Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch: Unterschied zwischen den Versionen

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Präventionsprogramme und -projekte des sexuellen Missbrauchs von Kindern zielen auf die Vermeidung von [[Sexualdelinquenz]] an Kinder bzw. [[Kindesmisshandlung]] durch des sexuellen Missbrauch.
Präventionsprogramme und -projekte des sexuellen Missbrauchs von Kindern zielen auf die Vermeidung von [[Sexualdelinquenz]] an Kinder bzw. [[Kindesmisshandlung]] durch des sexuellen Missbrauch.
==Sexueller Missbrauch==
Das deutsche Strafrecht unterscheidet Missbrauch an vier Personengruppen (siehe Tabelle). ''Schutzbefohlene'' sind Personen unter 16 Jahren, die zur "Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut" (§ 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sind, Personen unter 18 Jahren, die "zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet" (§ 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sind und "noch nicht achtzehn Jahre (...) leibliche (...) oder angenommen (...) Kind(er)" (§174 Abs. 1 Nr. 3 StGB)....


==Phänomenologie==
==Phänomenologie==
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===Zielgruppe: Täter===
===Zielgruppe: Täter===
====Konzeptionen zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern====
* Niedersachsen: K.U.R.S.
* Bayern: HEADS
* NRW: K.U.R.S.
* Baden-Würtemberg: K.U.R.S.




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