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HEADS soll den Informationsaustausch und das Zusammenspiel zwischen den an der Betreuung und Überwachung beteiligten Stellen - Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle bei den Landgerichten, Bewährungshilfe, Polizei- und Ordnungsbehörden - verbessern. | HEADS soll den Informationsaustausch und das Zusammenspiel zwischen den an der Betreuung und Überwachung beteiligten Stellen - Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle bei den Landgerichten, Bewährungshilfe, Polizei- und Ordnungsbehörden - verbessern. | ||
Das LKA entscheidet nach Auswertung der "eingegangenen Informationen", ob ein Täter in HEADS aufgenommen wird . Die Zentralstelle informiert nachgeordnete Polizeibehörden, damit auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen veranlasst und auf lokaler Ebene umgesetzt werden können. In besonders kritischen Fällen kann jede Justiz- und Polizeibehörde zu einem „Runden Tisch" einladen, in dem der Einzelfall fachübergreifend diskutiert wird. Die in der Datenbank zusammengestellten Informationen stehen zweckbezogen allen speziellen HEADS-Ansprechpartnern bei den zuständigen Behörden zur Verfügung. Justizministerin Beate Blechinger unterstreicht jedoch, dass "man muss sich allerdings im Klaren darüber sein, dass auch HEADS die Wiederholung von Sexualstraftaten - leider - nicht ausschließen kann. Ein Restrisiko würde immer bleiben, wenn Probanden ihre Strafe verbüßt haben und eine zielgerichtete Sozialkontrolle nur in gewissen Grenzen möglich sei, die von der Verfassung gezogen werden." | |||
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