Polizeiliche Kriminalstatistik: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 9: Zeile 9:
Nach Ende des 2.Weltkrieges und der Ablösung des Régimes begannen die alliierten Besatzungsmächte in ihren jeweiligen Beasatzungszonen bereits ab Jahre 1946 wieder mit der Führung kriminalpolizeilicher Statistiken. Allerdings unterschieden sich diese inhaltlich untereinander immens, so dass eine Zusammenführung zu einer einzigen nationalen Kriminalstatistik nicht möglich war.  
Nach Ende des 2.Weltkrieges und der Ablösung des Régimes begannen die alliierten Besatzungsmächte in ihren jeweiligen Beasatzungszonen bereits ab Jahre 1946 wieder mit der Führung kriminalpolizeilicher Statistiken. Allerdings unterschieden sich diese inhaltlich untereinander immens, so dass eine Zusammenführung zu einer einzigen nationalen Kriminalstatistik nicht möglich war.  


Mit der Gründung der BRD im Jahr 1949 und der Verkündung des Grundgesetzes wurde die Polizei Ländersache. Aus Art. 73GG ergab sich lediglich die Legitimation der Zusammenarbeit der Länder in Kriminalsachen und damit die Möglichkeit der Einführung eines Bundeskriminalamtes. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 1950 eine Arbeitsgemeinschaft der Leiter der zentralen Kriminalbehörden der Länder („AG Kripo“) gegründet. Im Rahmen einer Tagung am 06.-07.03.1951 beauftragte die AG Kripo eine Unterkommission, bestehend aus den Vertretern der Landeskriminalämter der jeweiligen Besatzungszonen, mit der Ausarbeitung eines Konzepts für eine bundeseinheitliche Polizeiliche Kriminalstatistik. Die AG Kripo wurde kurz darauf, nachdem am 15.03.1951 das „Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes“ (BKAG) beschlossen wurde, dem BKA angegliedert. Bei einer weiteren Arbeitstagung am 24.07.1952 wurde die PKS nach Ausarbeitung des Konzepts für das Jahr 1953 zunächst probeweise beschlossen, ehe sie zum 01.01.1954 dann endgültig eingeführt wurde. Als Gründungsjahr gilt das Jahr 1953, da es das erste Berichtsjahr ist.
Mit der Gründung der BRD im Jahr 1949 und der Verkündung des Grundgesetzes wurde die Polizei Ländersache. Aus Art. 73GG ergab sich lediglich die Legitimation der Zusammenarbeit der Länder in Kriminalsachen und damit die Möglichkeit der Einführung eines [[Bundeskriminalamtes]]. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 1950 eine Arbeitsgemeinschaft der Leiter der zentralen Kriminalbehörden der Länder („AG Kripo“) gegründet. Im Rahmen einer Tagung am 06.-07.03.1951 beauftragte die AG Kripo eine Unterkommission, bestehend aus den Vertretern der Landeskriminalämter der jeweiligen Besatzungszonen, mit der Ausarbeitung eines Konzepts für eine bundeseinheitliche Polizeiliche Kriminalstatistik. Die AG Kripo wurde kurz darauf, nachdem am 15.03.1951 das „Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes“ (BKAG) beschlossen wurde, dem BKA angegliedert. Bei einer weiteren Arbeitstagung am 24.07.1952 wurde die PKS nach Ausarbeitung des Konzepts für das Jahr 1953 zunächst probeweise beschlossen, ehe sie zum 01.01.1954 dann endgültig eingeführt wurde. Als Gründungsjahr gilt das Jahr 1953, da es das erste Berichtsjahr ist.
 


== Entwicklung ==
== Entwicklung ==
20

Bearbeitungen