Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Polizei''' besitzt die vom Souverän erteilte Befugnis zur innerstaatlichen Anwendung von physischer Gewalt einschließlich des (tödlichen) Schusswaffengebrauchs. Sie ist damit für die Bürger der sichtbarste - und in kritischen Situationen entscheidende - Ausdruck der [http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt Staatsgewalt]. Wann und wie die Polizei in die Rechte von Bürgern eingreifen darf, wird grundsätzlich durch staatliche Normen (etwa die Straf- und Strafprozess- sowie die Polizeigesetze) geregelt. Wo die Polizei sich von der Gesetzesbindung befreit und nach eigenem Gutdünken in die Rechte von Bürgern eingreift, wird von Polizeiübergriffen, bzw. von polizeilichem Machtmissbrauch gesprochen. Unter gesellschaftstheoretischen Gesichtspunkten gibt es Fälle, in denen die Souveränität in die Polizei hinein verlagert wird. [[Giorgio Agamben]] behandelt diese Konstellation unter dem Begriff der [[Souveräne Polizei | souveränen Polizei]]: die Polizei handelt dann in einer gewissen Zeit, an gewissen Orten und aufgrund bestimmter Bedingungen gewissermaßen wie eine von keinem Gesetz (wirklich) beschränkte Herrin über Leben und Tod.
Die '''Polizei''' besitzt die vom Souverän erteilte Befugnis zur innerstaatlichen Anwendung von physischer Gewalt einschließlich des (tödlichen) Schusswaffengebrauchs nach den (gesetzlich) vorgegebenen Regeln. In dem Maße, in dem sie sich über diese Regeln hinwegsetzt und gewissermaßen unabhängig (souverän) über ihre Aktivitäten entscheidet, kann man von Polizeiübergriffen, polizeilichem Machtmissbrauch oder auch - mit [[Giorgio Agamben]] - von [[Souveräne Polizei | souveräner Polizei]] sprechen. Sie handelt dann in einer gewissen Zeit, an gewissen Orten und aufgrund bestimmter Bedingungen wie eine von keinem Gesetz (wirklich) beschränkte Herrin über Leben und Tod.


== Internationalisierung ==
== Internationalisierung ==
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