Prohibition: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Prohibition''' bezeichnet man im Allgemeinen ein staatliches Verbot von Substanzen mit psychoaktiver Wirkung (Drogen), wie z.B. [[Alkohol]], Tabak und Marihuana.  
Als '''Prohibition''' bezeichnet man im Allgemeinen ein staatliches Verbot von Substanzen mit psychoaktiver Wirkung (Drogen), wie z.B. Alkohol, Tabak und Marihuana.  
Die Ziele der Prohibition können religiöser, politischer, wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Natur sein. Sie steht dabei stets im  
Die Ziele der Prohibition können religiöser, politischer, wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Natur sein. Sie steht dabei stets im  
Konflikt mit den verfassungsgemäß garantierten Freiheits- und Persönlichkeitsrechten des Einzelnen.
Konflikt mit den verfassungsgemäß garantierten Freiheits- und Persönlichkeitsrechten des Einzelnen.
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Je länger das Verbot einer Substanz besteht, umso besser organsiert ist der Schwarzmarkthandel mit dem Produkt. Daher wird es schwerer für die Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden einen Einblick in diese kartellähnlichen Ringe zu erlangen, das Dunkelfeld vergrößert sich.  
Je länger das Verbot einer Substanz besteht, umso besser organsiert ist der Schwarzmarkthandel mit dem Produkt. Daher wird es schwerer für die Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden einen Einblick in diese kartellähnlichen Ringe zu erlangen, das Dunkelfeld vergrößert sich.  


Im gesamten Prozess der Entstehung eines Schwarzmarktes kommt auch  das „Eiserne Gesetz der Prohibition“ zum Tragen. . Die Kernaussage dieses Gesetzes lautet: „ […] the harder the enforcement, the harder the drugs" (Cowan 1986: 26). Cowan geht davon aus, dass das Verbot eines Angebots einer Substanz seine eigenen Substitute schafft. Diese Ausweichprodukte sind in der Regel jedoch schädlicher als die vom Verbot betroffenen Substanzen.  
Im gesamten Prozess der Entstehung eines Schwarzmarktes kommt auch  das „Eiserne Gesetz der Prohibition“ zum Tragen. Die Kernaussage dieses Gesetzes lautet: „ […] the harder the enforcement, the harder the drugs" (Cowan 1986: 26). Cowan geht davon aus, dass das Verbot eines Angebots einer Substanz seine eigenen Substitute schafft. Diese Ausweichprodukte sind in der Regel jedoch schädlicher als die vom Verbot betroffenen Substanzen.  
Zwar werden die angewendeten Produktionsarten immer effektiver, aber in Folge des Verbots auch kostspieliger. Durch den immer noch hohen Bedarf, die aus dem Verbot resultierende Verringerung des Angebots und der damit verbundenen Preissteigerung entsteht mehr und mehr ein Bedarf nach preiswerteren mindestens ebenso wirksamen Substituten. Dies erklärt den steigenden Konsum von Schnaps, auf der anderen Seite den sinkenden Konsum von Wein und Bier zu Zeiten der Prohibition in den USA (vgl. Welskopp 2010: 139f.). Ferner kann auch der Konsum von immer „dreckigerem“ Heroin als Folge der Prohibition angesehen werden. Denn mit der Produktqualität driftet auch die soziale Schere  weiter auseinander. Nur noch Besserverdiener leisten sich die teuren Produkte mit Standardqualität. Da bereits die normale Qualität des Produkts preislich enorm gestiegen ist, können die Geringverdiener nur Produkte mit einer äußerst geringen Qualität der verbotenen Substanz erwerben. Infolge des Konsums derart schlechter Produkte entstehen zumeist schwere gesundheitsschädliche Schäden bei den Konsumenten. Dieser Sachverhalt dient den Befürwortern des Verbots meist zusätzlich als Argument dafür, wie schädlich der Konsum dieser Substanz ist.
Zwar werden die angewendeten Produktionsarten immer effektiver, aber in Folge des Verbots auch kostspieliger. Durch den immer noch hohen Bedarf, die aus dem Verbot resultierende Verringerung des Angebots und der damit verbundenen Preissteigerung entsteht mehr und mehr ein Bedarf nach preiswerteren mindestens ebenso wirksamen Substituten. Dies erklärt den steigenden Konsum von Schnaps, auf der anderen Seite den sinkenden Konsum von Wein und Bier zu Zeiten der Prohibition in den USA (vgl. Welskopp 2010: 139f.). Ferner kann auch der Konsum von immer „dreckigerem“ Heroin als Folge der Prohibition angesehen werden. Denn mit der Produktqualität driftet auch die soziale Schere  weiter auseinander. Nur noch Besserverdiener leisten sich die teuren Produkte mit Standardqualität. Da bereits die normale Qualität des Produkts preislich enorm gestiegen ist, können die Geringverdiener nur Produkte mit einer äußerst geringen Qualität der verbotenen Substanz erwerben. Infolge des Konsums derart schlechter Produkte entstehen zumeist schwere gesundheitsschädliche Schäden bei den Konsumenten. Dieser Sachverhalt dient den Befürwortern des Verbots meist zusätzlich als Argument dafür, wie schädlich der Konsum dieser Substanz ist.


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Neben diesen Positiven überwiegt die Zahl der negativen Folgen. Ein globales Problem ist der durch staatliche Prohibition verringerte Import des jeweiligen Staates zu den Exportnationen. Ein Beispiel dafür stellt Norwegen dar. Durch die Alkoholprohibition reduzierte sich der Export der sogenannten „Weinnationen“ (Spanien, Portugal, Frankreich) nach Norwegen auf „0“. Um Norwegen zur Aufhebung der Prohibition zu bewegen, schränkten diese Staaten den Fischimport aus Norwegen ein bzw. schafften ihn ab (vgl. Johanson 2013: 48). Eine komplett gegensätzliche Auswirkung entwickelte sich zwischen den USA und Kanada. Über die sogenannte „Rum Row“ (Schnapsstraße) wurde Alkohol von Kanada oder Mexico in die Vereinigten Staaten importiert. Dieser Zuwachs zeigt sich deutlich am Wert der kanadischen Alkoholexporte, der von  ca. 1 Million US-Dollar (1920) auf ca. 33 Millionen US-Dollar (1929) anstieg (vgl. Schmölders 1930: 199). Deutlich wird, dass die Prohibition zu einer Veränderung der Beziehung zwischen dem Prohibitionsland und seinen Ex-/Importnationen führt. Ein innerstaatliches Problem, welches mit jedem Substanzverbot einher geht, ist dass der Steuereinnahmen. Alle Produkte, die in der Schattenwirtschaft produziert und gehandelt werden, unterliegen nicht dem Fiskus des Staates. So entsteht dem Staat im Falle einer Totalprohibition ein Totalverlust an Steuern. Ein Beispiel stellt das Verbot von Marihuana in Deutschland dar. Durch das unter Strafe stellen des Besitzes geringster Mengen Marihuana fällt der Profit des Handels zu 100% in den Schwarzmarkt, der das entsprechende Risiko der Strafverfolgung mit einer „Risikorendite“ ausgleicht.
Neben diesen Positiven überwiegt die Zahl der negativen Folgen. Ein globales Problem ist der durch staatliche Prohibition verringerte Import des jeweiligen Staates zu den Exportnationen. Ein Beispiel dafür stellt Norwegen dar. Durch die Alkoholprohibition reduzierte sich der Export der sogenannten „Weinnationen“ (Spanien, Portugal, Frankreich) nach Norwegen auf „0“. Um Norwegen zur Aufhebung der Prohibition zu bewegen, schränkten diese Staaten den Fischimport aus Norwegen ein bzw. schafften ihn ab (vgl. Johanson 2013: 48). Eine komplett gegensätzliche Auswirkung entwickelte sich zwischen den USA und Kanada. Über die sogenannte „Rum Row“ (Schnapsstraße) wurde Alkohol von Kanada oder Mexico in die Vereinigten Staaten importiert. Dieser Zuwachs zeigt sich deutlich am Wert der kanadischen Alkoholexporte, der von  ca. 1 Million US-Dollar (1920) auf ca. 33 Millionen US-Dollar (1929) anstieg (vgl. Schmölders 1930: 199). Deutlich wird, dass die Prohibition zu einer Veränderung der Beziehung zwischen dem Prohibitionsland und seinen Ex-/Importnationen führt. Ein innerstaatliches Problem, welches mit jedem Substanzverbot einher geht, ist dass der Steuereinnahmen. Alle Produkte, die in der Schattenwirtschaft produziert und gehandelt werden, unterliegen nicht dem Fiskus des Staates. So entsteht dem Staat im Falle einer Totalprohibition ein Totalverlust an Steuern. Ein Beispiel stellt das Verbot von Marihuana in Deutschland dar. Durch das unter Strafe stellen des Besitzes geringster Mengen Marihuana fällt der Profit des Handels zu 100% in den Schwarzmarkt, der das entsprechende Risiko der Strafverfolgung mit einer „Risikorendite“ ausgleicht.


=== Kriminologische Brücke===
=== Kriminologische Relevanz===
Somit gilt es, aus politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht jede Form der Einschränkung einer Substanz hinsichtlich der Arten und Bedingungen der Produktion, dem Wert des illegalen Handelns und vor allem dem Effekt der Einschränkung auf das Individuum und die Gesellschaft genau zu überprüfen (vgl. Blocker 2006: 241). Diese Überprüfung stellt sich jedoch aus kriminologischer Sicht als äußerst schwierig dar. Zum einen beruhen die meisten Statistiken mit denen der Effekt einer Prohibition untersucht werden kann auf Hellfelddaten wie der PKS. Zum anderen sind Delikte, die im Zusammenhang mit dem Verbot einer Substanz begangen werden „reine“ Kontrolldelikte, deren Zahl innerhalb einer Hellfeldstatistik steigt, je stärker der Strafverfolgungsdruck seitens des Staates ist. Eine klare Aussage über Nutzen und Schaden eines staatlichen Verbots bedarf in jedem Falle einer Einzelfalluntersuchung.
Somit gilt es, aus politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht jede Form der Einschränkung einer Substanz hinsichtlich der Arten und Bedingungen der Produktion, dem Wert des illegalen Handelns und vor allem dem Effekt der Einschränkung auf das Individuum und die Gesellschaft genau zu überprüfen (vgl. Blocker 2006: 241). Diese Überprüfung stellt sich jedoch aus kriminologischer Sicht als äußerst schwierig dar. Zum einen beruhen die meisten Statistiken mit denen der Effekt einer Prohibition untersucht werden kann auf Hellfelddaten wie der PKS. Zum anderen sind Delikte, die im Zusammenhang mit dem Verbot einer Substanz begangen werden „reine“ Kontrolldelikte, deren Zahl innerhalb einer Hellfeldstatistik steigt, je stärker der Strafverfolgungsdruck seitens des Staates ist. Eine klare Aussage über Nutzen und Schaden eines staatlichen Verbots bedarf in jedem Falle einer Einzelfalluntersuchung.


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