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Die '''Polizei''' besitzt die vom Souverän erteilte Befugnis zur innerstaatlichen Anwendung von physischer Gewalt einschließlich des (tödlichen) Schusswaffengebrauchs. | Die '''Polizei''' besitzt die vom Souverän erteilte Befugnis zur innerstaatlichen Anwendung von physischer Gewalt einschließlich des (tödlichen) Schusswaffengebrauchs nach den (gesetzlich) vorgegebenen Regeln. In dem Maße, in dem sie sich über diese Regeln hinwegsetzt und gewissermaßen unabhängig (souverän) über ihre Aktivitäten entscheidet, kann man von Polizeiübergriffen, polizeilichem Machtmissbrauch oder auch - mit [[Giorgio Agamben]] - von [[Souveräne Polizei | souveräner Polizei]] sprechen. Sie handelt dann in einer gewissen Zeit, an gewissen Orten und aufgrund bestimmter Bedingungen wie eine von keinem Gesetz (wirklich) beschränkte Herrin über Leben und Tod. | ||
== Internationalisierung == | == Internationalisierung == |