Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Polizei''' besitzt die vom Souverän erteilte Befugnis zur innerstaatlichen Anwendung von physischer Gewalt einschließlich des (tödlichen) Schusswaffengebrauchs nach den (gesetzlich) vorgegebenen Regeln. In dem Maße, in dem sie sich über diese Regeln hinwegsetzt und gewissermaßen unabhängig (souverän) über ihre Aktivitäten entscheidet, kann man von Polizeiübergriffen, polizeilichem Machtmissbrauch oder auch - mit [[Giorgio Agamben]] - von [[Souveräne Polizei | souveräner Polizei]] sprechen. Sie handelt dann in einer gewissen Zeit, an gewissen Orten und aufgrund bestimmter Bedingungen wie eine von keinem Gesetz (wirklich) beschränkte Herrin über Leben und Tod. Für die betroffenen Bürger erscheint die Polizei dann als eine Macht, deren Gewalt nicht von anderen Instanzen abgeleitet ist, sondern aus sich selbst heraus besteht. Sie erscheint nicht mehr als kontrolliertes Instrument der [http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt Staatsgewalt], sondern als diese selbst.
Die '''Polizei''' besitzt die vom Souverän erteilte Befugnis zur innerstaatlichen Anwendung von physischer Gewalt einschließlich des (tödlichen) Schusswaffengebrauchs nach den (gesetzlich) vorgegebenen Regeln. In einem ganz konkreten Sinne übt sie die [http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt Staatsgewalt] aus, nämlich die vom Staat beanspruchte Berechtigung zur Anwendung physischer Gewalt. Ihre Macht wird noch dadurch gestärkt, dass Abwehrhandlungen der Bürger gegen polizeiliche Anordnungen oder Maßnahmen verboten sind und als eigenständige Straftaten geahndet werden ("Widerstand gegen die Staatsgewalt", in Deutschland: § 113 StGB).
 
Insofern ist die Polizei eine Organisation mit Gewaltlizenz, die sich aufgrund ihrer Besonderheiten nicht auf dieselbe Weise kontrollieren lässt wie andere Akteure. In vielen historischen Momenten, in vielen Regionen der Welt und in vielen Augenblicken auch dort, wo alles grundsätzlich im Rahmen des Rechts zugeht, kommt es deshalb zu Lücken in der Kontrolle der Polizei.
 
In dem Maße, in dem sie sich über diese Regeln hinwegsetzt und gewissermaßen unabhängig (souverän) über ihre Aktivitäten entscheidet, kann man von Polizeiübergriffen, polizeilichem Machtmissbrauch oder auch - mit [[Giorgio Agamben]] - von [[Souveräne Polizei | souveräner Polizei]] sprechen. Sie handelt dann in einer gewissen Zeit, an gewissen Orten und aufgrund bestimmter Bedingungen wie eine von keinem Gesetz (wirklich) beschränkte Herrin über Leben und Tod. Für die betroffenen Bürger erscheint die Polizei dann als eine Macht, deren Gewalt nicht von anderen Instanzen abgeleitet ist, sondern aus sich selbst heraus besteht. Sie erscheint nicht mehr als kontrolliertes Instrument der [http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt Staatsgewalt], sondern als diese selbst.


Die rechtsstaatlich operierende Polizei hält sich an Einsatzbefehle, die ihrerseits durch gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen gedeckt sind, die sich im Rahmen der Verfassung bewegen. Die Verfassung wiederum ist in der Demokratie durch das Volk als verfassunggebende Gewalt (pouvoir constituant) legitimiert.  
Die rechtsstaatlich operierende Polizei hält sich an Einsatzbefehle, die ihrerseits durch gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen gedeckt sind, die sich im Rahmen der Verfassung bewegen. Die Verfassung wiederum ist in der Demokratie durch das Volk als verfassunggebende Gewalt (pouvoir constituant) legitimiert.  
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