Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch: Unterschied zwischen den Versionen

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====Schleswig-Holstein: ''[http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-3120.3-0001.htm  KSKS]'' - '''K'''ieler '''S'''icherheits'''k'''onzept '''S'''exualstraftäter (seit 01.10.2008)====
====Schleswig-Holstein: ''[http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-3120.3-0001.htm  KSKS]'' - '''K'''ieler '''S'''icherheits'''k'''onzept '''S'''exualstraftäter (seit 01.10.2008)====
Am 01.10.2008 trat das KSKS in Kraft, welches im Kern eine bessere Vernetzung zwischen Justiz, Strafvollzug, Betreuungseinrichtungen und Polizei vorsieht. Ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist, dass die Polizei solche rückfallgefährdeten Sexualstraftäter überwacht und über die betreffenden Stellen der Justiz beziehungsweise des Maßregelvollzuges auf Grundlage des geltenden Rechts mit den dafür notwendigen Informationen ausgestattet wird. Details sind dem online zugänglichen [http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-3120.3-0001.htm Konzept] zu entnehmen.
Am 01.10.2008 trat das KSKS in Kraft, welches im Kern eine bessere Vernetzung zwischen Justiz, Strafvollzug, Betreuungseinrichtungen und Polizei vorsieht. Ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist, dass die Polizei solche rückfallgefährdeten Sexualstraftäter überwacht und über die betreffenden Stellen der Justiz beziehungsweise des Maßregelvollzuges auf Grundlage des geltenden Rechts mit den dafür notwendigen Informationen ausgestattet wird. Details sind dem online zugänglichen [http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-3120.3-0001.htm Konzept] zu entnehmen.


====NRW: [http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/jvv_pdf/4201_20100113.pdf K.U.R.S. NRW] (seit 13.01.2010)====
====NRW: [http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/jvv_pdf/4201_20100113.pdf K.U.R.S. NRW] (seit 13.01.2010)====
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====Baden-Würtemberg: [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/bw/pdf/VerkBl/GABl/GABl-2010+46-48.pdf K.U.R.S]. - '''K'''onzept zum '''U'''mgang mit besonders '''r'''ückfallgefährdeten '''S'''exualtätern (seit 01.04.2010)====
====Baden-Würtemberg: [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/bw/pdf/VerkBl/GABl/GABl-2010+46-48.pdf K.U.R.S]. - '''K'''onzept zum '''U'''mgang mit besonders '''r'''ückfallgefährdeten '''S'''exualtätern (seit 01.04.2010)====
Durch die [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/bw/pdf/VerkBl/GABl/GABl-2010+46-48.pdf Verwaltungsvorschrift] KURS soll  die Allgemeinheit bestmöglich vor diesen besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern geschützt werden. Dies soll insbesondere durch eine Optimierung des Infonnationsflusses zwischen der Justiz, dem Maßregelvollzug und der Polizei sowie durch eine Intensivierung und stärkere Verzahnung der führungsaufsichts- und gefahrenabwehnechtlichen Maßnahmen erfolgen.
Beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg wurde eine Gemeinsame Zentralstelle (GZS KURS) eingerichtet, bei welcher für die nähere Kategorisierung von Risikoprobanden und für ein abgestimmtes Vorgehen paritätisch aus Vertretern von Justiz und Polizei besetzte Bewertungsbesprechungen stattfinden.




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