Promotion
Begriff
Die Promotion (= Beförderung) steht am Abschluss eines Verfahrens, zu dem neben der Erstellung einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) auch eine mündliche Prüfung gehört (Rigorosum oder Disputation) und mündet in der Aushändigung einer Urkunde (Doktorurkunde), die demjenigen, der das Verfahren erfolgreich durchlaufen hat, die Berechtigung zur Führung des Doktortitels (z.B. Dr. med., Dr. jur., Dr. phil., Dr. rer. nat., Dr. rer.pol.) bescheinigt.
Bedeutung
Der Doktortitel ist ein immaterielles Gut, das als Mittel zur Erhöhung des gesellschaftlichen Ansehens ("soziales Kapital") und damit indirekt auch als Mittel zur Erzielung höherer Einkünfte ausgesprochen begehrt ist.
Kriminalität
Mit Kriminalität hängt die Promotion in zweierlei Hinsicht zusammen. Zum einen kann die Doktorarbeit über ein kriminologisches oder strafrechtliches Thema geschrieben werden. So schrieb z.B. der bekannte SPD-Politiker Peter Struck seine Dissertation an der Universität Hamburg (bei Rudolf Sieverts) über das Thema "
Links
- Doktorarbeiten von prominenten PolitikerInnen: Zeit Campus 04/2008,
- Struck, Peter: Jugenddelinquenz und Alkohol (Uni Hamburg).