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Die '''Polizei''' | Die '''Polizei''' besitzt die vom Souverän erteilte Befugnis zur innerstaatlichen Anwendung von physischer Gewalt einschließlich des (tödlichen) Schusswaffengebrauchs. Sie besitzt diese Befugnis nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. In der Praxis kommt es auch vor, dass die Souveränität in die Polizei hinein verlagert (oder gezogen) wird. In dem Fall spricht [[Giorgio Agamben]] von [[Souveräne Polizei | souveräner Polizei]]: die Polizei handelt dann in einer gewissen Zeit, an gewissen Orten und aufgrund bestimmter Bedingungen gewissermaßen wie eine von keinem Gesetz (wirklich) beschränkte Herrin über Leben und Tod. Eine jüngere Entwicklung zum vermehrten Einsatz von Polizei im Bereich der internationalen Beziehungen verwischt die Grenzen zum Militär. | ||
== Machtmissbrauch == | == Machtmissbrauch == |