingt sind. Hierbei findet man sexuellen Missbrauch von Kindern bei 26 – 73 % vor. An körperlicher Kindesmisshandlung litt etwa die Hälfte der untersuchten Prostituierten. Auch sonstige potentiell Trauma auslösende Situationen, sind häufiger bei Prostituierten zu finden als bei nicht Prostituierten. [10]
Prostituierte und Stricher sind nach einer kanadischen Studie eine Hochrisikogruppe für psychische Störungen. Häufig findet man bei ihnen erhebliche Störungen vor. Viele Prostituierte leiden an psychischen Traumata, die in ihrer Vergangenheit und durch ihre Tätigkeit bedingt sind. Hierbei findet man sexuellen Missbrauch von Kindern bei 26 – 73 % vor. An körperlicher Kindesmisshandlung litt etwa die Hälfte der untersuchten Prostituierten. Auch sonstige potentiell Trauma auslösende Situationen, sind häufiger bei Prostituierten zu finden als bei nicht Prostituierten. [10]
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In Hamburg wurden bei 98 % der untersuchten Prostituierten mind. ein traumatisches Ereignis in der Vergangenheit festgestellt. Hierbei fanden sich bei 83 % bereits ein Trauma in der Kindheit (familiäre Gewalt 70 %, körperliche Misshandlung 65 %, sexueller Missbrauch 48 %). Während der Prostitution erfahrene Traumata fanden sich bei 83 % (körperlicher Angriff 61 %, Vergewaltigung 61 %, Bedrohung mit einer Waffe 52 %). Hierbei erreichten 53 % einen Krankheitswert im Sinne einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Missbrauch und Abhängigkeit von illegalen Drogen bei 74 %. In internationalen Vergleichsstudien finden sich ähnlich Befunde. [11]
In Hamburg wurden bei 98 % der untersuchten Prostituierten mind. ein traumatisches Ereignis in der Vergangenheit festgestellt. Hierbei fanden sich bei 83 % bereits ein Trauma in der Kindheit (familiäre Gewalt 70 %, körperliche Misshandlung 65 %, sexueller Missbrauch 48 %). Während der Prostitution erfahrene Traumata fanden sich bei 83 % (körperlicher Angriff 61 %, Vergewaltigung 61 %, Bedrohung mit einer Waffe 52 %). Hierbei erreichten 53 % einen Krankheitswert im Sinne einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Missbrauch und Abhängigkeit von illegalen Drogen bei 74 %. In internationalen Vergleichsstudien finden sich ähnlich Befunde. [11]


Verbände und Selbsthilfegruppen
==Verbände und Selbsthilfegruppen==


Die erst im 20. Jahrhundert in der Öffentlichkeit sichtbare Hurenbewegung ist sehr dezentral organisiert. Die Gewerkschaft ver.di versucht, mit einem Arbeitskreis Prostitution (Fachbereich 13 Besondere Dienstleistungen), die Interessen von Prostituierten zu vertreten. Dabei konzentriert sich die Gewerkschaft auf die arbeitsrechtliche Absicherung von Prostituierten, unter anderem mit einem Muster-Arbeitsvertrag. Als Arbeitgeberverband im Bereich der Prostitution gibt es den Bundesverband sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) mit Sitz in Berlin. Ebenfalls in Berlin sitzt die erste deutsche Selbsthilfeorganisation für Prostituierte Hydra e. V. Daneben gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Organisationen In- und Ausland, die jedoch in vielen Fällen nicht kontinuierlicher fortbestehen. International sind Beratungsstellen und Interessenvertretungen im 1991 gegründeten Network of Sex Work Projects (NSWP) organisiert. Ein Vorläufer des NSWP war das International Committee for Prostitutes' Rights (ICPT), das 1985 in Amsterdam die World Charter For Prostitutes’ Rights veröffentlichte.
Die erst im 20. Jahrhundert in der Öffentlichkeit sichtbare Hurenbewegung ist sehr dezentral organisiert. Die Gewerkschaft ver.di versucht, mit einem Arbeitskreis Prostitution (Fachbereich 13 Besondere Dienstleistungen), die Interessen von Prostituierten zu vertreten. Dabei konzentriert sich die Gewerkschaft auf die arbeitsrechtliche Absicherung von Prostituierten, unter anderem mit einem Muster-Arbeitsvertrag. Als Arbeitgeberverband im Bereich der Prostitution gibt es den Bundesverband sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) mit Sitz in Berlin. Ebenfalls in Berlin sitzt die erste deutsche Selbsthilfeorganisation für Prostituierte Hydra e. V. Daneben gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Organisationen In- und Ausland, die jedoch in vielen Fällen nicht kontinuierlicher fortbestehen. International sind Beratungsstellen und Interessenvertretungen im 1991 gegründeten Network of Sex Work Projects (NSWP) organisiert. Ein Vorläufer des NSWP war das International Committee for Prostitutes' Rights (ICPT), das 1985 in Amsterdam die World Charter For Prostitutes’ Rights veröffentlichte.


Heutige Prostitution im internationalen Vergleich
==Internationaler Vergleich==


Deutschsprachige Länder
===Deutschland===
 
Deutschland
 
Vorkommen


Es gibt keine zuverlässigen Angaben zur Anzahl der Prostituierten in Deutschland. Nach Schätzungen könnte es 400.000 oder auch weniger Prostituierte geben.[12][13][14] Hierin eingeschlossen sind Gelegenheitsprostituierten, deren Zahl je nach Definition unterschiedlich angegeben wird. Wohl etwa 95 % der der Prostitution nachgehenden Personen sind weiblich. Nach Schätzungen der Prostituiertenvertretung Hydra und anderer Hilfsorganisationen stammen vermutlich mehr als die Hälfte der Prostituierten aus dem Ausland, zumeist aus Osteuropa und den asiatischen Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Mittel- und Südamerika, Thailand und Schwarzafrika sind weitere bedeutende Herkunftsregionen. Viele dieser Frauen werden von kriminellen Banden eingeschleust und dann zur Prostitution gezwungen. Oft greifen die Frauen aus psychischen Gründen auf Alkohol und Drogen zurück, die ihnen oft von denselben Banden verkauft werden. Ein Teufelskreis ist die (meistens provozierte) Folge.
Es gibt keine zuverlässigen Angaben zur Anzahl der Prostituierten in Deutschland. Nach Schätzungen könnte es 400.000 oder auch weniger Prostituierte geben.[12][13][14] Hierin eingeschlossen sind Gelegenheitsprostituierten, deren Zahl je nach Definition unterschiedlich angegeben wird. Wohl etwa 95 % der der Prostitution nachgehenden Personen sind weiblich. Nach Schätzungen der Prostituiertenvertretung Hydra und anderer Hilfsorganisationen stammen vermutlich mehr als die Hälfte der Prostituierten aus dem Ausland, zumeist aus Osteuropa und den asiatischen Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Mittel- und Südamerika, Thailand und Schwarzafrika sind weitere bedeutende Herkunftsregionen. Viele dieser Frauen werden von kriminellen Banden eingeschleust und dann zur Prostitution gezwungen. Oft greifen die Frauen aus psychischen Gründen auf Alkohol und Drogen zurück, die ihnen oft von denselben Banden verkauft werden. Ein Teufelskreis ist die (meistens provozierte) Folge.


Gesetzliche Regulierung
====Gesetzliche Regulierung====


Eine Rechtsverordnung kann ein Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, erlassen. Dagegen zuwiderhandeln ist strafbar: § 120 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 184d Strafgesetzbuch, also der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung.
Eine Rechtsverordnung kann ein Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, erlassen. Dagegen zuwiderhandeln ist strafbar: § 120 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 184d Strafgesetzbuch, also der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung.
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Eine Reihe von Gesetzen schützt Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch Prostitution. § 4 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt Personen unter 18 Jahren den Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnügungsbetrieben. § 8 JuSchG verbietet Minderjährigen den Aufenthalt an „jugendgefährdenden Orten“, dazu gehören unter anderem alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird. Nach § 184e StGB macht sich strafbar, wer der Prostitution in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Minderjährige bestimmt ist, oder in einem Haus, in dem Minderjährige wohnen, nachgeht und die Minderjährigen dadurch sittlich gefährdet. Wer eine Person unter 18 Jahren zur Prostitution bestimmt oder der Prostitution einer Person unter 18 Jahren durch Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 180 Abs. 2 StGB). Nach § 180a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe bestraft, wer einer Person unter 18 Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung beziehungsweise gewerbsmäßig Unterkunft oder Aufenthalt gewährt. Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind Personen über 18 Jahren, die mit einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausüben (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Ist die missbrauchte Person nicht nur unter 18, sondern auch unter 14 Jahre alt, tritt (§ 176 oder § 176a ein, hier beträgt die Mindestfreiheitsstrafe zwei beziehungsweise (in schwerem Fall) fünf Jahre. Eine 16- oder 17-jährige Person für sexuelle Dienstleistungen zu entlohnen ist dabei erst seit dem 6. November 2008 strafbar, als das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre angehoben wurde.[15]
Eine Reihe von Gesetzen schützt Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch Prostitution. § 4 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt Personen unter 18 Jahren den Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnügungsbetrieben. § 8 JuSchG verbietet Minderjährigen den Aufenthalt an „jugendgefährdenden Orten“, dazu gehören unter anderem alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird. Nach § 184e StGB macht sich strafbar, wer der Prostitution in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Minderjährige bestimmt ist, oder in einem Haus, in dem Minderjährige wohnen, nachgeht und die Minderjährigen dadurch sittlich gefährdet. Wer eine Person unter 18 Jahren zur Prostitution bestimmt oder der Prostitution einer Person unter 18 Jahren durch Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 180 Abs. 2 StGB). Nach § 180a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe bestraft, wer einer Person unter 18 Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung beziehungsweise gewerbsmäßig Unterkunft oder Aufenthalt gewährt. Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind Personen über 18 Jahren, die mit einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausüben (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Ist die missbrauchte Person nicht nur unter 18, sondern auch unter 14 Jahre alt, tritt (§ 176 oder § 176a ein, hier beträgt die Mindestfreiheitsstrafe zwei beziehungsweise (in schwerem Fall) fünf Jahre. Eine 16- oder 17-jährige Person für sexuelle Dienstleistungen zu entlohnen ist dabei erst seit dem 6. November 2008 strafbar, als das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre angehoben wurde.[15]


Übriges
====Übriges====


In den 1990er Jahren machten in Deutschland gewerkschaftsähnliche Selbsthilfegruppen Prostituierter auf die rechtlose Situation von Prostituierten aufmerksam und forderten die Anerkennung von Prostitution als Beruf. Mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 wurde die Prostitution in Deutschland gesetzlich geregelt. Ob sie nun nicht mehr sittenwidrig ist, wird kontrovers diskutiert. Diese Frage kann aber letztlich hinten anstehen, weil jedenfalls der Entgeltanspruch der Prostituierten kraft Gesetzes wirksam entsteht.
In den 1990er Jahren machten in Deutschland gewerkschaftsähnliche Selbsthilfegruppen Prostituierter auf die rechtlose Situation von Prostituierten aufmerksam und forderten die Anerkennung von Prostitution als Beruf. Mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 wurde die Prostitution in Deutschland gesetzlich geregelt. Ob sie nun nicht mehr sittenwidrig ist, wird kontrovers diskutiert. Diese Frage kann aber letztlich hinten anstehen, weil jedenfalls der Entgeltanspruch der Prostituierten kraft Gesetzes wirksam entsteht.


Die gesetzlichen Krankenversicherungen nehmen seitdem auch Prostituierte auf, da sie als Mitarbeiterinnen ihres Arbeitgebers entweder als Arbeitnehmerinnen oder als Scheinselbstständige gelten. Grundsätzlich könnten sich Prostituierte auch privat krankenversichern; allerdings werden sie von privaten Krankenversicherungen in der Regel wegen zu hoher Risiken abgelehnt.
Siehe auch: Machtverhältnisse im deutschen Rotlichtmilieu
Österreich
Bis 18. Jahrhundert
Versuche, die Prostitution komplett zu verbieten, gab es in Österreich zuletzt unter Maria Theresia, die in den sogenannten Temeshvárer Wasserschüben Prostituierte gemeinsam mit anderen „Asozialen“ auf Schiffen die Donau hinunter in den Banat deportieren ließ.[16]
19. Jahrhundert
Ab Mitte des 19. Jahrhunderts setzte sich in Österreich beim Umgang mit der Prostitution im Wesentlichen das Regulationsprinzip durch, das Prostitution als notwendiges Übel toleriert und unter staatliche Kontrolle stellt.[16] In Wien wurde bereits 1850 vom Polizeiwundarzt Dr. Nusser vorgeschlagen, Prostituierte polizeilich zu „konskribieren“, sie zweimal wöchentlich zu untersuchen und mit Gesundheitspässen auszustatten. Gesundheitsbücher werden seit der Neuregelung der Prostitution durch Wiens Polizeichef Anton Ritter von Le Monnier 1873 verpflichtend geführt. Prostituierte, die dieser Bestimmung nachkamen, wurden von der Polizei nicht beanstandet.[16] Laut „Extra Blatt“ vom 27. Oktober 1874 sind 6.424 Prostituierte mit Gesundheitsbüchern versehen und stehen unter ärztlicher und polizeilicher Controle. Nach der Ansicht der Polizei leben jedoch in Wien außer den oberwähnten 6.424 noch mindestens 12.000 Frauenzimmer von dem Erträgniß der freien Liebe, können jedoch nicht controliert werden. Diese Mädchen arbeiten zumeist in Fabriken und werden durch den geringen Arbeitslohn zu diesem Nebenverdienst getrieben. Von den conscribierten Dirnen sind 5.312 ledig, 902 verwitwet und 210 verheiratet. Die jüngste derselben ist 15 Jahre, die älteste 47 Jahre alt.[17]
In 1885 stellt ein Gesetz – vielleicht von neuem – gewerbsmäßige Prostitution strafbar.[16]
20. und 21. Jahrhundert


Politik und Realität, 1900 bis 1988
===Bulgarien===
 
 
Bordell in Linz
Seit [ … ] ist gewerbsmäßige Prostitution von Erwachsene in Österreich nicht mehr strafbar.[18] Strafbar sind jetzt: einer Freier von Prostituierten unter 18 Jahren (laut Strafgesetzbuch § 207b (sexueller Missbrauch von Jugendlichen)), entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen (§ 214), Zuführen zur Prostitution (§ 215), Förderung der Prostitution Minderjähriger (§ 215a), Zuhälterei (§ 216), und grenzüberschreitender Prostitutionshandel (§ 217). Weil es, laut Strafgesetzbuch § 216 verboten ist sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen [18], gibt es keine Möglichkeit, als Prostituierte in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten.[19] Prostituierte gelten aber als "selbständig Erwerbstätige”. In den einzelnen Bundesländern behandeln Landesgesetze[20] weitere Regelungen von Prostitution wie Registrierungspflicht und zeitliche und örtliche Beschränkungen. Am strengsten ist die Regelung in Vorarlberg. Dort ist Prostitution nur in bewilligten Bordellen erlaubt, wobei aber bis jetzt kein Bordell bewilligt ist, sodass faktisch ein Prostitutionsverbot gilt.[21] Eine Studie eines Wiener Marktforschungsinstituts hat in den 1960ern ergeben, dass jeder zweite erwachsene männliche Österreicher mindestens ein Mal in seinem Leben die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nimmt.[22]
 
Das Wiener Prostitutionsgesetz aus 1983, novelliert 1991, definiert Prostitution als die gewerbsmäßige „Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen“. Man kann in Wien legal als Prostituierte arbeiten, wenn man volljährig ist, sich bei der Bundespolizeidirektion Wien meldet, nach einer ärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt einen Lichtbildausweis erhaltet (die Kontrollkarte, „Deckel“, "die grüne Karte") und sich wöchentlich beim Gesundheitsamt in der Schnirchgasse 14, 1030 Wien[23]untersuchen lasst.[24]
 
Seit 1986 sind Prostituierte einkommensteuerpflichtig.[25]
 
1989 bis heute
 
Anzahl registrierter Prostituierter in Österreich (31. Dezember 2007)[26]
Bundesland Anzahl
Burgenland 180
Kärnten 260
Niederösterreich 600
Salzburg 500
Steiermark 1200
Oberösterreich 700
Tirol 160
Vorarlberg 50
Wien 1500
Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1989 handelt es sich bei Prostitution um einen „sittenwidrigen Vertrag“; daher hat eine Prostituierte keine rechtliche Möglichkeit, ihr Entgelt einzufordern, wenn der Kunde nicht zahlen will (OGH 28. Juni 1989, 3 Ob 516/89)[27]. Nach der Aufhebung des Totalverbots gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte im Jahre 1971 wurde 1989 das Verbot gleichgeschlechtlicher männlicher Prostitution (§ 210 StGB) aufgehoben[28][29], als erster der vier darauf folgenden Ersatzverbote. Ein wesentlicher Grund für die Legalisierung der homosexuellen männlichen Prostitution war, dass durch die regelmäßigen Untersuchungen und die behördliche Registrierung die AIDS-Bekämpfung erleichtert wird.[8]
 
Bis zur Ostöffnung bestand in beiderseitigem Interesse ein guter Kontakt zwischen der Polizei und der Prostitutionsszene. Die Polizei ließ die Zuhälter ihre Reviere in Ruhe selbst regeln und erhielte dafür im Gegenzug Informationen aus der Verbrecherszene. Der Fall des Eisernen Vorhangs änderte allerdings die Situation und bewirkte einen Zustrom von jungen Frauen aus dem ehemaligen Ostblock nach Österreich, die bereit waren, für weniger Geld als die Österreicherinnen als Prostituierte zu arbeiten. Zusätzlich versuchten Mafiabanden aus dem Süden und Osten Europas auf den Strichen Österreichs Fuß zu fassen.[30] In der Folge ging insbesondere in den 1990er Jahren die Zahl der legalen Prostituierten vorübergehend stark zurück, während die Zahl der illegalen stieg.
 
Rund 1997 gehörten registrierte Prostituierte laut Gesundheitsbericht der Stadt Wien zur „gesündesten“ Personengruppe.[31] Nach dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz (ASRÄG) 1997 sind Prostituierte in die Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG sowie in die Unfallversicherung nach dem ASVG einbezogen worden.[25]
 
Rund 2002 ward die illegale Prostitution vom österreichischen Innenministerium vor allem wegen der Begleitkriminalität wie Menschenhandel, Zuhälterei und Gewaltdelikten wie Vergewaltigung als Problem gesehen. Die illegale Prostitution war darüber hinaus ein gesundheitspolitisches Problem. Bei einem Viertel der festgenommenen Geheimprostituierten in Wien haben die Gesundheitsbehörden im Jahre 2002 Mehrfachinfektionen durch Geschlechtskrankheiten festgestellt.[24] Wiener Politikerinnen und Politiker überlegten sich 2002 Maßnahmen, um den illegalen Straßenstrich einzudämmen, vielleicht mit Geldstrafen auch für Freier von illegalen Prostituierten. Derzeitige Frauenstadträtin Mag. Renate Brauner meinte, solche Strafgelder sollten für Ausstiegsprojekte gewidmet werden.[24]
 
Am 2. Juni 2002, dem „Internationalen Hurentag“, wiesen der Verein Lateinamerikanische Emigrantinnen in Österreich (LEFÖ), die Wiener Grünen und die Plattform für Prostituierte auf die schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen der Prostituierten in Österreich hin, und forderten die arbeits- und sozialrechtliche Anerkennung von Sexarbeit und die Beseitigung „diskriminierender aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Bestimmungen“.[24] 2003 waren rund 460 Frauen und 14 Männer in Wien offiziell als Prostituierte registriert. Die jüngste war 19 Jahre alt; die älteste, eine 71-jährige Österreicherin, arbeitete in der Leopoldstadt. Die meisten registrierten Männer boten als Transvestiten ihre Dienste an.[24] Geschätzt wurde, dass in diesem Jahr 3.500 Frauen in Wien legal oder illegal zumindest fallweise als Prostituierte arbeiteten.[24] Ab etwa 2003 begann die Zahl der legalen Prostituierten wieder zu wachsen und Affären wie die sogenannte Sauna-Affäre zeugen von neuen Kontakten zwischen der Polizei und der Prostitutionsszene.
 
Anzahl registrierter Prostituierter in Wien
Jahr Weiblich Männlich
1874 6.424[17]
1913 1.879[32]
1920 1.387[16]
1993 711[32]
2003 460[24] 14[24]
2004 625[33]
2006 1.132[34] 18[34]
April 2007 1.352[35] 21[35]
Nov 2008 1.728[36]
Im April 2007 gab es in Wien 1.352 weibliche und 21 männliche registrierte Prostituierte mit Kontrollkarte („Deckel“)[35]. Eine Schätzung war, dass in jenem Jahr 6.000 Frauen in Wien legal oder illegal zumindest fallweise als Prostituierte arbeiteten.[6] Nach niedrigen Schätzungen bedient eine Prostituierte täglich durchschnittlich drei Freier,[37] sodass sich daraus eine Zahl von geschätzten 15.000 Freierkontakten pro Tag in Wien [6] ergibt. Ein ähnlicher Anteil der Prostituierten an der Einwohnerzahl findet sich auch in anderen österreichischen Städten. 2009 waren beispielsweise in der Stadt Linz, die etwa ein Zehntel der Einwohner Wiens hat, 161 (ausschließlich weibliche) Prostituierte[38] gemeldet. (2008: 120 Prostituierte[39]). Die Zahl der nichtregistrierten Prostituierten in Linz wird auf 300 geschätzt.[38]. Österreichweit gab es per 31. Dezember 2007 5.150 registrierte Prostituierte und 710 genehmigte Bordelle.[26]
 
2007 wurde angeblich nicht nur durch Die Grünen, sondern auch in der SPÖ und ÖVP darüber diskutiert, die ‚Sittenwidrigkeit‘ der Prostitution aufzuheben und eine rechtliche Lösung ähnlich wie in Deutschland einzuführen.[40][41][24]
 
Heute (2008) sind etwa 60 bis 80 Prozent[6] der Prostituierten Migrantinnen, vorwiegend aus den ehemaligen Ostblockländern, darunter auch viele Tagespendlerinnen aus der nahe gelegenen Slowakei. So wurden beispielsweise von der Polizei mehrere Krankenschwestern erwischt, die in einer einzigen Nacht in Wien auf dem Straßenstrich mehr Geld verdient haben als in einem ganzen Monat im Krankenhaus in Bratislava.
 
Lokalisierung der Prostitution
 
Im Gegensatz zu anderen Städten, wie dem Bahnhofsviertel in Frankfurt, der Reeperbahn in Hamburg oder dem Rotlichtbezirk Walletjes in Amsterdam, gibt es in den österreichischen Städten keine speziellen Rotlichtviertel. Die Prostitution zeigt sich eher subtil ohne ausdrücklich aufzufallen und ist großräumig verteilt, allerdings nicht völlig gleichmäßig. So gibt es in Wien entlang des Gürtels und angrenzenden Gebieten eine Häufung von Bordellen. Der Straßenstrich ist ebenso in diesem Gebiet konzentriert, sowie dem Stuwerviertel und dem nahe gelegenen Prater im 2. Wiener Gemeindebezirk. Darüber hinaus gibt es in fast jeder größeren Straße von Wien irgendeine Art von Sexshops, Swingerclubs, Peepshows oder eine Animierbars; die einheimische Bevölkerung nimmt das aber kaum wahr, erst bei näherem Hinsehen erkennt man das dichte Netz der Sexindustrie.[7]
 
Beratung für Prostituierte
 
Beratungsstellen für Prostituierte gibt es in Wien (Sophie[42]), Linz (Lena[43]) und Graz (SXA-Info[44]). Der Verein Lefö – Beratung, Bildung und Begleitung von Migrantinnen[45] in Wien sowie Maiz[46] in Linz bieten ebenfalls Beratung für Migrantinnen in der Sexarbeit an.
 
2008 verzeichnete Lena 3508 Kontakte zu Klientinnen, von denen 440 Fälle psychische Probleme betrafen, die oft in den parallel geführter Lebenswelten der Klientinnen begründet waren. Als häufiges Problem wird die fehlende Unterstützung beim versuchten Umstieg auf andere Berufsfelder empfunden.[38]
 
Liechtenstein
 
Prostitution ist in Liechtenstein verboten, allerdings wird sie von den Strafverfolgungsbehörden mit Ausnahme der Straßenprostitution toleriert.
 
Schweiz
 
In der Schweiz sind sexuelle Dienstleistung und Konsum von bezahltem Sex legal. Aus diesem Grund gibt es in diesem Land eine hohe Dichte an Bordellen, welche auch intensiv in Tageszeitungen, einschlägigen Magazinen und nicht zuletzt auch im Internet für sich werben. Ausländische Prostituierte brauchen ein Arbeitsvisum. Laut Art. 195 Schweizerisches Strafgesetzbuch ist es strafbar, eine unmündige Person, also eine Person unter 18 Jahren, der Prostitution zuzuführen; der Freier einer oder eines Prostituierten über 16 Jahre macht sich in der Schweiz allerdings nicht strafbar.[47]
 
Sonstige europäische Länder
 
Albanien
 
Prostitution ist in Albanien verboten, allerdings ist dieser Staat ein wichtiges Herkunftsland für Opfer des Menschenhandels.
 
Belgien
 
Die Gegebenheiten sind hier ähnlich wie in den Niederlanden. In Belgien findet lediglich eine etwas stärkere Kontrolle der Prostitution und der Etablissements durch die Behörden statt.
 
Bosnien und Herzegowina
 
Prostitution ist in Bosnien und Herzegowina verboten, allerdings werden viele Frauen und Mädchen in die Zwangsprostitution gezwungen.
 
Bulgarien


Prostitution ist in Bulgarien illegal, wird aber von der Polizei zugelassen. [48] 1989 gab es 3149 polizeilich registrierte Prostituierte in Bulgarien; 2007 ist die Zahl fast doppelt so hoch.[49] Seit Anfang 2007 gibt es Diskussionen, ob Prostitution total verboten oder innerhalb eines rechtlich geregelten Rahmens begrenzt werden soll.[49][50] Die Mehrheit der Bulgaren ist allerdings gegen eine Legalisierung der Prostitution.[51]
Prostitution ist in Bulgarien illegal, wird aber von der Polizei zugelassen. [48] 1989 gab es 3149 polizeilich registrierte Prostituierte in Bulgarien; 2007 ist die Zahl fast doppelt so hoch.[49] Seit Anfang 2007 gibt es Diskussionen, ob Prostitution total verboten oder innerhalb eines rechtlich geregelten Rahmens begrenzt werden soll.[49][50] Die Mehrheit der Bulgaren ist allerdings gegen eine Legalisierung der Prostitution.[51]


Dänemark
===Dänemark===


Prostitution ist in Dänemark erlaubt und gesellschaftlich akzeptierter als in den anderen skandinavischen Ländern. Prostituierte dürfen jedoch nicht allein von sexuellen Dienstleistungen leben, sondern müssen noch ein weiteres Einkommen nachweisen.
Prostitution ist in Dänemark erlaubt und gesellschaftlich akzeptierter als in den anderen skandinavischen Ländern. Prostituierte dürfen jedoch nicht allein von sexuellen Dienstleistungen leben, sondern müssen noch ein weiteres Einkommen nachweisen.


Finnland
===Finnland===


Die Regierung Finnlands plante für 2006 ursprünglich ein Totalverbot der Prostitution mit Strafbarkeit der Freier nach schwedischem Vorbild. Da hierfür keine Mehrheit im Parlament in Sicht war, wurde am 21. Juni 2006 ein modifiziertes Gesetz erlassen. Demnach machen sich Freier lediglich strafbar, wenn sie Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen, die einen Zuhälter haben oder die Opfer von Menschenhandel sind. Der Strafrahmen für Freier liegt in diesem Fall bei Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verboten ist bereits seit längerem öffentliche Werbung für Prostitution und Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Gaststätten.
Die Regierung Finnlands plante für 2006 ursprünglich ein Totalverbot der Prostitution mit Strafbarkeit der Freier nach schwedischem Vorbild. Da hierfür keine Mehrheit im Parlament in Sicht war, wurde am 21. Juni 2006 ein modifiziertes Gesetz erlassen. Demnach machen sich Freier lediglich strafbar, wenn sie Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen, die einen Zuhälter haben oder die Opfer von Menschenhandel sind. Der Strafrahmen für Freier liegt in diesem Fall bei Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verboten ist bereits seit längerem öffentliche Werbung für Prostitution und Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Gaststätten.


Frankreich
===Frankreich===


Die Bordellkultur in Frankreich war weltberühmt. In allen französischen Kolonien war die Prostitution ein fester Bestandteil der französischen Lebensart, wie beispielsweise in New Orleans. Bordelle wie das One Two Two oder das Le Chabanais galten nicht nur als schlichte sexuelle Befriedigungsstätten, sondern als künstlerische und kulturelle Treffpunkte und während des Zweiten Weltkrieges als wichtige Stützpunkte und Unterschlüpfe der Résistance. Bordelle wurden allerdings in Frankreich 1946 durch ein von Christdemokraten und Kommunisten beschlossenes Gesetz („La loi Marthe Richard“) verboten. Prostitution an sich blieb weiterhin erlaubt und findet seitdem vor allem in den großen Städten als Straßenprostitution statt, daneben auch diskret in Hotels oder so genannten Anwerbelokalen, wo die Prostituierten wie normale Besucherinnen an der Theke sitzen und Interessenten anwerben. Seit Ende der 90er Jahre sind durch Gesetzgebung und kommunale Behörden immer stärker werdende Restriktionen gegen die Prostitution zu verzeichnen. „Aktives Anwerben“ (z. B. direktes Ansprechen) zur Kontaktaufnahme ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowohl für Prostituierte wie auch für Freier strafbar. Seit einer Gesetzesverschärfung von März 2003 („La loi Sarkozy“) können Prostituierte auch für „passives Anwerben“ (z. B. Anlächeln, Blickkontakt) mit zwei Monaten Gefängnis oder Geldstrafe bis 3.750 € bestraft werden. Freier wie Prostituierte werden im Zuge von Polizeikontrollen vermehrt wegen des Straftatbestandes „Sexueller Exhibitionismus“ angeklagt, zum Teil bis zu 15 Stunden inhaftiert und zu Geldstrafen verurteilt. Öffentlich diskutiert wird der Vorschlag, nach schwedischem Vorbild die Prostitution vollständig zu untersagen und ausschließlich die Freier zu bestrafen. Neben feministischen Gruppierungen wird diese Lösung vor allem sowohl von linksliberalen als auch von rechtskonservativen Kreisen vehement gefordert. Im Vorfeld der in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft bewegte sich am 30. Mai 2006 ein Demonstrationszug zur deutschen Botschaft in Paris. Die Teilnehmer übergaben Angestellten der Botschaft eine Liste mit 125.000 Unterschriften von Bürgern, die gegen die liberale deutsche Einstellung zur Prostitution protestierten. Die Ansicht, Prostitution sei „gegen die Menschenwürde“ und müsse somit abgeschafft werden, verbreitet sich offenbar immer weiter in der französischen Gesellschaft. Für 2007 hat die Sozialistische Partei einen Gesetzesentwurf zur grundsätzlichen Strafbarkeit der Freier („schwedisches Modell“) angekündigt.[52] Problematisch erscheint allerdings, dass durch die restriktive Haltung die Prostitution mehr in den anonymen Untergrund und ins Internet abgewandert ist, so dass sie und somit die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten nicht mehr wirklich kontrolliert werden kann.
Die Bordellkultur in Frankreich war weltberühmt. In allen französischen Kolonien war die Prostitution ein fester Bestandteil der französischen Lebensart, wie beispielsweise in New Orleans. Bordelle wie das One Two Two oder das Le Chabanais galten nicht nur als schlichte sexuelle Befriedigungsstätten, sondern als künstlerische und kulturelle Treffpunkte und während des Zweiten Weltkrieges als wichtige Stützpunkte und Unterschlüpfe der Résistance. Bordelle wurden allerdings in Frankreich 1946 durch ein von Christdemokraten und Kommunisten beschlossenes Gesetz („La loi Marthe Richard“) verboten. Prostitution an sich blieb weiterhin erlaubt und findet seitdem vor allem in den großen Städten als Straßenprostitution statt, daneben auch diskret in Hotels oder so genannten Anwerbelokalen, wo die Prostituierten wie normale Besucherinnen an der Theke sitzen und Interessenten anwerben. Seit Ende der 90er Jahre sind durch Gesetzgebung und kommunale Behörden immer stärker werdende Restriktionen gegen die Prostitution zu verzeichnen. „Aktives Anwerben“ (z. B. direktes Ansprechen) zur Kontaktaufnahme ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowohl für Prostituierte wie auch für Freier strafbar. Seit einer Gesetzesverschärfung von März 2003 („La loi Sarkozy“) können Prostituierte auch für „passives Anwerben“ (z. B. Anlächeln, Blickkontakt) mit zwei Monaten Gefängnis oder Geldstrafe bis 3.750 € bestraft werden. Freier wie Prostituierte werden im Zuge von Polizeikontrollen vermehrt wegen des Straftatbestandes „Sexueller Exhibitionismus“ angeklagt, zum Teil bis zu 15 Stunden inhaftiert und zu Geldstrafen verurteilt. Öffentlich diskutiert wird der Vorschlag, nach schwedischem Vorbild die Prostitution vollständig zu untersagen und ausschließlich die Freier zu bestrafen. Neben feministischen Gruppierungen wird diese Lösung vor allem sowohl von linksliberalen als auch von rechtskonservativen Kreisen vehement gefordert. Im Vorfeld der in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft bewegte sich am 30. Mai 2006 ein Demonstrationszug zur deutschen Botschaft in Paris. Die Teilnehmer übergaben Angestellten der Botschaft eine Liste mit 125.000 Unterschriften von Bürgern, die gegen die liberale deutsche Einstellung zur Prostitution protestierten. Die Ansicht, Prostitution sei „gegen die Menschenwürde“ und müsse somit abgeschafft werden, verbreitet sich offenbar immer weiter in der französischen Gesellschaft. Für 2007 hat die Sozialistische Partei einen Gesetzesentwurf zur grundsätzlichen Strafbarkeit der Freier („schwedisches Modell“) angekündigt.[52] Problematisch erscheint allerdings, dass durch die restriktive Haltung die Prostitution mehr in den anonymen Untergrund und ins Internet abgewandert ist, so dass sie und somit die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten nicht mehr wirklich kontrolliert werden kann.


Griechenland
==Irland (Republik)==
 
Griechenland hat eine liberale Gesetzgebung, die den Vorschriften von Deutschland, der Schweiz oder den Niederlanden in etwa ähnelt. Alle Prostituierten müssen sich behördlich registrieren und regelmäßig ärztlich untersuchen lassen.
 
Irland (Republik)


In der Republik Irland ist Sex gegen Entgelt strikt verboten und stellt für Freier wie für Prostituierte eine Straftat dar. Dennoch existiert hauptsächlich in Dublin eine Untergrund-Szene. Die Kontaktanbahnung findet diskret vor allem in Pubs statt.
In der Republik Irland ist Sex gegen Entgelt strikt verboten und stellt für Freier wie für Prostituierte eine Straftat dar. Dennoch existiert hauptsächlich in Dublin eine Untergrund-Szene. Die Kontaktanbahnung findet diskret vor allem in Pubs statt.


Island
==Island==
 
Mangels sichtbarer Prostitution wurde in Island bis Anfang der 1990er Jahren keine gesetzliche Regelung in diesem Bereich erlassen. In der Mitte dieses Jahrzehntes entstanden, vor allem in Reykjavík, zahlreiche Nachtclubs, in denen insbesondere Osteuropäerinnen als Bardamen, Tänzerinnen und Prostituierte arbeiten.


Die isländische Regierung sah sich gezwungen, diesen Bereich gesetzlich zu regeln, und führte 2005 zunächst ein restriktives Strafrecht in dieser Frage ein. Artikel 206 des isländischen Strafgesetzbuches (Almenn hegningarlög) besagte:
Mangels sichtbarer Prostitution wurde in Island bis Anfang der 1990er Jahren keine gesetzliche Regelung in diesem Bereich erlassen. In der Mitte dieses Jahrzehntes entstanden, vor allem in Reykjavík, zahlreiche Nachtclubs, in denen insbesondere Osteuropäerinnen als Bardamen, Tänzerinnen und Prostituierte arbeiten. Die isländische Regierung sah sich gezwungen, diesen Bereich gesetzlich zu regeln, und führte 2005 zunächst ein restriktives Strafrecht in dieser Frage ein. Artikel 206 des isländischen Strafgesetzbuches (Almenn hegningarlög) besagte:


"Jeder, der sich für seinen Lebensunterhalt der Prostitution bedient, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft."
"Jeder, der sich für seinen Lebensunterhalt der Prostitution bedient, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft."
Zeile 269: Zeile 149:
Gegner der Prostitution warfen der isländischen Regierung u. a. vor den Menschenhandel und Sextourismus damit eher zu fördern als einzuschränken.
Gegner der Prostitution warfen der isländischen Regierung u. a. vor den Menschenhandel und Sextourismus damit eher zu fördern als einzuschränken.


Italien
==Italien==


Nach einem totalen Verbot in der faschistischen Ära erlaubte Italien 1948 zunächst Bordelle. Mit Gesetz von 1958 mussten diese jedoch wieder geschlossen werden. Weiterhin bestehen blieb die Straßenprostitution, die sich vor allem auf Landstraßen am Rand größerer Städte abspielt. Erlaubt ist auch Wohnungsprostitution, sofern keine dritte Person ihre Wohnung zu solchen Zwecken zur Verfügung stellt. Verboten ist das direkte Ankobern von Kunden durch Prostituierte. Strafbar sind sexuelle Handlungen auf öffentlichem Grund und Boden (auch im Auto). In neuerer Zeit bereitet die immer größer werdende Zahl von illegalen Prostituierten aus Afrika und Osteuropa Probleme. Ein 2002 von Sozialministerin Livia Turco unterbreiteter Vorschlag, wieder staatlich kontrollierte Bordelle zuzulassen, um so dem unkontrollierbaren Straßenstrich die Grundlage zu entziehen, stieß bei Politikern und in der Öffentlichkeit überwiegend auf Ablehnung bis Empörung. Feministische Gruppierungen und einige katholische Bischöfe fordern indessen die Bestrafung der Freier nach schwedischem Vorbild.
Nach einem totalen Verbot in der faschistischen Ära erlaubte Italien 1948 zunächst Bordelle. Mit Gesetz von 1958 mussten diese jedoch wieder geschlossen werden. Weiterhin bestehen blieb die Straßenprostitution, die sich vor allem auf Landstraßen am Rand größerer Städte abspielt. Erlaubt ist auch Wohnungsprostitution, sofern keine dritte Person ihre Wohnung zu solchen Zwecken zur Verfügung stellt. Verboten ist das direkte Ankobern von Kunden durch Prostituierte. Strafbar sind sexuelle Handlungen auf öffentlichem Grund und Boden (auch im Auto). In neuerer Zeit bereitet die immer größer werdende Zahl von illegalen Prostituierten aus Afrika und Osteuropa Probleme. Ein 2002 von Sozialministerin Livia Turco unterbreiteter Vorschlag, wieder staatlich kontrollierte Bordelle zuzulassen, um so dem unkontrollierbaren Straßenstrich die Grundlage zu entziehen, stieß bei Politikern und in der Öffentlichkeit überwiegend auf Ablehnung bis Empörung. Feministische Gruppierungen und einige katholische Bischöfe fordern indessen die Bestrafung der Freier nach schwedischem Vorbild.


Luxemburg
==Niederlande==
 
In Luxemburg sind Bordelle verboten, Straßen- und Wohnungsprostitution dagegen gestattet.
 
Niederlande


Die Niederlande haben eine ähnlich liberale Prostitutionsgesetzgebung wie etwa Deutschland oder die Schweiz. Insbesondere in Großstädten gelten Rotlichtviertel auch als Touristenattraktionen (ganz besonders das Viertel Walletjes in Amsterdam). Typisch für die Rotlichtviertel in den Niederlanden (wie auch teilweise in Belgien) sind die Koberfenster.
Die Niederlande haben eine ähnlich liberale Prostitutionsgesetzgebung wie etwa Deutschland oder die Schweiz. Insbesondere in Großstädten gelten Rotlichtviertel auch als Touristenattraktionen (ganz besonders das Viertel Walletjes in Amsterdam). Typisch für die Rotlichtviertel in den Niederlanden (wie auch teilweise in Belgien) sind die Koberfenster.


Norwegen
==Norwegen==


Bereits 1884 wurden Bordelle in Norwegen verboten, 1893 hob man die Registrierungspflicht sowie die verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen für Prostituierte auf. Nicht verboten wurde Prostitution als solche. Seit 1995 ist es strafbar, Räume zum Zwecke der Prostitution zu vermieten. Illegal ist Straßenprostitution, diese kommt jedoch vor. Die meisten Anbieter/innen sexueller Dienstleistungen arbeiten in ihren eigenen Wohnungen und inserieren in Zeitschriften. Diese Vorgehensweise entspricht den (bisher noch geltenden) gesetzlichen Vorschriften. Frauen- und Sozialverbände forderten seit etwa 2000 verstärkt die Einführung des „schwedischen Modells“. Rückhalt in Teilen der Bevölkerung und in den politischen Parteien gewannen diese Forderungen durch einen Anstieg der Straßenprostitution in jüngster Zeit sowie durch Berichte über Menschenhandel. Im April 2007 kündigte die aus der sozialdemokratischen Arbeiterpartei, den Linkssozialisten und der Zentrumspartei bestehende Regierungskoalition einen Gesetzesentwurf an, der nach schwedischem Vorbild alle Freier mit Strafe bedroht, während Prostituierte selbst sich nicht strafbar machen. Auch die oppositionellen Christdemokraten signalisierten Zustimmung. Die neue Regelung, die von Teilen der Bevölkerung und selbst von einigen Koalitionspolitikern skeptisch betrachtet wird, soll voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Interessenvertretung der norwegischen Prostituierten Pion bemängelte, die Prostituierten würden dadurch in den Untergrund gedrängt und seien so gewalttätigen Freiern und anderen Gefahren schutzloser ausgeliefert als bisher.[54]
Bereits 1884 wurden Bordelle in Norwegen verboten, 1893 hob man die Registrierungspflicht sowie die verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen für Prostituierte auf. Nicht verboten wurde Prostitution als solche. Seit 1995 ist es strafbar, Räume zum Zwecke der Prostitution zu vermieten. Illegal ist Straßenprostitution, diese kommt jedoch vor. Die meisten Anbieter/innen sexueller Dienstleistungen arbeiten in ihren eigenen Wohnungen und inserieren in Zeitschriften. Diese Vorgehensweise entspricht den (bisher noch geltenden) gesetzlichen Vorschriften. Frauen- und Sozialverbände forderten seit etwa 2000 verstärkt die Einführung des „schwedischen Modells“. Rückhalt in Teilen der Bevölkerung und in den politischen Parteien gewannen diese Forderungen durch einen Anstieg der Straßenprostitution in jüngster Zeit sowie durch Berichte über Menschenhandel. Im April 2007 kündigte die aus der sozialdemokratischen Arbeiterpartei, den Linkssozialisten und der Zentrumspartei bestehende Regierungskoalition einen Gesetzesentwurf an, der nach schwedischem Vorbild alle Freier mit Strafe bedroht, während Prostituierte selbst sich nicht strafbar machen. Auch die oppositionellen Christdemokraten signalisierten Zustimmung. Die neue Regelung, die von Teilen der Bevölkerung und selbst von einigen Koalitionspolitikern skeptisch betrachtet wird, soll voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Interessenvertretung der norwegischen Prostituierten Pion bemängelte, die Prostituierten würden dadurch in den Untergrund gedrängt und seien so gewalttätigen Freiern und anderen Gefahren schutzloser ausgeliefert als bisher.[54]
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