Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch: Unterschied zwischen den Versionen

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====Niedersachsen: [[K.U.R.S. Niedersachsen]], "'''K'''onzeption zum '''U'''mgang mit '''r'''ückfallgefährdeten '''S'''exualstraftätern/innen" (ab 01.10.2007)====  
====Niedersachsen: [[K.U.R.S. Niedersachsen]], "'''K'''onzeption zum '''U'''mgang mit '''r'''ückfallgefährdeten '''S'''exualstraftätern/innen" (ab 01.10.2007)====  
Das Ziel von KURS ist die Verhinderung von Rückfällen von Sexualstraftätern, die aus der Haft entlassen wurden und unter Führungsaufsicht stehen. Damit sollen der Überwachungsauftrag der Führungsaufsicht und die Gefahrenabwehraufgabe der Polizei vereint werden. In der Zentralstelle von KURS werden übermittelte Informationen der Justiz und des Maßregelvollzuges ausgewertet, mit Erkenntnissen aus den polizeilichen Datenquellen angereichert und in der neu eingerichteten Datei gespeichert. Das LKA leitet die Informationen an die örtlich zuständigen Polizeiinspektionen weiter. Dort entscheiden spezielle Sachbearbeiter über geeignete gefahrenabwehrende Maßnahmen, wie z. B. die Ansprache der betroffenen Person, um eine präventive Wirkung zu erzielen. (vgl. [http://www.mj.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=3745&article_id=10272&_psmand=13 Pressemitteilung] des Nds. Justizministeriums vom 21.11.2007).
Als zweites Bundesland führte Niedersachsen KURS Niedersachsen ein. Das Ziel von KURS ist die Verhinderung von Rückfällen von Sexualstraftätern, die aus der Haft entlassen wurden und unter Führungsaufsicht stehen. Damit sollen der Überwachungsauftrag der Führungsaufsicht und die Gefahrenabwehraufgabe der Polizei vereint werden. In der Zentralstelle von KURS werden übermittelte Informationen der Justiz und des Maßregelvollzuges ausgewertet, mit Erkenntnissen aus den polizeilichen Datenquellen angereichert und in der neu eingerichteten Datei gespeichert. Das LKA leitet die Informationen an die örtlich zuständigen Polizeiinspektionen weiter. Dort entscheiden spezielle Sachbearbeiter über geeignete gefahrenabwehrende Maßnahmen, wie z. B. die Ansprache der betroffenen Person, um eine präventive Wirkung zu erzielen. (vgl. [http://www.mj.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=3745&article_id=10272&_psmand=13 Pressemitteilung] des Nds. Justizministeriums vom 21.11.2007).
 


====Hamburg: [[SURE]] – '''S'''icherheits- '''u'''nd '''R'''isikomanagement für '''E'''ntlassene (seit 01.01.2008)====
====Hamburg: [[SURE]] – '''S'''icherheits- '''u'''nd '''R'''isikomanagement für '''E'''ntlassene (seit 01.01.2008)====
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