Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch: Unterschied zwischen den Versionen

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====Konzeptionen zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Deutschland====
====Konzeptionen zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Deutschland====
Während so genannte „Nothing-Works“-Thesen den positiven Sinn von Behandlungs- und Präventionsprogrammen stark zugesetzten, ging zeitgleich eine Zunahme der Straflust in der Bevölkerung mit einer punitiven Tendenz in der Kriminalpolitik einher, mit der Folge der kontinuierlichen Verschärfung des Erwachsenen- sowie Jugendstrafrechts (vgl. Thomas et al. 2006: 80 ff.).  Dies trifft insbesondere die Delikte der Vergewaltigung mit und ohne Todesfolge sowie den sexuellen Kindesmissbrauch, die als Entwicklung einer sektoralen Punitivität – einer Strafverschärfung bei spezifischen Taten und Tätergruppen betrachtet werden (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2000: 145).  
Während so genannte „Nothing-Works“-Thesen den positiven Sinn von Behandlungs- und Präventionsprogrammen stark zugesetzten, ging zeitgleich eine Zunahme der Straflust in der Bevölkerung mit einer punitiven Tendenz in der Kriminalpolitik einher, mit der Folge der kontinuierlichen Verschärfung des Erwachsenen- sowie Jugendstrafrechts (vgl. Thomas et al. 2006: 80 ff.).  Dies trifft insbesondere die Delikte der Vergewaltigung mit und ohne Todesfolge sowie den sexuellen Kindesmissbrauch, die als Entwicklung einer "'''sektoralen Punitivität'''" – einer Strafverschärfung bei spezifischen Taten und Tätergruppen betrachtet werden (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2000: 145).  


Die zunehmende staatliche Repression und wachsende ‚Lust auf Strafe’ werden als zwei parallele Prozesse und Entwicklungen gesehen, die sich in allen post-modernen Gesellschaften beobachten lassen und denen sich Politiker und deren Parteien fügen und unterwerfen, ihn instrumentalisieren, wenn nicht sogar schüren (Sack 2006).
Die zunehmende staatliche Repression und wachsende ‚Lust auf Strafe’ werden als zwei parallele Prozesse und Entwicklungen gesehen, die sich in allen post-modernen Gesellschaften beobachten lassen und denen sich Politiker und deren Parteien fügen und unterwerfen, ihn instrumentalisieren, wenn nicht sogar schüren (Sack 2006).
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* NRW: [http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/jvv_pdf/4201_20100113.pdf K.U.R.S. NRW] (seit 13.01.2010)
* NRW: [http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/jvv_pdf/4201_20100113.pdf K.U.R.S. NRW] (seit 13.01.2010)
* Baden-Würtemberg: [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/bw/pdf/VerkBl/GABl/GABl-2010+46-48.pdf K.U.R.S]. - '''K'''onzept zum '''U'''mgang mit besonders '''r'''ückfallgefährdeten '''S'''exualtätern (seit 01.04.2010)
* Baden-Würtemberg: [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/bw/pdf/VerkBl/GABl/GABl-2010+46-48.pdf K.U.R.S]. - '''K'''onzept zum '''U'''mgang mit besonders '''r'''ückfallgefährdeten '''S'''exualtätern (seit 01.04.2010)


==Kriminologischer Diskurs==
==Kriminologischer Diskurs==
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