Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Kern geht es um eine engmaschige Vernetzung von Justiz, Polizei und Maßregelvollzug, welche eine enge und intensive Überwachung und Betreuung von Sexualstraftätern durch den Sicherheitsmanager vorsieht. Im Rahmen von ARGUS wurde eine Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter eingerichtet (ZÜRS) geschaffen, die die Gefährdungsanalyse aus dem Vollzug, Maßnahmen und Einschätzungen des Sicherheitsmanagers, Vorstrafen und Aufenthaltsorte des Täters enthält. Polizeiliche Maßnahmen, wie regelmäßig neue Lichtbilder, Fingerabdrücke und DNA-Proben, Wohnsitzüberprüfungen sowie Gefährderansprachen sollen stattfinden (vgl. [http://www.hmdj.hessen.de/irj/HMdJ_Internet?rid=HMdJ_15/HMdJ_Internet/nav/eab/eab50ad9-d54d-b701-be59-263b5005ae75,3da17576-e84a-711a-eb6d-f144e9169fcc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=3da17576-e84a-711a-eb6d-f144e9169fcc%26overview=true.htm&uid=eab50ad9-d54d-b701-be59-263b5005ae75 Pressemitteilung]  des Hess. Justizministeriums vom 23.01.2008).
Im Kern geht es um eine engmaschige Vernetzung von Justiz, Polizei und Maßregelvollzug, welche eine enge und intensive Überwachung und Betreuung von Sexualstraftätern durch den Sicherheitsmanager vorsieht. Im Rahmen von ARGUS wurde eine Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter eingerichtet (ZÜRS) geschaffen, die die Gefährdungsanalyse aus dem Vollzug, Maßnahmen und Einschätzungen des Sicherheitsmanagers, Vorstrafen und Aufenthaltsorte des Täters enthält. Polizeiliche Maßnahmen, wie regelmäßig neue Lichtbilder, Fingerabdrücke und DNA-Proben, Wohnsitzüberprüfungen sowie Gefährderansprachen sollen stattfinden (vgl. [http://www.hmdj.hessen.de/irj/HMdJ_Internet?rid=HMdJ_15/HMdJ_Internet/nav/eab/eab50ad9-d54d-b701-be59-263b5005ae75,3da17576-e84a-711a-eb6d-f144e9169fcc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=3da17576-e84a-711a-eb6d-f144e9169fcc%26overview=true.htm&uid=eab50ad9-d54d-b701-be59-263b5005ae75 Pressemitteilung]  des Hess. Justizministeriums vom 23.01.2008).
====Sachsen: ISIS - '''I'''nformations'''s'''ystem zur '''I'''ntensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter '''S'''exualstraftäter (01.09.2008)
Das sächsische Informationssystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ISIS) soll die Überwachung und das Risikomanagement im Umgang mit haftentlassenen, rückfallgefährdeten Sexualstraftätern verbessern. ISIS schafft ein Informationssystem, das alle Beteiligten (Führungsaufsicht, Staatsanwaltschaft, Justizvollzugsanstalt, Bewährungshelfer und das Jugendamt) zur geregelten Intensivüberwachung in einem starken Netz miteinander verbindet. Im Rahmen von Fallkonferenzen soll beurteilt werden, ob eine besondere Rückfallgefahr von den Personen ausgeht.
Zusätzlich wird die Polizei vor Ort den Probanden aufsuchen, Fragen stellen und mit ihm seine Lebenssituation abklären. Diese Maßnahmen sollen abschreckend wirken und zeigen, dass der potenzielle Rückfalltäter unter Beobachtung steht (Gefährderansprache). Die Polizei kontrolliert die Einhaltung von Weisungen und Auflagen und darf bei entsprechender Gefahr Observationen und andere Ermittlungsmaßnahmen auslösen (vgl. [http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/140104 Pressemitteilung] des sächsischen Justizministeriums vom 15.07.2008).


====Schleswig-Holstein: ''[http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-3120.3-0001.htm  KSKS]'' - '''K'''ieler '''S'''icherheits'''k'''onzept '''S'''exualstraftäter (seit 01.10.2008)====
====Schleswig-Holstein: ''[http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-3120.3-0001.htm  KSKS]'' - '''K'''ieler '''S'''icherheits'''k'''onzept '''S'''exualstraftäter (seit 01.10.2008)====
Am 01.10.2008 trat das KSKS in Kraft, welches im Kern eine bessere Vernetzung zwischen Justiz, Strafvollzug, Betreuungseinrichtungen und Polizei vorsieht. Ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist, dass die Polizei solche rückfallgefährdeten Sexualstraftäter überwacht und über die betreffenden Stellen der Justiz beziehungsweise des Maßregelvollzuges auf Grundlage des geltenden Rechts mit den dafür notwendigen Informationen ausgestattet wird.




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