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(2) Man kann einen Doktortitel auch kaufen, ohne eine Dissertation zu schreiben. Firmen, die auf das Geltungsbedürfnis von Personen spekulieren und selbstgemachte Zertifikate von obskuren Akademien oder Universitäten im Ausland verkaufen, findet man u.U. im Internet oder in Kleinanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften. Der Preis für solche Doktortitel ist meist recht hoch, aber dieser Weg erspart natürlich auch ein langwieriges und kostenintensives Studium sowie den beträchtlichen Aufwand an Zeit und Geld, den eine reguläre Doktorarbeit mit sich bringt. Auch das ist strafbar.  
(2) Man kann einen Doktortitel auch kaufen, ohne eine Dissertation zu schreiben. Firmen, die auf das Geltungsbedürfnis von Personen spekulieren und selbstgemachte Zertifikate von obskuren Akademien oder Universitäten im Ausland verkaufen, findet man u.U. im Internet oder in Kleinanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften. Der Preis für solche Doktortitel ist meist recht hoch, aber dieser Weg erspart natürlich auch ein langwieriges und kostenintensives Studium sowie den beträchtlichen Aufwand an Zeit und Geld, den eine reguläre Doktorarbeit mit sich bringt. Auch das ist strafbar.  


(3) Man kann auch eine Doktorarbeit schreiben und bei einem ordentlichen Professor an einer regulären Universität unterbringen. Unter Umständen kann das für Vermittler, Interessenten und/oder Professoren strafbar sein.
(3) Man kann auch eine Doktorarbeit schreiben und bei einem ordentlichen Professor an einer regulären Universität unterbringen. Unter Umständen kann auch das für Vermittler, Interessenten und/oder Professoren strafbar sein, wenn dabei Geld fließt und Regeln verletzt oder umgangen werden.
   
   
*2008 verurteilte das Landgericht Hildesheim erst den Professor Thomas A. (Lehrstuhl für bürgerliches und internationales Privatrecht an der Leibniz-Universität Hannover) und dann den Geschäftsführer einer Beratungsfirma zu drei, bzw. dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Prof. Dr. Thomas A. hatte sich für Geld bereit erklärt, Personen zum Doktortitel zu verhelfen, die zum Promotionsverfahren nicht hätten zugelassen werden dürfen. Das Gericht legte ihm Bestechlichkeit in 68 Fällen zur Last. Er wurde vom Dienst suspendiert und verlor seinen Beamtenstatus. Er behielt nur seine Schulden aus einem ruinösen Hauskauf. Gegen ca. 80 Promovenden wird in diesem Kontext ebenfalls ermittelt. - Susanne Dreisbach (2008) schreibt zur Bedeutung dieses Prozesses: "Mehrere Millionen, so schätzen Experten, haben windige Geschäftsleute in Deutschland mit der Be­stechung korrupter Doktorväter sowie dem Verkauf von falschen Doktortiteln verdient. - Dass es dieser Branche jetzt an den Kragen gehen könnte, glaubt auch der Hannoveraner Ober­staatsanwalt Rainer Gundlach. 'Nachdem in diesem Verfahren erstmals die rechtliche Bewer­tung dieser Geschäfte als Be­stechung ausgesprochen worden ist, werden sich auch andere Staatsanwaltschaften und Polizei­dienststellen ermutigt fühlen, genauer nachzuforschen', sagt der Strafverfolger, der sicher ist, dass der Fall um Thomas A. eine kleine Lawine losgetreten hat."
*2008 verurteilte das Landgericht Hildesheim erst den Professor Thomas A. (Lehrstuhl für bürgerliches und internationales Privatrecht an der Leibniz-Universität Hannover) und dann den Geschäftsführer einer Beratungsfirma zu drei, bzw. dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Prof. Dr. Thomas A. hatte sich für Geld bereit erklärt, Personen zum Doktortitel zu verhelfen, die zum Promotionsverfahren nicht hätten zugelassen werden dürfen. Das Gericht legte ihm Bestechlichkeit in 68 Fällen zur Last. Er wurde vom Dienst suspendiert und verlor seinen Beamtenstatus. Er behielt nur seine Schulden aus einem ruinösen Hauskauf. Gegen ca. 80 Promovenden wird in diesem Kontext ebenfalls ermittelt. - Susanne Dreisbach (2008) schreibt zur Bedeutung dieses Prozesses: "Mehrere Millionen, so schätzen Experten, haben windige Geschäftsleute in Deutschland mit der Be­stechung korrupter Doktorväter sowie dem Verkauf von falschen Doktortiteln verdient. - Dass es dieser Branche jetzt an den Kragen gehen könnte, glaubt auch der Hannoveraner Ober­staatsanwalt Rainer Gundlach. 'Nachdem in diesem Verfahren erstmals die rechtliche Bewer­tung dieser Geschäfte als Be­stechung ausgesprochen worden ist, werden sich auch andere Staatsanwaltschaften und Polizei­dienststellen ermutigt fühlen, genauer nachzuforschen', sagt der Strafverfolger, der sicher ist, dass der Fall um Thomas A. eine kleine Lawine losgetreten hat."
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