Allgemeine Information

1. Definition

Kriminalität, deren Umstände oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politische Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschuung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet.


2. Begriff

PMK wurde seit 1961 als Staatsschutzdelikte, die aus eine extremistischen Motivation begangen worden waren, durch den Kriminalpolizeiliche Meldedienst Staatschutz (KPMD-S) statistisch erfasst. 1992 und 1993 sind fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten auch in die Kategorie der PMK zu finden. Da sich jedoch die Datensammlung am Extremismus orientierte, waren die Bewertungen und Erfassungen uneinheitlich und daher auch unvergleichbar. Aus diesem Grund wurde 2001 die Begrifflichkeit der „Politisch motivierten Kriminalität“ eingeführt. Nach Auskunft des BKA sind mehr Straftaten nach der Einführung des neuen Definitionssystems erfasst und differenzierbar dargestellt. Trotzdem bleibt ein subjektiver Faktor bei der Klassifizierung einer Tat erhalten, denn z.B. bei der Auseinandersetzung zwischen rechts- und linksextremen Gruppen, ist nicht zu klären, wer mit der Auseinandersetzung angefangen hat. Erschwerend kommt hinzu, dass aus den gesammelten Daten der Opferberatungsstellen erheblich höhere Opferzahlen angezeigt werden, da auch nicht-polizeilich gemeldete Taten darin enthalten sind.


3. Phänomenbereiche der PMK

PMK werden nach Straftatsachverhalte den jeweiligen Bereichen zugeordnet:
Politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMK-rechts)
Politisch motivierte Kriminalität – links (PMK-links)
Politisch motivierte Ausländerkriminalität (PMAK)
Terrorismus
Sonstige

Unter den jeweiligen Bereichen ist PMK nach der Schwere der Tat zuzuordnen; einfache PMK (z.B. Propagandadelikte) und politisch motivierte Gewaltkriminalität. Nach dem bundeseinheitlich definierten Gewalttatenkatalog werden Tötung, Körperverletzung, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, gefährliche Eingriffe in den öffentlichen Verkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte und Sexualdelikte erfasst.





Politisch motivierte Kriminalität

Politisch motivierte Kriminalität - rechts

1. Definition

Wenn eine Tat bzw. die Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür enthält, dass diese auf Basis einer rechten Gesinnung begangen wurde. Nach BKA-Kategorisierung liegt eine Tat unter PMK-rechts, wenn die Tat einen fremdenfeindlichen oder antisemistischen Hintergrund aufweist, z.B. Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Geschichtsrevisionismus (z.B. Leugnung des Holocaust) im Grunde der Tat liegen.


2. PMK-rechts: Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Fremdenfeindliche Einstellungen sind über die Tätergruppen am meisten verbreitet. Obwohl die entsprechende Einstellungen nicht unmittelbar zu Straftaten bzw. Gewalthandlungen führen, sie bilden trotzdem einen wichtigen Rückhalt und vergrößern den Handlungsspielraum gewaltbereiter Gruppen.

Eurobarometer: wie sich Deutshland im europäischen Kontext positioniert.
ⅰ. Majority populations’ attitudes towards migration and minorities
ⅱ. Eurobarometer 57: Diskriminierung in der Europäischen Union
ALLBUS: regelmäßig durchgeführte allgemeine Bevölkerungsumfrage im Bereich der Sozialwissenschaften. ALLBUS ermöglicht einen Zeitvergleich in einigen Dimensionen der Enstellungen zu Zuwanderen in Deutschland.
Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI): Die Kommission des Europarats hat im Jahr 2004 eine Studie über Gewaltakte gegen Ausländer und Juden vorgelegt.


3. PMK-rechts: Antisemitismus

Im Rahmen der „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Deutschland“-Erhebungen wurden 2004 die klassischen antisemitischen Einstellungen durch sekundären Antisemitismus (Schlussstrich) ergänzt. Während 15-25% der Befragten antisemitische Einstellung gezeigt haben, sind es bei dem sekundären Antisemitismus über 60%. Die hohen Schlussstrich-Werte zeigen dass die notwendige Unterscheidung zwischen der Schuld (die die Nachgeborenen nicht tragen) und der Verantwortung (die wir als Deutsche gegenüber Juden und auch im Hinblick auf die Prävention von Genozid generell haben) sich im Bewusstsein der Bevölkerung bisher nur beschränkt durchgesetzt hat.

Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdfeindlichkeit (EBRF):
EBRF versuchte mit einer Studie von 2002-2003, den Antisemitismus in damaligen 15 EU-Ländern zu erfassen. Jedes Land hat in Wissenschaft, Politik und Medienbereich die Antisemitismus-relevante Daten gesammelt und Meinungsumfragen durchgeführt. Weiterhin hat EBRF eine qualitative Umfrage mit 35 bekannten Mitgliedern jüdischer Gemeinden in 8 Europäischen Ländern in die Studie einbezogen.

Wegen der unterschiedlichen Qualität der Daten von jedem Land sind die Daten leider nicht vergleichbar. Nach der EBRF-Auswertung hat Antisemitismus in Deutschland in diesen Jahren deutlich zugenommen, besonders in Form der antisemitischen Schreiben, E-Mails und Anrufen an jüdischen Organisationen.


4. Strukturen, Organisationen, Aktivitäten der Tätergruppe

Der Verfassungsschutz unterscheidet drei rechtsextreme Gruppen:

1) Rechtsextreme Skinheads:
Rechtsextreme Skinheads sind von fremdenfeindlichen, oft rassistischen oder gewaltbejahenden Ressentiments geprägt. Rechtsextreme Skinheads üben seit Anfang 90er Jahren den größten Anteil spontaner Gewalt aus. Ca. 50% der Rechtsextremen Skinheads leben im Osten, gruppieren sich im Ruhrgebiet oder im Großraum Hamburg, bedeutende Szenen finden sich aber wie bekannt in Berlin.
Gruppentypische Aktivitäten sind Alkoholkonsum, „Herumhängen“, Provozieren und die Suche nach Kampf mit „Feinden“. Aggressive, volksverhetzende Musik ist auch mit ihrer Erscheinung verbunden, z.B. von Weiße Wölfe, Race War und Stahlgewitter. Solche Konzerte werden manchmal auch als Ausgangspunkt für politische Demonstrationen ausgenutzt. Solche Demonstrationen und Versammlungen können nach §129 StGB als kriminelle Vereinigung bestraft werden.
Fall 1. Im Dezember 2003 wurden aber drei Mitglieder der Band Landser wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung nach §129 StGB durch das Kammergericht Berlin zu FS von bis zu 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Fall 2. Im Sommer 2004 wurden 9 Mitglieder einer Skinheads Gruppe, die eine Sprengstoffanschlag auf ein jüdisches Gemeindezentrum in München geplant haben, zu FS von bis zu 7 Jahren verurteilt.
Rechtsextreme Skinheads sind auch zur Konfrontationen mit linken Gruppen mobilisierbar. Internationale Skinheads Gruppen sowie „Hammerskins“ und „Furchtlos & Treu“ richten sich gezielt auf die internationale rassistische Bewegung hin.


2) Neonazis:
Neonazis orientieren sich im Vergleich zu Skinheads statt militante Aktivitäten, stärker auf zielgerichtete politische Aktivitäten, in den sie einen nationalsozialistischen, totalitären Führerstaat verlangen. Aus ihrer Sicht ist das deutsche Volk höherwertig und deshalb vor rassisch minderwertigen Ausländern oder Juden zu schützen .
Fall. Im November2004 wurde ein junger Neonazi, der in Berlin Brandanschläge auf ausländische Imbissstände begangen hat, zu FS von bis zu 7 Jahren verurteilt. Seine 11 Mittäter wurden zur Bewährung verurteilt.


3) Rechtsextremistische Parteien:
Den rechtsextremistischen Parteien gilt die Nation als oberstes Prinzip und die Gleichheitsrechte für die „nicht-deutschen“ Volksangehörigen abgelehnt. Ihre Aktivitäten sind strikt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben gehalten. Sie propagieren gegen einer liberalen Einwanderungs-/Asylpolitik, dem Holocaustgedenken, der Kriegsschuldthese, der Vergangenheitsbewältigung und der Globalisierung generell. Sie sind meistens von männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterstützt.
Das Internet wird besonders als Verbreitungsweg der Propagandamaterialen von den rechtsextremistischen Parteien benutzt. Die Mehrzahl der Internetseiten mit gewalttätigen strafbaren Inhalten wird über das Ausland, meistens über die USA ins Netz gestellt.


5. Statistik

Im Bereich der Fremdenfeindlichkeit haben sich die Straftaten seit 2002 auf einem Niveau von ca. 2400-2500 stabilisiert.
2001 war eine Ausnahme wegen 9.11. Die Gesamtzahlen PMK-rechts mit antisemitischem Hintergrund stieg von 2003 wieder an, der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der Volksverhetzung und Propagandadelikte. Nach den Zahlen könnte man auch annehmen, dass Skinheads für fremdenfeindliche und Neonazis für antisemitische Kriminalität verantwortlich sind, da die Anzahl von Skinheads stabil bleibt, während die Zahl der Neonazis zwischen 2003-2005 von 3000 auf 4100 anstieg, wobei sich die Szene zunehmend in „freien Kameradschaften“ sammelt.


6. Täter-Opfer Vergleich

1) Täterzahl: Nach dem Bundesinnenministerium vorliegenden Zahlen wurden im Jahr 2004 9,885, im Jahr 2005 12,583 Täter/Tatverdächtige ermittelt.
2) Täterprofil:
Nach der Statistik sind ca. 72.3% der Täter unter 25 Jahre alt. Obwohl die Frauenanzahl seit 90er Jahren ansteigt, sind die Täter überwiegend männlich (11,829/12,583, ca.90%) und ledig.
Sie sind gesellschaftlich vernachlässigte Menschen; ca.64% sind vorbestraft und haben von einfach bis mittlerer Bildungsabschluss, bzw. befinden sich noch in der Ausbildung, arbeitslos oder Tätig mit niedrigem Einkommen (im Durchschnitt 500€). Viele Täter weisen auch Familienprobleme auf, 50% leben noch im Elternhaus, 50% haben geschiedene, getrennte Eltern oder wuchsen in Heimen auf und haben Gewalterfahrung sowohl als Täter als auch als Opfer.


3) Täter-Opfer-Konstellation:
Sie sind meistens in der Schule durch Mitschüler zum ersten Kontakt mit den rechten Szenen gekommen, und die Teilnahme wurde über gemeinsame Freizeitaktivitäten intensiviert. Bemerkenswert ist, dass 50% an Skinhead-Gruppen teilnehmen. Sie sind durch fremdenfeindlichen Emotionen und generalisierten Gewaltbereitschaften geprägt, und Ideologien sind selten der Auslöser der Gewaltanwendung.
Die Täter achten nach eigenen Kriterien auf vermeintlich provokante Gesten oder Äußerungen der Opfer. Wenn das Verhalten oder Äußerung des Opfers als Reizung interpretiert wird, bekommt der Täter die Legitimation, die Gewalt auszuüben. Das heißt aber die Gewalt nicht als eine Reaktion gegen Anderen angewendet wird, sondern selbst initiiert ist. Bei einem Großteil der Täter ist die Schwelle, an der sie sich provoziert fühlen, sehr niedrig.


4) Opferzahl:
Nach dem Bundesinnenministerium vorliegenden Zahlen wurden 2004 653, 2005 852 Personen registriert. Nach der Erfassung der Opferberatungsstellen zeigt die Anzahl des Opfers aber bereits im Jahr 2003 782 (direkte Opfer, direkt betroffenen 808, 1,211 Klienten).


5)Opferprofil:
Die Merkmale der Opfer sind sehr unterschiedlich. Sie sind relativ älter als die Tätergruppen, 21 Jahre oder älter, ca.50% über 25 Jahren, obwohl im Jahr 2003 von 782 Gesamtopfer, 269 Jugendliche waren. Geschlechtsverteilung ist wie bei den Tätern überwiegend männlich, aber die Frauenzahl ist relativ größer als bei Täter. Die hauptsächlichen Opfer sind Migranten und Aussiedler. Flüchtlinge, linke oder alternative Gruppenanhänger, Polizeibeamte im Einsatz sind teilweise auch Opfer, aber sie weisen allgemein keine spezifische Bildungsschicht auf und zeigen eine geringere Arbeitslosenquote. 90% sind von Körperverletzung betroffen.





Politisch motivierte Kriminalität – links

1. Definition

Straftaten, bei denen nach den Umständen der Tat bzw. die Einstellung des Täters eine linke Motivation Ursache für die Tatbegehung war. Bezüge zum Kommunismus (z.B. Marxismus, Leninismus, Maoismus), Antiimperialismus, kommunistischer Antifaschismus und zur Bewegung gegen Kernenergie sind unter PMK-links zuzuordnen. Nach Bundesamt für Verfassungsschutz sind folgende Merkmale von essenzieller Bedeutung:

1. Bekämpfen der bestehenden freiheitlich demokratische Staats- und Gesellschaftsordnung, die sie als von Rassismus und Faschismus geprägten Kapitalismus oder Imperialismus diffamieren
2.Versuche/Suche nach der Etablierung einer totalitär sozialistischen/kommunistischen Gesellschaft oder eine aus ihrer Sicht „herrschaftsfreie Gesellschaft“ – eine Anarchie
3. Leitung von revolutionär-marxistischen oder anarchistischen Ideologien in ihrem politischen Handeln
4. Aktionsformen mit Kundgebungen und offene Agitation (mit Flugblättern, Plakataufrufen, periodischen Schriften, elektronischen Kommunikationsmedien) ebenso wie die Beteiligung an Wahlen und Versuche der verdeckten Einflussnahme in gesellschaftlichen Gremien


2. Strukturen, Organisationen, Aktivitäten der Tätergruppe

Das Bundesamt für Verfassungsschutz registrierte seit 2003 ca.30.000 linksextremistische Personen in insgesamt 129 linksextremistischen Organisationen. Die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten ist seit 2002 bei 5,500 konstant geblieben.
Linksextreme Gruppen sind nicht straff organisiert, aber durch Vernetzungen durch Internet und Handys schnell mobilisierbar. Insbesondere befinden sie sich in Berlin, Hamburg und im Rhein-Main-Gebiet sowie in kleineren Uni-Städten wie in etwa in Göttingen.
Die meisten gewalttätigen Aktionen werden von den „anarchistisch orientierten autonomen Szene“ ausgegangen, die sich an Ideologieelementen der 1968er-Bewegung orientieren.
Im Vergleich zur rechtsextremen zeigt die linksextremistische Szene keine einheitliche Bewegung und besitzt keine gemeinsame Ideologie oder strategische Konzepte. Die hauptsächlichen Themenfelder der Linken sind Globalisierungskritik, Kernenergie, Antifaschismus, Antikapitalismus und Antirassismus. Besonders nach dem 9.11 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Antideutschen (Israel) und Antiimperialisten (Palästina) innerhalb der Linken. Die Aktivitäten erscheinen oft in Form einer gewaltfreien Protestbewegung. Aber die Zahl der PMK-links ist von 483 (2003) Gewalttaten auf 896 (2005) angestiegen.

Fall. während des G8 Konferenz 2003 in Evian-les-Bains (Frankreich), haben sie in Genf und Lausanne Geschäfte geplündert.

Die Gewaltanwendung der Linken wird häufig als legitimes Mittel gegen die strukturelle Gewalt des Staates gerechtfertigt. Obwohl linke Gruppen mit terroristischen Strukturen verglichen mit denen der RAF in Deutschland nicht mehr existieren, gibt es Brandanschläge, die Grenzen zu terroristischem Gewalthandeln überschreiten.


3. Täter-Opfer Vergleich

Im Gegensatz zum PMK-rechts zeigt PMK-links wenige spezifische Merkmale sowohl bei Täter als auch bei Opfer. Die Zahl der polizeilich ermittelten Täter/Tatverdächtigen im Bereich der PMK-links ist jedoch von 3.696 im Jahr 2004 auf 4.497 Personen im Jahr 2005 drastisch angestiegen. Die Mehrheit der Täter ist männlich. Im Vergleich zu anderen Phänomenbereichen ist der Frauenanteil mit 20% relativ groß. Die Altersgruppe zeigt sich jünger bei Täter als bei Opfer, wie bei PMK-rechts.




Präventionsmaßnahmen

1. Evaluation der bisherigen Präventionsmaßnahmen

Das seit 2000 von der Regierung geförderte „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ haben in allen Zwischenberichten die Probleme sowie eingeschränkten Nachhaltigkeit und Wirksamkeit verwiesen. Obwohl eins von den drei Teilprogrammen „Leben und Arbeiten in Vielfalt (XENOS)“ positiv bewertet wurde, ist die Wirksamkeit der anderen beiden Programme sowie „initiativ gegen Rechtsextremismus in den Neuen Bundesländern (CIVITAS)“ und „Gemeinsam gegen Gewalt und Rechtsextremismus (ENTIMON)“ unplausibel. Vor allem sind die Präventionsmaßnahmen nicht für potentielle Täter ausgerichtet, d.h., die langfristige Präventionswirkung eigentlich in Frage gestellt werden kann.


2. Präventionsmaßnahmen

Vom Sicherheitsbericht wurden folgende Präventionsmaßnahmen vorgeschlagen:

1. Die Ursachen rechter/linker Tendenzen analysieren und bekämpfen.
2. Rechte/linke Tendenzen bereits im Vorfeld aufklären und abwehren.
3. Rechte/linke Strukturen zerstören – hoher Fahndungs- und Ermittlungsdruck.
4. Die Integration und das Zusammenleben verschiedener Kulturen befördern. (rechts)
5. Die Bevölkerung zur aktiven Mitwirkung aufrufen.(rechts)
6. Die gewaltfreie Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner fördern. (links)
7. Die internationale Zusammenarbeit weiter ausbauen. (rechts/links)





Literaturverzeichnis


Bundesministerium des Innern / Bundesministerium der Justiz (2006)
:„Politisch motivierte Kriminalität und Terrorismus“ In: Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht. Paderborn, S.134-190