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*2008 verurteilte das Landgericht Hildesheim erst den Professor Thomas A. (Lehrstuhl für bürgerliches und internationales Privatrecht an der Leibniz-Universität Hannover) und dann den Geschäftsführer einer Beratungsfirma zu drei, bzw. dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung.  
*2008 verurteilte das Landgericht Hildesheim erst den Professor Thomas A. (Lehrstuhl für bürgerliches und internationales Privatrecht an der Leibniz-Universität Hannover) und dann den Geschäftsführer einer Beratungsfirma zu drei, bzw. dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung.  
Prof. Dr. Thomas A. hatte sich für Geld bereit erklärt, Personen zum Doktortitel zu verhelfen, die zum Promotionsverfahren nicht hätten zugelassen werden dürfen. Das Gericht legte ihm Bestechlichkeit in 68 Fällen zur Last. Er wurde vom Dienst suspendiert und verlor seinen Beamtenstatus. Er behielt nur seine Schulden aus einem ruinösen Hauskauf. Gegen ca. 80 Promovenden wird in diesem Kontext ebenfalls ermittelt.  
Prof. Dr. Thomas A. hatte sich für Geld bereit erklärt, Personen zum Doktortitel zu verhelfen, die zum Promotionsverfahren nicht hätten zugelassen werden dürfen. Das Gericht legte ihm Bestechlichkeit in 68 Fällen zur Last. Er wurde vom Dienst suspendiert und verlor seinen Beamtenstatus. Er behielt nur seine Schulden aus einem ruinösen Hauskauf. Gegen ca. 80 Promovenden wird in diesem Kontext ebenfalls ermittelt. - Susanne Dreisbach (2008) schreibt zur Bedeutung dieses Prozesses: "Mehrere Millionen, so schätzen Experten, haben windige Geschäftsleute in Deutschland mit der Be­stechung korrupter Doktorväter sowie dem Verkauf von falschen Doktortiteln verdient. - Dass es dieser Branche jetzt an den Kragen gehen könnte, glaubt auch der Hannoveraner Ober­staatsanwalt Rainer Gundlach. 'Nachdem in diesem Verfahren erstmals die rechtliche Bewer­tung dieser Geschäfte als Be­stechung ausgesprochen worden ist, werden sich auch andere Staatsanwaltschaften und Polizei­dienststellen ermutigt fühlen, genauer nachzuforschen', sagt der Strafverfolger, der sicher ist, dass der Fall um Thomas A. eine kleine Lawine losgetreten hat."


Susanne Dreisbach (2008) schreibt zur Bedeutung dieses Prozesses: "Mehrere Millionen, so schätzen Experten, haben windige Geschäftsleute in Deutschland mit der Be­stechung korrupter Doktorväter sowie dem Verkauf von falschen Doktortiteln verdient. - Dass es dieser Branche jetzt an den Kragen gehen könnte, glaubt auch der Hannoveraner Ober­staatsanwalt Rainer Gundlach. 'Nachdem in diesem Verfahren erstmals die rechtliche Bewer­tung dieser Geschäfte als Be­stechung ausgesprochen worden ist, werden sich auch andere Staatsanwaltschaften und Polizei­dienststellen ermutigt fühlen, genauer nachzuforschen', sagt der Strafverfolger, der sicher ist, dass der Fall um Thomas A. eine kleine Lawine losgetreten hat."
*Im Juli 2008 verurteilte das Landgericht Hildesheim den Geschäftsführer des "Instituts für Wissenschaftsberatung" in Bergisch-Gladbach wegen des Handels mit Doktortiteln zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 75 000 Euro (gewerbsmäßige Bestechung). Er soll Prof. Dr. Thomas A. jeweils 2050 Euro gezahlt haben, damit dieser Kunden der „Wissenschaftsberatung“ zur Promotion zuließ, die in der Regel keine „voll­befrie­digende“ Note und vorweisen konnten und damit die Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion nicht erfüllten. Der Geschäftsführer, der nicht gewußt haben wollte, dass er sich mit seinem Verhalten strafbare machte (Verbotsirrtum) hatte von 853 000 Euro Einnahmen von den Promotionskandidaten im Fall des Professors in Hannover (Thomas A.) 131 000 Euro erhalten. Er machte geltend, dass ihn vier Juraprofessoren nicht auf die rechtliche Problematik hingewiesen hätten. Er hatte das Geld an die Ehefrau von A. überwiesen (seit der Änderung des Korruptionsparagraphen 1998 ist allerdings auch eine indirekte Zahlung strafbar).


Im Juli 2008 verurteilte das Landgericht Hildesheim den Geschäftsführer des "Instituts für Wissenschaftsberatung" in Bergisch-Gladbach wegen des Handels mit Doktortiteln zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 75 000 Euro (gewerbsmäßige Bestechung). Er soll Prof. Dr. Thomas A. jeweils 2050 Euro gezahlt haben, damit dieser Kunden der „Wissenschaftsberatung“ zur Promotion zuließ, die in der Regel keine „voll­befrie­digende“ Note und vorweisen konnten und damit die Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion nicht erfüllten. Der Geschäftsführer, der nicht gewußt haben wollte, dass er sich mit seinem Verhalten strafbare machte (Verbotsirrtum) hatte von 853 000 Euro Einnahmen von den Promotionskandidaten im Fall des Professors in Hannover (Thomas A.) 131 000 Euro erhalten. Er machte geltend, dass ihn vier Juraprofessoren nicht auf die rechtliche Problematik hingewiesen hätten. Er hatte das Geld an die Ehefrau von A. überwiesen (seit der Änderung des Korruptionsparagraphen 1998 ist allerdings auch eine indirekte Zahlung strafbar).
*Ermittelt wurde im Juli 2008 noch gegen weitere drei Juraprofessoren wegen "erleichterter Promotion" gegen Honorar. Der Dekan der Fakultät in Hannover und Dozenten aus Friedrichshafen und Freiburg standen ebenfalls im Verdacht der Vorteilsannahme. - In der FAZ (v. Lucius 2008) stand dazu: "Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte im März Aktenmaterial der Firma in Bergisch-Gladbach beschlagnahmen lassen. Die Polizei wertet es nun aus. Angeblich gibt es eine Liste mit vielen Namen von Hochschullehrern, die Geld für die Annahme von Doktoranden erhielten." Da auf der Internetseite des Instituts auch über die Rechtswissenschaften hinaus allerlei Angebote für andere Disziplinen zu finden sind, vermuten die Ermittler, dass die Angelegenheit noch weitere Kreise ziehen könnte. Immerhin wies das Institut selbst darauf hin, dass es seit 2000 bei der „legalen Realisierung“ von über 350 Promotionen geholfen habe und über mehr als 100 Kooperationspartner verfüge: "Wissenschaftler des Instituts seien als Gutachter an Promotionsverfahren beteiligt. Man helfe berufstätigen Promotionswilligen dabei, ein Thema auszuwählen sowie einen Doktorvater und Fakultäten ohne zusätzliche Eingangsprüfungen zu finden. Dazu kommt Hilfe bei der Materialbeschaffung und der 'Diskussion' von Entwürfen" (v. Lucius 2008).


Ermittelt wurde im Juli 2008 noch gegen weitere drei Juraprofessoren wegen "erleichterter Promotion" gegen Honorar. Der Dekan der Fakultät in Hannover und Dozenten aus Friedrichshafen und Freiburg standen ebenfalls im Verdacht der Vorteilsannahme.
*Ermittlungen richteten sich im Juli 2008 auch noch gegen einen zweiten hannoverschen Juraprofessor, einen beliebten, befähigten und als integer geltenden Zivilrechtler, der Anfang Juli sein Amt als Dekan der Fakultät niederlegte.
 
In der FAZ (v. Lucius 2008) stand dazu: "Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte im März Aktenmaterial der Firma in Bergisch-Gladbach beschlagnahmen lassen. Die Polizei wertet es nun aus. Angeblich gibt es eine Liste mit vielen Namen von Hochschullehrern, die Geld für die Annahme von Doktoranden erhielten." Da auf der Internetseite des Instituts auch über die Rechtswissenschaften hinaus allerlei Angebote für andere Disziplinen zu finden sind, vermuten die Ermittler, dass die Angelegenheit noch weitere Kreise ziehen könnte. Immerhin wies das Institut selbst darauf hin, dass es seit 2000 bei der „legalen Realisierung“ von über 350 Promotionen geholfen habe und über mehr als 100 Kooperationspartner verfüge: "Wissenschaftler des Instituts seien als Gutachter an Promotionsverfahren beteiligt. Man helfe berufstätigen Promotionswilligen dabei, ein Thema auszuwählen sowie einen Doktorvater und Fakultäten ohne zusätzliche Eingangsprüfungen zu finden. Dazu kommt Hilfe bei der Materialbeschaffung und der 'Diskussion' von Entwürfen" (v. Lucius 2008).
 
Ermittlungen richteten sich im Juli 2008 auch noch gegen einen zweiten hannoverschen Juraprofessor, einen beliebten, befähigten und als integer geltenden Zivilrechtler, der Anfang Juli sein Amt als Dekan der Fakultät niederlegte.


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