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Strafbare Handlungen können allerdings auch vorliegen, wenn tatsächlich schriftliche Arbeiten angefertigt und bei ordentlichen Professoren anerkannter Universitäten als Dissertationen eingereicht werden. Wer sich dann strafbar machen kann, sind (vor allem) die Vermittler zwischen Interessenten und Professoren sowie die Hochschullehrer selbst. | Strafbare Handlungen können allerdings auch vorliegen, wenn tatsächlich schriftliche Arbeiten angefertigt und bei ordentlichen Professoren anerkannter Universitäten als Dissertationen eingereicht werden. Wer sich dann strafbar machen kann, sind (vor allem) die Vermittler zwischen Interessenten und Professoren sowie die Hochschullehrer selbst. | ||
Im Juli 2008 verurteilte das Landgericht Hildesheim den Geschäftsführer | Im Juli 2008 verurteilte das Landgericht Hildesheim den Geschäftsführer des "Instituts für Wissenschaftsberatung" in Bergisch-Gladbach wegen des Handels mit Doktortiteln zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 75 000 Euro (gewerbsmäßige Bestechung). Der Verurteilte hatte Juristen an einen hannoverschen Juraprofessor, der wegen desselben Tatkomplexes schon vorher zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, zur Promotion vermittelt. Der Geschäftsführer, der nicht gewußt haben wollte, dass er sich mit seinem Verhalten strafbare machte (Verbotsirrtum) hatte von 853 000 Euro Einnahmen von den Promotionskandidaten im Fall des Professors in Hannover (Thomas A.) 131 000 Euro erhalten. Er machte geltend, dass ihn vier Juraprofessoren nicht auf die rechtliche Problematik hingewiesen hätten. Er hatte das Geld an die Ehefrau von A. überwiesen (seit der Änderung des Korruptionsparagraphen 1998 ist allerdings auch eine indirekte Zahlung strafbar). | ||
Ermittelt wurde im Juli 2008 noch gegen weitere drei Juraprofessoren wegen "erleichterter Promotion" gegen Honorar. Der Dekan der Fakultät in Hannover und Dozenten aus Friedrichshafen und Freiburg standen ebenfalls im Verdacht der Vorteilsannahme. | |||
In der FAZ (v. Lucius 2008) stand dazu: "Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte im März Aktenmaterial der Firma in Bergisch-Gladbach beschlagnahmen lassen. Die Polizei wertet es nun aus. Angeblich gibt es eine Liste mit vielen Namen von Hochschullehrern, die Geld für die Annahme von Doktoranden erhielten." Da auf der Internetseite des Instituts auch über die Rechtswissenschaften hinaus allerlei Angebote für andere Disziplinen zu finden sind, vermuten die Ermittler, dass die Angelegenheit noch weitere Kreise ziehen könnte. Immerhin wies das Institut selbst darauf hin, dass es seit 2000 bei der „legalen Realisierung“ von über 350 Promotionen geholfen habe und über mehr als 100 Kooperationspartner verfüge: "Wissenschaftler des Instituts seien als Gutachter an Promotionsverfahren beteiligt. Man helfe berufstätigen Promotionswilligen dabei, ein Thema auszuwählen sowie einen Doktorvater und Fakultäten ohne zusätzliche Eingangsprüfungen zu finden. Dazu kommt Hilfe bei der Materialbeschaffung und der 'Diskussion' von Entwürfen" (v. Lucius 2008). | |||
Ermittlungen richteten sich im Juli 2008 auch noch gegen einen zweiten hannoverschen Juraprofessor, einen beliebten, befähigten und als integer geltenden Zivilrechtler, der Anfang Juli sein Amt als Dekan der Fakultät niederlegte. | |||
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