Prohibition

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Begriff

Das Wort Prohibition [pʀohibiˈʦi̯oːn; vom lat. prohibere: verbieten, verhindern] besitzt ein großes Bedeutungsspektrum (Berner 2006:3). Es reicht von der Gleichsetzung mit dem nordamerikanischen Alkoholverbot (1920-1933) bis hin zur Bezeichnung beliebiger (gesetzlicher) Verbote überhaupt.

Im Deutschen wird der Begriff der Prohibition oft mit dem Verbot von Alkohol gleichgesetzt. Eine Google-Eingabe von "Prohibition" in Deutschland ergab am 22.11.2016 die Definition: "ein gesetzliches Verbot, Alkohol herzustellen und zu verkaufen." Gelegentlich wird auch in Bezug auf das Verbot illegaler Drogen wie Cannabis oder Kokain von einer "Drogenprohibition" gesprochen.
Im englischen Sprachraum bezeichnet "prohibition":
  1. the act of prohibiting
  2. the legal prohibiting of the manufacture and sale of alcoholic drinks for common consumption.
  3. (often initial capital letter) the period (1920–33) when the Eighteenth Amendment was in force and alcoholic beverages could not legally be manufactured, transported, or sold in the U.S.
  4. a law or decree that forbids.


Absolute und relative Prohibition

Zu unterscheiden ist zwischen absoluten und relativen Prohibitionen.

Absolute Prohibitionen betreffen "behaviours which are enjoined under any circumstances", wie z.B. die Folter:

"The prohibition of torture and inhuman treatment or punishment is an absolute], non-derogable guarantee and applies with full force in all circumstances, including wartime, terrorist attacks and times of national emergency. Therefore, in international law the prohibition of torture is also described as a peremptory norm of international law, or jus cogens, analogously to the prohibition of genocide, the prohibition of slavery and the 'no punishment without law' principle of criminal law."

Eine absolute Prohibition bedeutet in Bezug auf Drogen wie etwa Marihuana, dass auch keine Ausnahmen für medizinische Zwecke gemacht werden. So hieß es am 14.11.2016 in den weednews, dass es nach den letzten Abstimmungen nur noch sechs US-Bundesstaaten gebe, die noch ein eine absolute Marihuana-Prohibition hätten:

“There are only six states remaining that have absolute marijuana prohibition – no legal, no medical, no CBD oil. All forms of cannabis are illegal for anybody to use for any reason. They are Idaho, South Dakota, Nebraska, Kansas, Indiana, and West Virginia.”

Im Gegensatz zu den (eher seltenen) absoluten Prohibitionen handelt es sich bei relativen Prohibitionen um sog. Verbote mit Erlaubnisvorbehalt (ban with permit reservation; prohibition with the reservation of permission; prohibited unless authorized), durch die ein potentiell gefährliches Verhalten präventiv verboten wird, das generelle Verbot seinerseits aber für den Einzelfall nach behördlicher Prüfung aufgehoben werden kann.

Relative Prohibitionen eröffnen also die Möglichkeit von Ausnahme-Erlaubnissen für bestimmte Zwecke und unter außergewöhnlichen Umständen, d.h. "they may be qualified by reference to extenuating circumstances. In this case, an otherwise impermissible behaviour becomes permissible if given circumstances occur."

Ist ein Verhalten hingegen grundsätzlich erlaubt, aber unter bestimmten Umständen eingeschränkt oder verboten, so handelt es sich nicht mehr um eine Prohibition, sondern um eine Regulation, die rechtlich als Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt strukturiert ist, also als ein permit with ban reservation, bzw. eine permission with the reservation of prohibition.

Prohibitionsregime

Regime

Ein Regime besteht laut Stephen D. Krasner (Structural Causes and Regime Consequences: Regimes as Intervening Variables. In: International Organization, Vol. 36, 2, 1982, S. 185–205) aus

implicit or explicit principles, norms, rules, and decision-making procedures around which actors’ expectations converge in a given area of international relations. Principles are beliefs of fact, causation, and rectitude. Norms are standards of behavior defined in terms of rights and obligations. Rules are specific prescriptions or proscriptions for action. Decision-making procedures are prevailing practices for making and implementing collective choice.

Das heißt, es bedarf viererlei Ingredienzien:

Prinzipien (gemeinsame Grundannahmen), Normen (Allgemeine Verhaltensstandards), Regeln (Spezifische Verhaltensvorschriften) und Verfahren (Konkrete, gemeinsam verabredete Prozeduren).

Prohibitionsregime

Ein Prohibitionsregime dient dem prinzipiellen oder eingeschränkten Verbot von Tätigkeiten oder Objekten.

Global Prohibition Regime

Ein globales Prohibitionsregime (Nadelmann 1990) intendiert eine weltweite Beteiligung zur Lösung weltweiter Probleme (Schutz von Menschenrechten, Artenschutz, Klimaschutz).

Nadelman, Ethan A.. Global Prohibition Regimes: The Evolution of Norms in International Society. International Organization 44 (Autumn 1990): 479-526.

“This article (about global prohibition regimes) analyzes how and why particular norms have evolved into global prohibition regimes and why they have proven more or less successful in suppressing deviant activities” (479-80).

“It is true that international regimes tend to reflect the economic and political interests of the dominant members of international society. But it is also true…that moral and emotional factors related to neither political nor economic advantage but instead involving religious beliefs, humanitarian sentiments, faith in universalism, compassion, conscience, paternalism, fear, prejudice, and the compulsion to proselytize can and do play important roles in the creation and the evolution of international regimes” (480).

Certain things are globally recognized as being illegitimate: rape, incest, violating sovereignty to catch criminals, human sacrifice and cannibalism, for example. The question posed by Nadelman is why do some prohibition regimes become global in scale (482)?

“Most global prohibition regimes, including those targeted against piracy, slavery, and drug trafficking, evidence a common evolutionary pattern consisting of four or five stages. During the first stage, most societies regard the targeted activity as entirely legitimate under certain conditions and with respect to certain groups of people; states often are the principal protagonists and abettors of the activity…During the second stage, the activity is redefined as a problem and as an evil—generally by international legal scholars, religious groups, and other moral entrepreneurs—and explicit government involvement in the activity is gradually delegitimized…During the third stage, regime proponents begin to agitate actively for the suppression and criminalization of the activity by all states and the formation of international conventions…If the efforts of the regime proponents prove successful, a fourth stage begins. During this stage, the activity becomes the subject of criminal laws and police action throughout much of the world, and international institutions and conventions emerge to play a coordinating role…In some cases, a fifth stage is attained, during which the incidence of the proscribed activity is greatly reduced, persisting only on a small scale and in obscure locations” (494-5).

“Success in attaining the fifth stage of regime development has thus come to depend primarily on the nature of the criminal activity and its susceptibility to criminal justice measures, both of which can be strongly influenced over time by technological developments” (486).

Nadelman then examines piracy, slavery, criminals in other sovereign territories, drug trafficking, prostitution and the killing of whales and elephants.

“Norms that evolve into global prohibition regimes typically have two features in common: they mirror the criminal laws of states that have dominated global society to date…, and they target criminal activities that in one way or another transcend national borders” (524).

Global prohibition regimes can be greatly undermined by states that choose not to conform. One of the great challenges for these regimes is whether or not non-conformist states can be made to fall in line.

Prohibitionsgesetze sollen Personen von etwas fernhalten. Allerdings sind sie meist relativ. Das heißt, es gibt die Möglichkeit von Ausnahme-Genehmigungen für bestimmte Zwecke. So war es auch während der Alkohol-Prohibition in den USA möglich, sich von Ärzten [https://prohibition.osu.edu/american-prohibition-1920/medicinal-alcohol medizinischen Alkohol verschreiben zu lassen.

Alkoholprohibition in den USA

Paradebeispiel für eine Alkoholprohibition sind die USA. Darüber wird gelegentlich vergessen, dass die USA nicht allein standen. Zwar entschieden sich Kanada, Neuseeland, Großbritannien, Australien und Schweden, die einer Prohibition recht nahe kamen, schließlich für moderatere Lösungen (Dosti/Dupré 2012: 498), doch kam es zu echten Alkoholprohibitionen u.a. in Norwegen (1916- 1927), Russland, bzw. UdSSR (1914-1925) und Finnland (1917-1932).


Entstehungszusammenhang

Mehrere geschichtliche Hintergründe führten zu einem Zuwachs des Alkoholkonsums, vor allem in großen Teilen Nordamerikas. Deutsche Einwanderer brachten Mitte des 19. Jahrhunderts (als Folge der Wirtschaftskrise in Deutschland) die Bierbraukunst mit in die Vereinigten Staaten. Durch die neuen Möglichkeiten der Kühlung und Lagerung von Alkoholprodukten waren diese länger haltbar und konnten in größeren Mengen produziert werden. Durch ein inzwischen gut ausgebautes Eisenbahnnetz wurde es möglich diese schneller und sicherer durch das gesamte Land zu versenden. Der so entstandene höhere Bedarf beförderte das Entstehen weiterer leistungsfähiger Manufakturen, die sich stets neuester Produktionsmethoden bedienten. Dadurch wurde die Qualität der Produkte besser und der Preis durch eine bedarfsorientierte Massenproduktion trotzdem geringer. In den darauf folgenden Jahren bis 1905 stieg die Menge des Pro-Kopf-Verbrauchs an reinem Alkohol jährlich um bis zu 75 Litern an (vgl. Warburton 1932:24ff.).

Anti-Saloon-Liga

1893 formierte sich eine kleine Gruppierung von Frauen, der es nach kurzer Zeit gelang einen Großteil der amerikanischen Bevölkerung gegen den Alkoholkonsum zu mobilisieren. Diese Gruppe, die anfangs aus der „Vereinigung christlicher Frauen für Mäßigung“ bestand, wuchs in der puristischen USA stetig an. Die Hauptforderung dieser Protestgruppe bestand in einem „trockenen“ Amerika. Da die Mehrheit der Gäste in einem Saloon alkoholkonsumierende Männer waren, wurde der Saloon zum Sinnbild für den Kampf gegen den Alkoholismus in den USA. Daraus prägte sich der Begriff der „Anti-Saloon-Liga“. Diese Bewegung wurde als Teil des neuen fortschrittlichen Denkens angesehen, sodass binnen zwei Jahren in vielen Gemeinden quer durch das Land der Alkohol verboten wurde (vgl. Welskopp 2010: 399). Durch das Alkoholverbot in zahlreichen Gemeinden begann sich die Politik mit dieser Thematik zu beschäftigen.

Ausweitung der Prohibition

After one year from the ratification of this article the manufacture, sale, or transportation of intoxicating liquors within, the importation thereof into, or the exportation thereof from the United States and all territory subject to the jurisdiction thereof for beverage purposes is hereby prohibited. The Congress and the several States shall have concurrent power to enforce this article by appropriate legislation. This article shall be inoperative unless it shall have been ratified as an amendment to the Constitution by the legislatures of the several States, as provided in the Constitution, within seven years from the date of the submission hereof to the States by the Congress.

Der dargestellte 18.Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika tritt am 16.1.1920 in Kraft und wurde ein Jahr zuvor von Präsident Hoover ratifiziert. Dieser Zusatzartikel stellte die Herstellung, den Transport und den Verkauf von alkoholischen Getränken mit mehr als 0,5 Volumen Prozenten in den gesamten USA unter Strafe. Bereits im Vorfeld des 18.Zusatzartikels gab es in 23 Bundesstaaten ähnliche Gesetze. In 17 dieser 23 Bundesstaaten erfolgte deren Erlass durch Volksentscheid. Ob nun der Glaube an mehr Fortschrittlichkeit oder ein „religiös geprägter Disziplinierungszyklus“(Morone 2003: 318) entscheidender Faktor für den Erlass des Gesetzes waren, kann bis heute nicht geklärt werden. Das Phänomen der Prohibition lässt damals wie heute immer die Frage nach dem Hintergrund des Verbots offen. Sicher ist nur, dass ein staatliches Verbot von Drogen zwangsläufig unterschiedlichste Folgen hat.

Folgen

Schwarzmarkt

Durch das Verbot verlagert sich die bislang öffentliche Produktion eines Stoffes in die Schattenwirtschaft, die keinen staatlichen Regularien unterliegt. Da die Produktion, der Transport und der Verkauf der Substanz nicht öffentlich stattfinden, sind Anbieter gefragt, denen Strukturen innerhalb der Schattenwirtschaft bekannt sind. Besonders die organisierte Kriminalität hält die entsprechenden Strukturen und logistischen Möglichkeiten bereit, um die verbotene Substanz auf den Markt zu bringen. Beim Aufbau eines Schwarzmarktes werden neben den notwendigen Produktionsschritten, die identisch zum legalen Markt sind, auch Instanzen der Verschleierung des Produkts notwendig. Es müssen beispielsweise Lagerräume bewacht, Rohstoffe entweder selbst hergestellt oder teuer erworben werden. Es wird eine sogenannte „Risikorendite“ auf die Produkte geschlagen, große Produzenten verkaufen das Produkt weiter an Schmugglerbanden.

Die Schmugglerbanden haben in größeren Städten eine genaue Aufteilung der Zuständigkeiten. Folglich wird den „Bezirksschmugglern“(Leiter des Kartells eines Viertels) meist auf Provisionsbasis eine entsprechende Menge des Produktes verkauft. Diese wiederum verteilen die Substanz auf ihre Kleinhändler, die das Produkt an den Konsumenten verkaufen oder nochmals an kleinere Zwischenhändler. Durch die starke Preissteigerung und die Vergrößerung des Personals, welches aufgewendet werden muss, um besonders Großstädte zu bedienen, treten viele bisher legale Händler in den Schwarzmarkt ein, um an der riesigen Gewinnspanne teilzuhaben. Dabei gleicht das beschriebene System einer Firma, bei der es Möglichkeiten der Beförderung, Degradierung oder Entlassung gibt. Beispiele für die Beförderung vom einfachen Schmuggler (Bootlegger) hin zum Chef eines Kartells, stellen Al Capone und Giovanni „Johnny“ Torrio im Bezug auf die Alkoholprohibition der USA dar. Je länger das Verbot einer Substanz besteht, umso besser organsiert ist der Schwarzmarkthandel mit dem Produkt. Daher wird es schwerer für die Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden einen Einblick in diese kartellähnlichen Ringe zu erlangen, das Dunkelfeld vergrößert sich.

Im gesamten Prozess der Entstehung eines Schwarzmarktes kommt auch das „Eiserne Gesetz der Prohibition“ zum Tragen. Die Kernaussage dieses Gesetzes lautet: „ […] the harder the enforcement, the harder the drugs" (Cowan 1986: 26). Cowan geht davon aus, dass das Verbot eines Angebots einer Substanz seine eigenen Substitute schafft. Diese Ausweichprodukte sind in der Regel jedoch schädlicher als die vom Verbot betroffenen Substanzen. Zwar werden die angewendeten Produktionsarten immer effektiver, aber in Folge des Verbots auch kostspieliger. Durch den immer noch hohen Bedarf, die aus dem Verbot resultierende Verringerung des Angebots und der damit verbundenen Preissteigerung entsteht mehr und mehr ein Bedarf nach preiswerteren mindestens ebenso wirksamen Substituten. Dies erklärt den steigenden Konsum von Schnaps, auf der anderen Seite den sinkenden Konsum von Wein und Bier zu Zeiten der Prohibition in den USA (vgl. Welskopp 2010: 139f.). Ferner kann auch der Konsum von immer „dreckigerem“ Heroin als Folge der Prohibition angesehen werden. Denn mit der Produktqualität driftet auch die soziale Schere weiter auseinander. Nur noch Besserverdiener leisten sich die teuren Produkte mit Standardqualität. Da bereits die normale Qualität des Produkts preislich enorm gestiegen ist, können die Geringverdiener nur Produkte mit einer äußerst geringen Qualität der verbotenen Substanz erwerben. Infolge des Konsums derart schlechter Produkte entstehen zumeist schwere gesundheitsschädliche Schäden bei den Konsumenten. Dieser Sachverhalt dient den Befürwortern des Verbots meist zusätzlich als Argument dafür, wie schädlich der Konsum dieser Substanz ist.

Vergleiche dazu auch Schwarzmarkt.

Gesellschaftliche Folgen

Die gesellschaftlichen Folgen werden anhand verschiedener Studien sichtbar gemacht. Eine erste Studie vergleicht das Fehlverhalten im Bezug auf Trunkenheit in der Öffentlichkeit zu Zeiten der norwegischen Prohibition. Diese Studie zeigt, dass im Zeitraum von 1916 bis 1918 die Anzahl der o.g. Fällen um mehr als die Hälfte gesunken ist. Ein wichtiger positiver Effekt ist in diesem Zusammenhang die Verringerung der Anzahl von Patienten mit Leberzirrhose und anderen Krankheiten. Johanson begründet diese Zahlen durch ein verändertes Verhalten des Konsums von Alkohol. Zum einen erklärt er die Verringerungen des Fehlverhaltens innerhalb dieser kurzen Periode mit einer veränderten „control frequency“ seitens der Polizei und Befürwortern. Zum anderen ist trotz der Prohibition das „real income“ der Konsumenten nicht gestiegen, was dazu führt, dass aufgrund des gestiegenen Preises weniger Alkohol erworben werden konnte (vgl. Johanson 2013: 49f.). Der Einfluss der Prohibition auf Morde, Gewaltkriminalität und Bereicherungsdelikten ist aufgrund zu geringer Fallzahlen nicht aussagekräftig, sodass eine Veränderung der Zahlen durch diverse Einflussfaktoren denkbar wäre (und nicht nur der Prohibition zugerechnet werden kann) (a.a.O.). Eine ähnliche Studie aus den USA vergleicht die Mordraten der Jahre 1890 bis 1930 in Chicago mit dem bundesweiten Trend. Dort kann festgestellt werden, dass der Anstieg der Mordrate konstant blieb und nach dem Ende der Prohibition nicht abflaut. Dies führt Asbridge und Weerasinghe zu dem Schluss, dass die Prohibition keinen direkten Einfluss auf die Veränderung der Mordrate darstellt. Lediglich das Verhältnis von Morden ohne Alkoholeinfluss zu Morden unter Alkoholeinfluss stieg zu Lasten der Morde ohne Alkoholeinfluss an(vgl. Asbridge/Weerasinghe 2009: 360f.). Folglich kann die Verhängung der Prohibition unterschiedliche Gründe haben,sei es, um den Zugang zu den entsprechenden Substanzen zu erschweren oder auch, um den rechtlichen Umgang mit verbotenen Substanzen zu vereinfachen. Grundsätzlich existieren gegensätzliche Aussagen dazu, inwiefern eine staatlich auferlegte Prohibition zu einer Veränderung des Konsums der entsprechend verbotenen Substanz in der Bevölkerung führen würde und vor allem, welche konkreten politischen und wirtschaftlichen Folgen sich damit verbinden.

Politische und wirtschaftliche Folgen

Die politischen und wirtschaftlichen Folgen der Prohibition sind vielseitig. Positive Folgen bezogen auf die Alkoholprohibition sind die Entwicklung neuer Methoden zur schnelleren Herstellung hochwertigeren Alkohol (Scotchherstellung) sowie eine Verbesserung der Apparaturen, die effizienter arbeiten. Neben diesen Positiven überwiegt die Zahl der negativen Folgen. Ein globales Problem ist der durch staatliche Prohibition verringerte Import des jeweiligen Staates zu den Exportnationen. Ein Beispiel dafür stellt Norwegen dar. Durch die Alkoholprohibition reduzierte sich der Export der sogenannten „Weinnationen“ (Spanien, Portugal, Frankreich) nach Norwegen auf „0“. Um Norwegen zur Aufhebung der Prohibition zu bewegen, schränkten diese Staaten den Fischimport aus Norwegen ein bzw. schafften ihn ab (vgl. Johanson 2013: 48). Eine komplett gegensätzliche Auswirkung entwickelte sich zwischen den USA und Kanada. Über die sogenannte „Rum Row“ (Schnapsstraße) wurde Alkohol von Kanada oder Mexico in die Vereinigten Staaten importiert. Dieser Zuwachs zeigt sich deutlich am Wert der kanadischen Alkoholexporte, der von ca. 1 Million US-Dollar (1920) auf ca. 33 Millionen US-Dollar (1929) anstieg (vgl. Schmölders 1930: 199). Deutlich wird, dass die Prohibition zu einer Veränderung der Beziehung zwischen dem Prohibitionsland und seinen Ex-/Importnationen führt. Ein innerstaatliches Problem, welches mit jedem Substanzverbot einher geht, ist dass der Steuereinnahmen. Alle Produkte, die in der Schattenwirtschaft produziert und gehandelt werden, unterliegen nicht dem Fiskus des Staates. So entsteht dem Staat im Falle einer Totalprohibition ein Totalverlust an Steuern. Ein Beispiel stellt das Verbot von Marihuana in Deutschland dar. Durch das unter Strafe stellen des Besitzes geringster Mengen Marihuana fällt der Profit des Handels zu 100% in den Schwarzmarkt, der das entsprechende Risiko der Strafverfolgung mit einer „Risikorendite“ ausgleicht.

Kriminologische Relevanz

Somit gilt es, aus politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht jede Form der Einschränkung einer Substanz hinsichtlich der Arten und Bedingungen der Produktion, dem Wert des illegalen Handelns und vor allem dem Effekt der Einschränkung auf das Individuum und die Gesellschaft genau zu überprüfen (vgl. Blocker 2006: 241). Diese Überprüfung stellt sich jedoch aus kriminologischer Sicht als äußerst schwierig dar. Zum einen beruhen die meisten Studien mit denen der Effekt einer Prohibition untersucht werden kann auf Hellfelddaten wie der PKS. Zum anderen sind Delikte, die im Zusammenhang mit dem Verbot einer Substanz begangen werden „reine“ Kontrolldelikte, deren Zahl innerhalb einer Hellfeldstatistik steigt, je stärker der Strafverfolgungsdruck seitens des Staates ist. Eine klare Aussage über Nutzen und Schaden eines staatlichen Verbots bedarf in jedem Falle einer Einzelfalluntersuchung.

Literatur

  • Behr, Edward (1996, 2011) Prohibition: Thirteen years that changed America. New York: Arcade.
Bootlegger George Remus recounted to the Senate how he was able to sell massive amounts of whiskey as medicine after purchasing a license from United States Attorney General Harry Daugherty.

Berner, P.: Ursachen für das Scheitern der Prohibition. Norderstedt, 2006

  • Blocker, J.S. Jr.: Did Prohibition Really Work? Alcohol Prohibition as a Public Health Innovation.In: Alston,A./Selzer,B.:American Journal of Public Health, Volume 96, Issue 2, Washington, 2006: 233-243

Cowan, R.: "How the Narcs Created Crack. A War Against Ourselves".In: Steyn, M. (Hg.) National Review, Volume 38, New York, 1986: 26–34

Dosti, B./Dupré, R.: “The people's will”: Canadians and the 1898 referendum on alcohol prohibition. In: Collins,W.J./Voth H.-J.(Hg.): Explorations in Economic History,Volume 49, Issue 4, Montreal, 2012: 498- 515

Johanson, J.P.: „The Norwegian Alcohol Prohibiton; A Failure“. In: Kivivouri, J. (Hg.): Journal of Scandinavian Studies in Criminology and Crime Prevention, Volume 14, Issue 2, Oslo, 2013: 46- 63

Schmölders, G.: Die Prohibition in den Vereinigten Staaten. Triebkräfte und Auswirkungen des amerikanischen Alkoholverbots, Leipzig, 1930

Warburton, C.: The Economic Results of Prohibition. New York, 1932

Welskopp, T.: Amerikas große Ernüchterung. München, 2010

Weblinks

Videos