Polizeiübergriff: Unterschied zwischen den Versionen

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== Begriff ==
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Ein '''Polizeiübergriff''' verletzt die rechtlichen Grenzen, die dem Handeln der Polizei gezogen sind. Es handelt sich um polizeilichen Machtmissbrauch. Wenn in dem Zusammenhang physische Gewalt angewandt wird, handelt es sich um illegale [http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-07/polizei-gewalt-amnesty  Polizeigewalt]. Illegale Polizeigewalt entspricht dem britischen Fachbegriff "(police using) excessive force". Das kann, muss aber nicht "brutal" sein und kann deshalb, muss aber nicht die Voraussetzungen von [http://en.wikipedia.org/wiki/Police_brutality police brutality] erfüllen.


== Einzelfälle ==
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*2006 [http://de.wikipedia.org/wiki/Sean_Bell Sean Bell] in Queens
*2006 [http://de.wikipedia.org/wiki/Sean_Bell Sean Bell] in Queens


*2008 griff NYPD Officer Patrick Pogan [http://www.youtube.com/watch?v=OIPh1XrliuQ einen Fahrradfahrer am Times Square in Manhattan an]
*2008 griff NYPD Officer Patrick Pogan [http://www.youtube.com/watch?v=OIPh1XrliuQ einen Fahrradfahrer am Times Square in Manhattan an] Dieser vor ca. 2 Jahren gelistete Link geht heute (7.9.14) statt zum Video zu einer unerfreulichen No show message. Für das Video jetzt: [https://www.youtube.com/watch?v=AXzRczBk06M Officer Pogan]
*[http://www.nydailynews.com/news/patrick-pogan-nypd-pushed-critical-mass-cyclist-ground-jail-time-article-1.464247 No Jail for Pogan; pot-smoking victim]


==== USA ohne NYC ====
==== USA ohne NYC ====
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*(2) paramilitärische Subkultur der Reviere
*(2) paramilitärische Subkultur der Reviere
*(3) zu oberflächliche Aussiebung aggressiver Persönlichkeiten
*(3) zu oberflächliche Aussiebung aggressiver Persönlichkeiten
*(4) Kriegshaltung gegenüber den als Gegners oder Feinden definierten Bürgern
*(4) Kriegshaltung gegenüber den als Gegner oder Feinden definierten Bürgern
*(5) Reaktion auf Existenzangst angesichts unwägbarer Risiken.
*(5) Reaktion auf Existenzangst angesichts unwägbarer Risiken.


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* Herrnkind, Martin (2011) [http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/beamte-unterliegen-gruppendruck/ Kriminologe über Polizeigewalt "Beamte unterliegen Gruppendruck", taz.de 16.05.2011]
* Herrnkind, Martin (2011) [http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/beamte-unterliegen-gruppendruck/ Kriminologe über Polizeigewalt "Beamte unterliegen Gruppendruck", taz.de 16.05.2011]
== Siehe auch ==
*[[Polizei]]

Aktuelle Version vom 23. Juni 2019, 13:21 Uhr

Begriff

Ein Polizeiübergriff verletzt die rechtlichen Grenzen, die dem Handeln der Polizei gezogen sind. Es handelt sich um polizeilichen Machtmissbrauch. Wenn in dem Zusammenhang physische Gewalt angewandt wird, handelt es sich um illegale Polizeigewalt. Illegale Polizeigewalt entspricht dem britischen Fachbegriff "(police using) excessive force". Das kann, muss aber nicht "brutal" sein und kann deshalb, muss aber nicht die Voraussetzungen von police brutality erfüllen.

Einzelfälle

Deutschland

Kaiserreich

Weimarer Republik

Drittes Reich

DDR

Bundesrepublik

USA

New York City

USA ohne NYC

Entstehungsbedingungen

  • (1) schlechte Ausbildung
  • (2) paramilitärische Subkultur der Reviere
  • (3) zu oberflächliche Aussiebung aggressiver Persönlichkeiten
  • (4) Kriegshaltung gegenüber den als Gegner oder Feinden definierten Bürgern
  • (5) Reaktion auf Existenzangst angesichts unwägbarer Risiken.

Literatur

Weblinks

Siehe auch