Promotion: Unterschied zwischen den Versionen

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==Begriff==
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Die Promotion (= Beförderung) steht am Abschluss eines Verfahrens, zu dem neben der Erstellung einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) auch eine mündliche Prüfung gehört (Rigorosum oder Disputation). Das Verfahren endet mit dem Empfang einer Urkunde (Doktorurkunde), die demjenigen, der das Verfahren erfolgreich durchlaufen hat, die Berechtigung zur Führung des Doktortitels (z.B. Dr. med., Dr. jur., Dr. phil., Dr. rer. nat., Dr. rer.pol.) bescheinigt. Bevor es dazu kommen kann, muss die Doktorarbeit veröffentlicht worden sein - z.B. als Buch oder im Internet.
Die Promotion (= Beförderung) steht am Abschluss eines Verfahrens, zu dem neben der Erstellung einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) auch eine mündliche Prüfung gehört (Rigorosum oder Disputation). Das Verfahren endet mit dem Empfang einer Urkunde (Doktorurkunde), die demjenigen, der das Verfahren erfolgreich durchlaufen hat, die Berechtigung zur Führung des Doktortitels (z.B. Dr. med., Dr. jur., Dr. phil., Dr. rer. nat., Dr. rer.pol. ...) bescheinigt. Bevor es dazu kommen kann, muss die Doktorarbeit veröffentlicht worden sein - z.B. als Buch oder im Internet.


==Bedeutung==
==Bedeutung==
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