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Der Doktortitel ist ein begehrtes, aber knappes Gut: nicht alle, die daran interessiert sind, verfügen über die intellektuellen und/oder finanziellen Mittel, ein aufwendiges Studium erfolgreich abzuschließen und ein Doktorarbeitsthema hinreichend qualifiziert und erfolgreich zu bearbeiten.
Der Doktortitel ist ein begehrtes, aber knappes Gut: nicht alle, die daran interessiert sind, verfügen über die intellektuellen und/oder finanziellen Mittel, ein aufwendiges Studium erfolgreich abzuschließen und ein Doktorarbeitsthema hinreichend qualifiziert und erfolgreich zu bearbeiten.
Wer gleichwohl einen Doktortitel führen will, kann sich ohne großen Aufwand einfach die entsprechenden Visitenkarten drucken und sich z.B. in öffentlichen Datensammlungen wie etwa dem örtlichen Telefonbuch als "Dr." eintragen lassen. Ein solches hochstaplerisches Vorgehen ist allerdings strafbar. In Deutschland droht § 132a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (oder Geldstrafe) an.


Strafbar ist es in aller Regel allerdings auch, wenn man sich einen Doktortitel - angeregt durch eine entsprechende Kleinanzeige in einer Zeitschrift oder im Internet - mehr oder weniger umstandslos gegen eine "Gebühr" kauft. Meist handelt es sich um Firmen, die auf das Geltungsbedürfnis von Personen spekulieren und selbstgemachte Zertifikate von obskuren Akademien oder Universitäten im Ausland anbieten. Der Preis für solche Doktortitel ist meist recht hoch, aber dieser Weg erspart natürlich auch ein langwieriges und kostenintensives Studium sowie den beträchtlichen Aufwand an Zeit und Geld, den eine reguläre Doktorarbeit mit sich bringt.
Wer gleichwohl einen Doktortitel führen will, kann das tun:


Strafbare Handlungen können allerdings auch vorliegen, wenn tatsächlich schriftliche Arbeiten angefertigt und bei ordentlichen Professoren anerkannter Universitäten als Dissertationen eingereicht werden. Wer sich dann strafbar machen kann, sind (vor allem) die Vermittler zwischen Interessenten und Professoren sowie die Hochschullehrer selbst.
(1) Eine Möglichkeit besteht darin, sich ohne großen Aufwand einfach die entsprechenden Visitenkarten zu drucken und sich z.B. in öffentlichen Datensammlungen wie etwa dem örtlichen Telefonbuch als "Dr." eintragen zu lassen.
Ein solches hochstaplerisches Vorgehen ist strafbar. In Deutschland droht § 132a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
 
(2) Man kann einen Doktortitel auch kaufen, ohne eine Dissertation zu schreiben. Firmen, die auf das Geltungsbedürfnis von Personen spekulieren und selbstgemachte Zertifikate von obskuren Akademien oder Universitäten im Ausland verkaufen, findet man u.U. im Internet oder in Kleinanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften. Der Preis für solche Doktortitel ist meist recht hoch, aber dieser Weg erspart natürlich auch ein langwieriges und kostenintensives Studium sowie den beträchtlichen Aufwand an Zeit und Geld, den eine reguläre Doktorarbeit mit sich bringt. Auch das ist strafbar.
 
(3) Man kann auch eine Doktorarbeit schreiben und bei einem ordentlichen Professor an einer regulären Universität unterbringen. Das kann unter Umständen auch strafbar sein. Strafbare Handlungen können allerdings auch vorliegen, wenn tatsächlich schriftliche Arbeiten angefertigt und bei ordentlichen Professoren anerkannter Universitäten als Dissertationen eingereicht werden. Wer sich dann strafbar machen kann, sind (vor allem) die Vermittler zwischen Interessenten und Professoren sowie die Hochschullehrer selbst.


Im Juli 2008 verurteilte das Landgericht Hildesheim den Geschäftsführer des "Instituts für Wissenschaftsberatung" in Bergisch-Gladbach wegen des Handels mit Doktortiteln zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 75 000 Euro (gewerbsmäßige Bestechung). Der Verurteilte hatte Juristen an einen hannoverschen Juraprofessor, der wegen desselben Tatkomplexes schon vorher zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, zur Promotion vermittelt. Der Geschäftsführer, der nicht gewußt haben wollte, dass er sich mit seinem Verhalten strafbare machte (Verbotsirrtum) hatte von 853 000 Euro Einnahmen von den Promotionskandidaten im Fall des Professors in Hannover (Thomas A.) 131 000 Euro erhalten. Er machte geltend, dass ihn vier Juraprofessoren nicht auf die rechtliche Problematik hingewiesen hätten. Er hatte das Geld an die Ehefrau von A. überwiesen (seit der Änderung des Korruptionsparagraphen 1998 ist allerdings auch eine indirekte Zahlung strafbar).
Im Juli 2008 verurteilte das Landgericht Hildesheim den Geschäftsführer des "Instituts für Wissenschaftsberatung" in Bergisch-Gladbach wegen des Handels mit Doktortiteln zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 75 000 Euro (gewerbsmäßige Bestechung). Der Verurteilte hatte Juristen an einen hannoverschen Juraprofessor, der wegen desselben Tatkomplexes schon vorher zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, zur Promotion vermittelt. Der Geschäftsführer, der nicht gewußt haben wollte, dass er sich mit seinem Verhalten strafbare machte (Verbotsirrtum) hatte von 853 000 Euro Einnahmen von den Promotionskandidaten im Fall des Professors in Hannover (Thomas A.) 131 000 Euro erhalten. Er machte geltend, dass ihn vier Juraprofessoren nicht auf die rechtliche Problematik hingewiesen hätten. Er hatte das Geld an die Ehefrau von A. überwiesen (seit der Änderung des Korruptionsparagraphen 1998 ist allerdings auch eine indirekte Zahlung strafbar).
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*Bundesministerium der Justiz, § 132a StGB: http://www.bundesrecht.juris.de/stgb/__132a.html
*Bundesministerium der Justiz, § 132a StGB: http://www.bundesrecht.juris.de/stgb/__132a.html
*Doktorarbeiten von prominenten PolitikerInnen: [http://www.zeit.de/online/2008/29/bg-doktorarbeiten Zeit Campus 04/2008],<br>
*Doktorarbeiten von prominenten PolitikerInnen: [http://www.zeit.de/online/2008/29/bg-doktorarbeiten Zeit Campus 04/2008],<br>
*Dreisbach, Susanne (2008) Promotion durch Bestechung. Focus. 13.04.2008 am 17.07.08 aufgerufen unter: http://www.focus.de/wissen/campus/tid-9548/skandal-promotion-durch-bestechung_aid_269392.html
*Struck, Peter: [http://www.zeit.de/online/2008/29/bg-doktorarbeiten?4 Jugenddelinquenz und Alkohol] (Uni Hamburg).
*Struck, Peter: [http://www.zeit.de/online/2008/29/bg-doktorarbeiten?4 Jugenddelinquenz und Alkohol] (Uni Hamburg).
*von Lucius, Robert (2008) Haftstrafe für den Leiter einer "Promotionsfabrik", FAZ 14.07.08 (aufgerufen am 17.07.08 unter: http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~EEF633135CB89453BAD6014F720375DC6~ATpl~Ecommon~Scontent.html
*von Lucius, Robert (2008) Haftstrafe für den Leiter einer "Promotionsfabrik", FAZ 14.07.08 (aufgerufen am 17.07.08 unter: http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~EEF633135CB89453BAD6014F720375DC6~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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