Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:




Das Strafrecht präzisiert sexuelle Handlungen explizit und implizit. Eine explizite Konkretisierung erfolgt in § 184 f StGB: Danach sind sexuelle Handlungen nur solche, die von einiger Erheblichkeit sind (Abs. 1), sexuelle Handlungen vor einem anderen nur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen werden, die den Vorgang wahrnimmt. In der Rechtspraxis sind danach sexuelle Handlungen mit "einiger Erheblichkeit" nicht nur Geschlechtsverkehr mit Penetration, sondern z. B. das Streicheln des Geschlechtsteils über der Kleidung, den "Schenkelverkehr", das Berühren des nackten Geschlechtsteils eines Kindes oder ein Zungenkuss. Zudem wird das "Einwirken" auf ein Kind "durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhaltes oder durch entsprechendes Reden" (§ 176 Abs. 3 Nr. 3 StGB) als sexueller Missbrauch verstanden. Diese Form knüpft an '''sozialwissenschaftliche Auffassungen''' an, wonach der Begriff auch auf Handlungen ausgedehnt wird, die nicht zwingend strafbar sind.
Das [[Strafrecht]] präzisiert sexuelle Handlungen explizit und implizit. Eine explizite Konkretisierung erfolgt in § 184 f StGB: Danach sind sexuelle Handlungen nur solche, die von einiger Erheblichkeit sind (Abs. 1), sexuelle Handlungen vor einem anderen nur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen werden, die den Vorgang wahrnimmt. In der Rechtspraxis sind danach sexuelle Handlungen mit "einiger Erheblichkeit" nicht nur Geschlechtsverkehr mit Penetration, sondern z. B. das Streicheln des Geschlechtsteils über der Kleidung, den "Schenkelverkehr", das Berühren des nackten Geschlechtsteils eines Kindes oder ein Zungenkuss. Zudem wird das "Einwirken" auf ein Kind "durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhaltes oder durch entsprechendes Reden" (§ 176 Abs. 3 Nr. 3 StGB) als sexueller Missbrauch verstanden. Diese Form knüpft an '''sozialwissenschaftliche Auffassungen''' an, wonach der Begriff auch auf Handlungen ausgedehnt wird, die nicht zwingend strafbar sind.




Zeile 32: Zeile 32:
Im Rahmen des Gesamtprojektes "Kein Täter werden" innerhalb des Forschungsprojekts des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin -  [http://www.kein-taeter-werden.de/ Präventionsprojekt Dunkelfeld (PPD)] - finden seit Juni 2005 Männer, die auf Kinder gerichtete sexuelle Fantasien haben, aber keine (ggf. weiteren) Übergriffe begehen wollen, d.h. Männer, die noch keine sexuellen Übergriffe begangen haben oder deren Übergriffe (noch) nicht rechsbekannt sind, kostenlose Beratung und ambulante therapeutische Unterstützung. Ein wesentlicher Kern des Projektes ist die [[Schweigepflicht]] und das auf das [[Dunkelfeld]] ausgerichtete Projekt.
Im Rahmen des Gesamtprojektes "Kein Täter werden" innerhalb des Forschungsprojekts des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin -  [http://www.kein-taeter-werden.de/ Präventionsprojekt Dunkelfeld (PPD)] - finden seit Juni 2005 Männer, die auf Kinder gerichtete sexuelle Fantasien haben, aber keine (ggf. weiteren) Übergriffe begehen wollen, d.h. Männer, die noch keine sexuellen Übergriffe begangen haben oder deren Übergriffe (noch) nicht rechsbekannt sind, kostenlose Beratung und ambulante therapeutische Unterstützung. Ein wesentlicher Kern des Projektes ist die [[Schweigepflicht]] und das auf das [[Dunkelfeld]] ausgerichtete Projekt.


Ausgehend von zwei Grundmuster - Neigungstaten und Ersatzhandlungen - und einer lebenslangen pädophilen Neigung ab der Jugend bei ca. einem Prozent der männlichen Bevölkerung  (Hellfeld: ca. 15.000 Fälle, Dunkelfeld: ca. 60.000 Fälle jährlich) und von der Annahme, dass es potentielle Täter gibt, die eigenverantwortlich Hilfe suchen, richtet sich das Projekt an betroffene Männer.
Ausgehend von zwei Grundmuster - Neigungstaten und Ersatzhandlungen - und einer lebenslangen pädophilen Neigung ab der Jugend bei ca. einem Prozent der männlichen Bevölkerung  ([[Hellfeld]]: ca. 15.000 Fälle, [[Dunkelfeld]]: ca. 60.000 Fälle jährlich) und von der Annahme, dass es potentielle Täter gibt, die eigenverantwortlich Hilfe suchen, richtet sich das Projekt an betroffene Männer.


Von über als 700 Interessierten, die sich bis 2008 an das Institut gewandt haben, konnte annähernd 150 Betroffenen ein Therapieplatz angeboten werden. Mehr als 30 Teilnehmer haben die Therapie an der Charité abgeschlossen, weitere befinden sich in Behandlung, viele warten auf einen Therapieplatz. Bisher lässt die Größe der Stichprobe keine statistisch aussagekräftige Evaluierung der Daten zu. In etwa drei Jahren hofft das Institut über eine Datenmenge zu verfügen, die näheren Aufschluss gibt über die Problematik und die richtigen Therapieansätze für die präventive Behandlung von Betroffenen. Vor dem Hintergrund des Finanzbedarfs ist eine Weiterführung des Therapieangebotes nach 2010 noch nicht gesichert (Stand: Juni 2010).
Von über als 700 Interessierten, die sich bis 2008 an das Institut gewandt haben, konnte annähernd 150 Betroffenen ein Therapieplatz angeboten werden. Mehr als 30 Teilnehmer haben die Therapie an der Charité abgeschlossen, weitere befinden sich in Behandlung, viele warten auf einen Therapieplatz. Bisher lässt die Größe der Stichprobe keine statistisch aussagekräftige Evaluierung der Daten zu. In etwa drei Jahren hofft das Institut über eine Datenmenge zu verfügen, die näheren Aufschluss gibt über die Problematik und die richtigen Therapieansätze für die präventive Behandlung von Betroffenen. Vor dem Hintergrund des Finanzbedarfs ist eine Weiterführung des Therapieangebotes nach 2010 noch nicht gesichert (Stand: Juni 2010).
Zeile 83: Zeile 83:
* wegen Begehung einer der vorgenannten Taten wegen vorsätzlichen Vollrausches (§ 323a StGB)
* wegen Begehung einer der vorgenannten Taten wegen vorsätzlichen Vollrausches (§ 323a StGB)


verurteilt worden sind und bei ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug kraft Gesetzes (§ 68f Abs. 1 Satz 1 StGB) oder infolge gerichtlicher Anordnung (§ 68 Abs. 1 StGB) unter Führungsaufsicht stehen. Hinzu kommen wegen einer der o. g. Straftaten Verurteilte, die kraft Gesetzes gemäß § 67b Abs. 2, § 67c oder § 67d Abs. 2 bis 6 StGB unter Führungsaufsicht stehen.
verurteilt worden sind und bei ihrer Entlassung aus dem [[Strafvollzug]] kraft Gesetzes (§ 68f Abs. 1 Satz 1 StGB) oder infolge gerichtlicher Anordnung (§ 68 Abs. 1 StGB) unter Führungsaufsicht stehen. Hinzu kommen wegen einer der o. g. Straftaten Verurteilte, die kraft Gesetzes gemäß § 67b Abs. 2, § 67c oder § 67d Abs. 2 bis 6 StGB unter Führungsaufsicht stehen.




Während so genannte „Nothing-Works“-Thesen den positiven Sinn von Behandlungs- und Präventionsprogrammen stark zusetzten, ging zeitgleich eine Zunahme der Straflust in der Bevölkerung mit einer punitiven Tendenz in der Kriminalpolitik einher, mit der Folge der kontinuierlichen Verschärfung des Erwachsenen- sowie Jugendstrafrechts (vgl. Thomas et al. 2006: 80 ff.).  Dies trifft insbesondere die Delikte der Vergewaltigung mit und ohne Todesfolge sowie den sexuellen Kindesmissbrauch, die als Entwicklung einer "'''sektoralen [[Punitivität]]'''" – einer Strafverschärfung bei spezifischen Taten und Tätergruppen betrachtet werden (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2000: 145).  
Während so genannte „[[Nothing Works]]“-Thesen den positiven Sinn von Behandlungs- und Präventionsprogrammen stark zusetzten, ging zeitgleich eine Zunahme der Straflust in der Bevölkerung mit einer punitiven Tendenz in der Kriminalpolitik einher, mit der Folge der kontinuierlichen Verschärfung des Erwachsenen- sowie Jugendstrafrechts (vgl. Thomas et al. 2006: 80 ff.).  Dies trifft insbesondere die Delikte der Vergewaltigung mit und ohne Todesfolge sowie den sexuellen Kindesmissbrauch, die als Entwicklung einer "'''sektoralen [[Punitivität]]'''" – einer Strafverschärfung bei spezifischen Taten und Tätergruppen betrachtet werden (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2000: 145).  




Die zunehmende staatliche Repression und wachsende ‚Lust auf Strafe’ werden als zwei parallele Prozesse und Entwicklungen gesehen, die sich in allen post-modernen Gesellschaften beobachten lassen und denen sich Politiker und deren Parteien fügen und unterwerfen, ihn instrumentalisieren, wenn nicht sogar schüren (Sack 2006).
Die zunehmende staatliche Repression und wachsende ‚Lust auf Strafe’ werden als zwei parallele Prozesse und Entwicklungen gesehen, die sich in allen post-modernen Gesellschaften beobachten lassen und denen sich Politiker und deren Parteien fügen und unterwerfen, ihn instrumentalisieren, wenn nicht sogar schüren (Sack 2006).




====Bayern: [[HEADS in Bayern]]: '''H'''aft-'''E'''ntlassenen-'''A'''uskunfts-'''D'''atei-'''S'''exualstraftäter (ab 01.10.2006)====
====Bayern: [[HEADS in Bayern]]: '''H'''aft-'''E'''ntlassenen-'''A'''uskunfts-'''D'''atei-'''S'''exualstraftäter (ab 01.10.2006)====
HEADS entstand, weil es zu einem Aufsehen erregenden, sexuell motivierten Tötungsdelikt durch einen nach der  9jähriger Haft Entlassenen an einem Jungen kam, wobei in einer Nachbereitung der Bedarf einer besseren Zusammenarbeit der einzelnen Stellen auffiel, der durch HEADS u.a. bewerkstelligt werden sollte. Hierbei entstand 2006 in Bayern als erstem Bundesland ein Konzept, welches 2009 erweitert wurde. HEADS stellt ein mehrstufiges Verfahren dar, wobei Sexualstraftäter zunächst von der Staatsanwaltschaft als „Risikoproband Sexualstraftäter“ eingestuft werden.  In der Bewährungshilfe werden die Risikofaktoren in statische (anamnestische Daten, Vorstrafen, Vorgeschichte), dynamische (Arbeit, Unterkunft, Sucht) und stabil-dynamische Risikofaktoren (forensische Merkmale, z. B. „Persönlichkeit“) eingeteilt. Als Ziele werden benannt, dass der Kontroll- und Unterstützungsprozess mit den Methoden der Sozialarbeit das Rückfallrisiko minimieren, Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken erkennen und situationsadäquat reagieren soll. Der Bewährungshelfer soll bei der Beobachtung der Lebensführung des Probanden auch einen Blick auf die Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken werfen. Die Entscheidungen des Bewährungshelfers orientieren sich dabei nicht an der rein intuitiven Ebene, um die Kriterien der Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken herauszuarbeiten, sondern setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: zum einen einer Einschätzung darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass ein bestimmter Täter erneut Straftaten begeht (so genannte „Wahrscheinlichkeitsaussage“) und zum anderen einer Einschätzung darüber, welche Arten von Taten zu erwarten sind (so genannte „Tatbestandsaussage“).  
HEADS entstand, weil es zu einem Aufsehen erregenden, sexuell motivierten Tötungsdelikt durch einen nach der  9jähriger Haft Entlassenen an einem Jungen kam, wobei in einer Nachbereitung der Bedarf einer besseren Zusammenarbeit der einzelnen Stellen auffiel, der durch HEADS u.a. bewerkstelligt werden sollte. Hierbei entstand 2006 in Bayern als erstem Bundesland ein Konzept, welches 2009 erweitert wurde. [[HEADS]] stellt ein mehrstufiges Verfahren dar, wobei Sexualstraftäter zunächst von der Staatsanwaltschaft als „[[Risikoproband]] Sexualstraftäter“ eingestuft werden.  In der Bewährungshilfe werden die Risikofaktoren in statische (anamnestische Daten, Vorstrafen, Vorgeschichte), dynamische (Arbeit, Unterkunft, Sucht) und stabil-dynamische Risikofaktoren ([[Forensisch-psychiatrische Begutachtung]]) eingeteilt. Als Ziele werden benannt, dass der Kontroll- und Unterstützungsprozess mit den Methoden der Sozialarbeit das Rückfallrisiko minimieren, Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken erkennen und situationsadäquat reagieren soll. Der Bewährungshelfer soll bei der Beobachtung der Lebensführung des Probanden auch einen Blick auf die Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken werfen. Die Entscheidungen des Bewährungshelfers orientieren sich dabei nicht an der rein intuitiven Ebene, um die Kriterien der Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken herauszuarbeiten, sondern setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: zum einen einer Einschätzung darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass ein bestimmter Täter erneut Straftaten begeht (so genannte „Wahrscheinlichkeitsaussage“) und zum anderen einer Einschätzung darüber, welche Arten von Taten zu erwarten sind (so genannte „Tatbestandsaussage“).  




====Niedersachsen: [[K.U.R.S. Niedersachsen]], "'''K'''onzeption zum '''U'''mgang mit '''r'''ückfallgefährdeten '''S'''exualstraftätern/innen" (ab 01.10.2007)====  
====Niedersachsen: [[K.U.R.S. Niedersachsen]], "'''K'''onzeption zum '''U'''mgang mit '''r'''ückfallgefährdeten '''S'''exualstraftätern/innen" (ab 01.10.2007)====  
Als zweites Bundesland führte Niedersachsen KURS Niedersachsen ein. Das Ziel von KURS ist die Verhinderung von Rückfällen von Sexualstraftätern, die aus der Haft entlassen wurden und unter Führungsaufsicht stehen. Damit sollen der Überwachungsauftrag der Führungsaufsicht und die Gefahrenabwehraufgabe der Polizei vereint werden. In der Zentralstelle von KURS werden übermittelte Informationen der Justiz und des Maßregelvollzuges ausgewertet, mit Erkenntnissen aus den polizeilichen Datenquellen angereichert und in der neu eingerichteten Datei gespeichert. Das LKA leitet die Informationen an die örtlich zuständigen Polizeiinspektionen weiter. Dort entscheiden spezielle Sachbearbeiter über geeignete gefahrenabwehrende Maßnahmen, wie z. B. die Ansprache der betroffenen Person, um eine präventive Wirkung zu erzielen.  
Als zweites Bundesland führte Niedersachsen [[KURS Niedersachsen]] ein. Das Ziel ist die Verhinderung von Rückfällen von Sexualstraftätern, die aus der [[Haft]] entlassen wurden und unter Führungsaufsicht stehen. Damit sollen der Überwachungsauftrag der Führungsaufsicht und die Gefahrenabwehraufgabe der Polizei vereint werden. In der Zentralstelle von KURS werden übermittelte Informationen der Justiz und des [[Maßregelvollzug]]es ausgewertet, mit Erkenntnissen aus den polizeilichen Datenquellen angereichert und in der neu eingerichteten Datei gespeichert. Das LKA leitet die Informationen an die örtlich zuständigen Polizeiinspektionen weiter. Dort entscheiden spezielle Sachbearbeiter über geeignete gefahrenabwehrende Maßnahmen, wie z. B. die Ansprache der betroffenen Person, um eine präventive Wirkung zu erzielen.  




====Hamburg: [[SURE]] – '''S'''icherheits- '''u'''nd '''R'''isikomanagement für '''E'''ntlassene (seit 01.01.2008)====
====Hamburg: [[SURE]] – '''S'''icherheits- '''u'''nd '''R'''isikomanagement für '''E'''ntlassene (seit 01.01.2008)====
Durch ein „Maßnahmenpaket“ zum Schutz der Bürger - „SURE“ (Sicherheits- und Risikomanagement für Entlassene)  - für gefährliche und rückfallgefährdete Straftäter soll die strafrechtliche Kontrolle nicht mit der Entlassung aus der Haft oder dem Maßregelvollzug enden. Hierzu wird dem Probanden ein besonders qualifizierter Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er unter dem SURE-Konzept intensiv betreut und kontrolliert. Bereits in der Phase der Entlassungsvorbereitung nimmt der Bewährungshelfer Kontakt zum Probanden auf und erstellt eine Gefährdungsanalyse. Nach der Unterstellung bewertet der Bewährungshelfer laufend die psychische und soziale Entwicklung des Probanden, um Rückfallrisiken frühzeitig zu erkennen und stabilisierende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig werden Programme der forensischen Ambulanz zur Nachbetreuung von Verurteilten gestellt und eine zentrale Risikostraftäterdatei geschaffen (vgl. [http://www.welt.de/regionales/hamburg/article1382852/Senat_schafft_Zentraldatei_fuer_Gewalt_und_Sexualtaeter.html Presseartikel] in WELT ONLINE vom 20.11.07). Des Weiteren wurde innerhalb der Polizei in Hamburg die Arbeitsgruppe „T.O.P.“ (Täterorientierte Gewaltprävention) als Teil des Gesamtkonzeptes eingerichtet. T.O.P. soll Maßnahmen bündeln zu einem systematischen Konzept, um Rückfälle besonders gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter zu vermeiden und weitere Straftaten zu verhindern. Ziel ist es, durch ein eng abgestimmtes Vorgehen von Justiz, Polizei, Fuḧrungsaufsichtsstelle und Bewaḧrungshilfe den Informationsfluss zu verbessern, Zeichen für einen Rückfall frühzeitig zu erkennen, gemeinsam Strategien zur Intervention vorzubereiten und rechtzeitig Maßnahmen zu koordinieren (vgl. [http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2178050/2010-03-19-jb-bfi-taeterorientierte-praevention.html Pressemitteilung] der Hamburger Justizbehörde vom 19.03.2010).
Durch ein „Maßnahmenpaket“ zum Schutz der Bürger - „SURE“ (Sicherheits- und Risikomanagement für Entlassene)  - für gefährliche und rückfallgefährdete Straftäter soll die strafrechtliche Kontrolle nicht mit der Entlassung aus der Haft oder dem [[Maßregelvollzug]] enden. Hierzu wird dem Probanden ein besonders qualifizierter Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er unter dem SURE-Konzept intensiv betreut und kontrolliert. Bereits in der Phase der Entlassungsvorbereitung nimmt der Bewährungshelfer Kontakt zum [[Proband]]en auf und erstellt eine Gefährdungsanalyse. Nach der Unterstellung bewertet der Bewährungshelfer laufend die psychische und soziale Entwicklung des [[Probanden]], um Rückfallrisiken frühzeitig zu erkennen und stabilisierende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig werden Programme der forensischen Ambulanz zur Nachbetreuung von Verurteilten gestellt und eine zentrale Risikostraftäterdatei geschaffen (vgl. [http://www.welt.de/regionales/hamburg/article1382852/Senat_schafft_Zentraldatei_fuer_Gewalt_und_Sexualtaeter.html Presseartikel] in WELT ONLINE vom 20.11.07). Des Weiteren wurde innerhalb der Polizei in Hamburg die Arbeitsgruppe „T.O.P.“ (Täterorientierte Gewaltprävention) als Teil des Gesamtkonzeptes eingerichtet. T.O.P. soll Maßnahmen bündeln zu einem systematischen Konzept, um Rückfälle besonders gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter zu vermeiden und weitere Straftaten zu verhindern. Ziel ist es, durch ein eng abgestimmtes Vorgehen von Justiz, Polizei, Fuḧrungsaufsichtsstelle und Bewaḧrungshilfe den Informationsfluss zu verbessern, Zeichen für einen Rückfall frühzeitig zu erkennen, gemeinsam Strategien zur Intervention vorzubereiten und rechtzeitig Maßnahmen zu koordinieren (vgl. [http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2178050/2010-03-19-jb-bfi-taeterorientierte-praevention.html Pressemitteilung] der Hamburger Justizbehörde vom 19.03.2010).




====Brandenburg; [http://www.mdj.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.446676.de HEADS] - '''H'''aft-'''E'''ntlassenen-'''A'''uskunfts-'''D'''atei-'''S'''exualstraftäter (ab 04.01.2008)====
====Brandenburg; [http://www.mdj.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.446676.de HEADS] - '''H'''aft-'''E'''ntlassenen-'''A'''uskunfts-'''D'''atei-'''S'''exualstraftäter (ab 04.01.2008)====
HEADS soll den Informationsaustausch und das Zusammenspiel zwischen den an der Betreuung und Überwachung beteiligten Stellen - Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle bei den Landgerichten, Bewährungshilfe, Polizei- und Ordnungsbehörden - verbessern. Das LKA entscheidet nach Auswertung der "eingegangenen Informationen", ob ein Täter in HEADS aufgenommen wird . Die Zentralstelle informiert nachgeordnete Polizeibehörden, damit auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen veranlasst und auf lokaler Ebene umgesetzt werden können. In besonders kritischen Fällen kann jede Justiz- und Polizeibehörde zu einem „Runden Tisch" einladen, in dem der Einzelfall fachübergreifend diskutiert wird. Die in der Datenbank zusammengestellten Informationen stehen zweckbezogen allen speziellen HEADS-Ansprechpartnern bei den zuständigen Behörden zur Verfügung. Justizministerin Beate Blechinger unterstreicht jedoch, dass "man muss sich allerdings im Klaren darüber sein, dass auch HEADS die Wiederholung von Sexualstraftaten - leider - nicht ausschließen kann. Ein Restrisiko würde immer bleiben, wenn Probanden ihre Strafe verbüßt haben und eine zielgerichtete Sozialkontrolle nur in gewissen Grenzen möglich sei, die von der Verfassung gezogen werden."
HEADS soll den Informationsaustausch und das Zusammenspiel zwischen den an der Betreuung und Überwachung beteiligten Stellen - Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle bei den Landgerichten, Bewährungshilfe, Polizei- und Ordnungsbehörden - verbessern. Das LKA entscheidet nach Auswertung der "eingegangenen Informationen", ob ein Täter in HEADS aufgenommen wird . Die Zentralstelle informiert nachgeordnete Polizeibehörden, damit auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen veranlasst und auf lokaler Ebene umgesetzt werden können. In besonders kritischen Fällen kann jede Justiz- und Polizeibehörde zu einem „Runden Tisch" einladen, in dem der Einzelfall fachübergreifend diskutiert wird. Die in der Datenbank zusammengestellten Informationen stehen zweckbezogen allen speziellen HEADS-Ansprechpartnern bei den zuständigen Behörden zur Verfügung. Justizministerin Beate Blechinger unterstreicht jedoch, dass "man muss sich allerdings im Klaren darüber sein, dass auch HEADS die Wiederholung von Sexualstraftaten - leider - nicht ausschließen kann. Ein Restrisiko würde immer bleiben, wenn[[ Proband]]en ihre [[Strafe]] verbüßt haben und eine zielgerichtete Sozialkontrolle nur in gewissen Grenzen möglich sei, die von der Verfassung gezogen werden."




Zeile 114: Zeile 113:


====Sachsen: [http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/140104 ISIS] - '''I'''nformations'''s'''ystem zur '''I'''ntensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter '''S'''exualstraftäter (01.09.2008)====  
====Sachsen: [http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/140104 ISIS] - '''I'''nformations'''s'''ystem zur '''I'''ntensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter '''S'''exualstraftäter (01.09.2008)====  
Das sächsische Informationssystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ISIS) soll die Überwachung und das Risikomanagement im Umgang mit haftentlassenen, rückfallgefährdeten Sexualstraftätern verbessern. ISIS schafft ein Informationssystem, das alle Beteiligten (Führungsaufsicht, Staatsanwaltschaft, Justizvollzugsanstalt, Bewährungshelfer und das Jugendamt) zur geregelten Intensivüberwachung in einem starken Netz miteinander verbindet. Im Rahmen von Fallkonferenzen soll beurteilt werden, ob eine besondere Rückfallgefahr von den Personen ausgeht. Zusätzlich wird die Polizei vor Ort den Probanden aufsuchen, Fragen stellen und mit ihm seine Lebenssituation abklären. Diese Maßnahmen sollen abschreckend wirken und zeigen, dass der potenzielle Rückfalltäter unter Beobachtung steht (Gefährderansprache). Die Polizei kontrolliert die Einhaltung von Weisungen und Auflagen und darf bei entsprechender Gefahr Observationen und andere Ermittlungsmaßnahmen auslösen (vgl. [http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/140104 Pressemitteilung] des sächsischen Justizministeriums vom 15.07.2008).
Das sächsische Informationssystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ISIS) soll die Überwachung und das Risikomanagement im Umgang mit haftentlassenen, rückfallgefährdeten Sexualstraftätern verbessern. ISIS schafft ein Informationssystem, das alle Beteiligten (Führungsaufsicht, Staatsanwaltschaft, Justizvollzugsanstalt, Bewährungshelfer und das Jugendamt) zur geregelten Intensivüberwachung in einem starken Netz miteinander verbindet. Im Rahmen von Fallkonferenzen soll beurteilt werden, ob eine besondere Rückfallgefahr von den Personen ausgeht. Zusätzlich wird die Polizei vor Ort den [[Proband]]en aufsuchen, Fragen stellen und mit ihm seine Lebenssituation abklären. Diese Maßnahmen sollen abschreckend wirken und zeigen, dass der potenzielle Rückfalltäter unter Beobachtung steht (Gefährderansprache). Die Polizei kontrolliert die Einhaltung von Weisungen und Auflagen und darf bei entsprechender Gefahr Observationen und andere Ermittlungsmaßnahmen auslösen (vgl. [http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/140104 Pressemitteilung] des sächsischen Justizministeriums vom 15.07.2008).




====Schleswig-Holstein: ''[http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-3120.3-0001.htm  KSKS]'' - '''K'''ieler '''S'''icherheits'''k'''onzept '''S'''exualstraftäter (seit 01.10.2008)====
====Schleswig-Holstein: ''[http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-3120.3-0001.htm  KSKS]'' - '''K'''ieler '''S'''icherheits'''k'''onzept '''S'''exualstraftäter (seit 01.10.2008)====
Am 01.10.2008 trat das KSKS in Kraft, welches als so genanntes „Maßnahmenpaket“ zum Umgang mit verurteilten Sexualstraftätern vorgestellt wurde und im Kern eine bessere Vernetzung zwischen Justiz, Strafvollzug, Betreuungseinrichtungen und Polizei vorsieht. Ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist, dass die Polizei solche rückfallgefährdeten Sexualstraftäter überwacht und über die betreffenden Stellen der Justiz beziehungsweise des Maßregelvollzuges auf Grundlage des geltenden Rechts mit den dafür notwendigen Informationen ausgestattet wird.
Am 01.10.2008 trat das KSKS in Kraft, welches als so genanntes „Maßnahmenpaket“ zum Umgang mit verurteilten Sexualstraftätern vorgestellt wurde und im Kern eine bessere Vernetzung zwischen Justiz, Strafvollzug, Betreuungseinrichtungen und Polizei vorsieht. Ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist, dass die Polizei solche rückfallgefährdeten Sexualstraftäter überwacht und über die betreffenden Stellen der Justiz beziehungsweise des [[Maßregelvollzug]]es auf Grundlage des geltenden Rechts mit den dafür notwendigen Informationen ausgestattet wird.




====NRW: [http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/jvv_pdf/4201_20100113.pdf K.U.R.S. NRW] (seit 13.01.2010)====
====NRW: [http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/jvv_pdf/4201_20100113.pdf K.U.R.S. NRW] (seit 13.01.2010)====
Das  [http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/jvv_pdf/4201_20100113.pdf KURS-NRW-Konzept] zielt auf die Verringerung des Rückfallrisikos von unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftätern durch Standardisierung und verbindliche Ausgestaltung der "bereits bestehenden Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen Strafvollzug, Maßregelvollzug, Vollstreckungsbehörde, Bewährungsaufsicht, Führungsaufsicht und Polizei".  Die Einstufung in die Risikogruppen A, B und C erfolgt nach täterbezogenen und tatbezogenen Kriterien und der vollzuglichen Entwicklung. In dem Netzwerk unterrichten sich die beteiligten Stellen zur Organisation und Umsetzung der Kontrolle, Gefährderansprachen und Fallkonferenzen. Beim Landeskriminalamt NRW wurde eine Zentralstelle zur Koordination eingerichtet.
Das  [http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/jvv_pdf/4201_20100113.pdf KURS-NRW-Konzept] zielt auf die Verringerung des Rückfallrisikos von unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftätern durch Standardisierung und verbindliche Ausgestaltung der "bereits bestehenden Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen [[Strafvollzug]], [[Maßregelvollzug]], Vollstreckungsbehörde, Bewährungsaufsicht, Führungsaufsicht und Polizei".  Die Einstufung in die Risikogruppen A, B und C erfolgt nach täterbezogenen und tatbezogenen Kriterien und der vollzuglichen Entwicklung. In dem Netzwerk unterrichten sich die beteiligten Stellen zur Organisation und Umsetzung der Kontrolle, Gefährderansprachen und Fallkonferenzen. Beim Landeskriminalamt NRW wurde eine Zentralstelle zur Koordination eingerichtet.
 


====Baden-Würtemberg: [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/bw/pdf/VerkBl/GABl/GABl-2010+46-48.pdf K.U.R.S]. - '''K'''onzept zum '''U'''mgang mit besonders '''r'''ückfallgefährdeten '''S'''exualtätern (seit 01.04.2010)====
====Baden-Würtemberg: [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/bw/pdf/VerkBl/GABl/GABl-2010+46-48.pdf K.U.R.S]. - '''K'''onzept zum '''U'''mgang mit besonders '''r'''ückfallgefährdeten '''S'''exualtätern (seit 01.04.2010)====
Durch die [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/bw/pdf/VerkBl/GABl/GABl-2010+46-48.pdf Verwaltungsvorschrift] KURS soll  die Allgemeinheit bestmöglich vor diesen besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern geschützt werden. Dies soll insbesondere durch eine Optimierung des Infonnationsflusses zwischen der Justiz, dem Maßregelvollzug und der Polizei sowie durch eine Intensivierung und stärkere Verzahnung der führungsaufsichts- und gefahrenabwehnechtlichen Maßnahmen erfolgen. Beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg wurde eine Gemeinsame Zentralstelle (GZS KURS) eingerichtet, bei welcher für die nähere Kategorisierung von Risikoprobanden und für ein abgestimmtes Vorgehen paritätisch aus Vertretern von Justiz und Polizei besetzte Bewertungsbesprechungen stattfinden.
Durch die [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/bw/pdf/VerkBl/GABl/GABl-2010+46-48.pdf Verwaltungsvorschrift] KURS soll  die Allgemeinheit bestmöglich vor diesen besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern geschützt werden. Dies soll insbesondere durch eine Optimierung des Informationsflusses zwischen der Justiz, dem [[Maßregelvollzug]] und der Polizei sowie durch eine Intensivierung und stärkere Verzahnung der führungsaufsichts- und gefahrenabwehnechtlichen Maßnahmen erfolgen. Beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg wurde eine Gemeinsame Zentralstelle (GZS KURS) eingerichtet, bei welcher für die nähere Kategorisierung von[[ Risikoproband]]en und für ein abgestimmtes Vorgehen paritätisch aus Vertretern von Justiz und Polizei besetzte Bewertungsbesprechungen stattfinden.




Zeile 135: Zeile 135:
* Der Focus der Konzeptionen liegt auf den Mikrobereich der jeweiligen Probanden, d. h. auf  Rückfallindikatoren der Sexualstraftäter. Der Makrobereich findet keine Berücksichtigung.
* Der Focus der Konzeptionen liegt auf den Mikrobereich der jeweiligen Probanden, d. h. auf  Rückfallindikatoren der Sexualstraftäter. Der Makrobereich findet keine Berücksichtigung.


* Kennzeichnend  sind vorrangig Risikomanagementprozesse, die eine Faktorisierung der Probanden zum Gegenstand haben und sich an die Rückfallgefahr anstatt an die soziale Integration orientieren. Dies wirkt sich auch auf die staatliche Straffälligenhilfe aus, innerhalb der eine risikoorientierte Kontrollbetreuung in den Vordergrund rückt und sozialpädagogische Hilfsprozesse eine untergeordnete Rolle spielen (vgl. Klug 2008: 167 ff.).
* Kennzeichnend  sind vorrangig Risikomanagementprozesse, die eine Faktorisierung der [[Risikoproband]]en zum Gegenstand haben und sich an die Rückfallgefahr anstatt an die soziale Integration orientieren. Dies wirkt sich auch auf die staatliche Straffälligenhilfe aus, innerhalb der eine risikoorientierte Kontrollbetreuung in den Vordergrund rückt und sozialpädagogische Hilfsprozesse eine untergeordnete Rolle spielen (vgl. Klug 2008: 167 ff.).


* Im KURS-Modell soll der so genannte Sicherheitsmanager das Risikopotenzial seiner Probanden identifizieren, analysieren und bewerten ohne sozialpädagogische Methoden anzuwenden. Der sozialarbeiterische Hilfsprozess wird hierbei in den Hintergrund verlagert, während im Gegenzug eine Konzentration auf die Kontroll- und Überwachungsfunktionen erfolgt. Dabei wird der Verlust des Erkennens bzw. Verhinderns erneuter Sexualdelinquenz durch den Bewährungshelfer durch die dominante Kontrollfunktion in Kauf genommen.
* Im KURS-Modell soll der so genannte Sicherheitsmanager das Risikopotenzial seiner Probanden identifizieren, analysieren und bewerten ohne sozialpädagogische Methoden anzuwenden. Der sozialarbeiterische Hilfsprozess wird hierbei in den Hintergrund verlagert, während im Gegenzug eine Konzentration auf die Kontroll- und Überwachungsfunktionen erfolgt. Dabei wird der Verlust des Erkennens bzw. Verhinderns erneuter Sexualdelinquenz durch den Bewährungshelfer durch die dominante Kontrollfunktion in Kauf genommen.
Zeile 152: Zeile 152:
* Weber, M. & Rohleder, C. (1995): Sexueller Missbrauch. Jugendhilfe zwischen Aufbruch und Rückschritt, Münster
* Weber, M. & Rohleder, C. (1995): Sexueller Missbrauch. Jugendhilfe zwischen Aufbruch und Rückschritt, Münster
* Bundesministerium des Innern / Bundesministerium der Justiz (2006): Behandlungsvollzug und Sicherheit der Allgemeinheit vor Straftaten, In: Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht. Berlin
* Bundesministerium des Innern / Bundesministerium der Justiz (2006): Behandlungsvollzug und Sicherheit der Allgemeinheit vor Straftaten, In: Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht. Berlin


==Weblinks==
==Weblinks==
636

Bearbeitungen