Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch: Unterschied zwischen den Versionen

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HEADS soll den Informationsaustausch und das Zusammenspiel zwischen den an der Betreuung und Überwachung beteiligten Stellen - Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle bei den Landgerichten, Bewährungshilfe, Polizei- und Ordnungsbehörden - verbessern.
HEADS soll den Informationsaustausch und das Zusammenspiel zwischen den an der Betreuung und Überwachung beteiligten Stellen - Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, Justizvollzug, Führungsaufsichtsstelle bei den Landgerichten, Bewährungshilfe, Polizei- und Ordnungsbehörden - verbessern.


Das LKA entscheidet nach Auswertung der "eingegangenen Informationen", ob ein Täter in HEADS aufgenommen wird . Die Zentralstelle informiert nachgeordnete Polizeibehörden, damit auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen veranlasst und auf lokaler Ebene umgesetzt werden können. In besonders kritischen Fällen kann jede Justiz- und Polizeibehörde zu einem „Runden Tisch" einladen, in dem der Einzelfall fachübergreifend diskutiert wird. Die in der Datenbank zusammengestellten Informationen stehen zweckbezogen allen speziellen HEADS-Ansprechpartnern bei den zuständigen Behörden zur Verfügung. Justizministerin Beate Blechinger unterstreicht jedoch, dass "man muss sich allerdings im Klaren darüber sein, dass auch HEADS die Wiederholung von Sexualstraftaten - leider - nicht ausschließen kann. Ein Restrisiko würde immer bleiben, wenn Probanden ihre Strafe verbüßt haben und eine zielgerichtete Sozialkontrolle nur in gewissen Grenzen möglich sei, die von der Verfassung gezogen werden."
 
Das LKA entscheidet nach Auswertung der "eingegangenen Informationen", ob ein Täter in HEADS aufgenommen wird . Die Zentralstelle informiert nachgeordnete Polizeibehörden, damit auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen veranlasst und auf lokaler Ebene umgesetzt werden können. In besonders kritischen Fällen kann jede Justiz- und Polizeibehörde zu einem „Runden Tisch" einladen, in dem der Einzelfall fachübergreifend diskutiert wird. Die in der Datenbank zusammengestellten Informationen stehen zweckbezogen allen speziellen HEADS-Ansprechpartnern bei den zuständigen Behörden zur Verfügung. Justizministerin Beate Blechinger unterstreicht jedoch, dass "man muss sich allerdings im Klaren darüber sein, dass auch HEADS die Wiederholung von Sexualstraftaten - leider - nicht ausschließen kann. Ein Restrisiko würde immer bleiben, wenn Probanden ihre Strafe verbüßt haben und eine zielgerichtete Sozialkontrolle nur in gewissen Grenzen möglich sei, die von der Verfassung gezogen werden."




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