Polizeiübergriff

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Begriff

Ein Polizeiübergriff verletzt die rechtlichen Grenzen, die dem Handeln der Polizei gezogen sind. Es handelt sich um polizeilichen Machtmissbrauch. Wenn in dem Zusammenhang physische Gewalt angewandt wird, handelt es sich um illegale Polizeigewalt. Illegale Polizeigewalt entspricht dem britischen Fachbegriff "(police using) excessive force". Das kann, muss aber nicht "brutal" sein und kann deshalb, muss aber nicht die Voraussetzungen von police brutality erfüllen.

Einzelfälle

Deutschland

Kaiserreich

Weimarer Republik

Drittes Reich

DDR

Bundesrepublik

USA

New York City

USA ohne NYC

Entstehungsbedingungen

  • (1) schlechte Ausbildung
  • (2) paramilitärische Subkultur der Reviere
  • (3) zu oberflächliche Aussiebung aggressiver Persönlichkeiten
  • (4) Kriegshaltung gegenüber den als Gegner oder Feinden definierten Bürgern
  • (5) Reaktion auf Existenzangst angesichts unwägbarer Risiken.

Literatur

Weblinks

Siehe auch